Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
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die folgenden Vorbehalte gestellt (§ 2 Abs. 2 BauGB):<br />
- Eine verkehrssichere Anbindung des Gewerbegebiets <strong>an</strong> die K 19 ist zu<br />
gewährleisten. Sollte es verkehrlich erfor<strong>der</strong>lich werden o<strong>der</strong> sich die Einmündung<br />
als Unfallauffälligkeitsstelle entwickeln, so ist auf For<strong>der</strong>ung des<br />
L<strong>an</strong>desbetriebs Mobilität (LBM) Speyer hin auf Kosten des Vorhabensträgers<br />
die Einmündung verkehrsgerecht (z. B. mit einer Linksabbiegespur)<br />
umzubauen.<br />
- Eine Wasserversorgung/ Schmutzwasserentsorgung entsprechend den<br />
Regeln <strong>der</strong> Technik ist zu gewährleisten. Sollte es je nach <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Nutzung<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden, so ist auf For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />
Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz<br />
Neustadt a.d.Wstr. hin auf Kosten des Vorhabensträgers eine<br />
leitungsgebundene Trink-/Brauch-/Löschwasserversorgung bzw. Schmutzwasserentsorgung<br />
in das im Stadtgebiet bestehende öffentliche Ver-/ Entsorgungssystem<br />
herzustellen.<br />
1.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 -<br />
21a BauNVO)<br />
Das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung ist in <strong>der</strong> Nutzungsschablonierung im Pl<strong>an</strong> wie<br />
folgt festgesetzt:<br />
• Grundflächenzahl (GRZ): 0,8<br />
• Höhe baulicher Anlagen - Firsthöhe (FH): 9,0 m<br />
Die <strong>an</strong>gegebenen Werte sind Höchstwerte.<br />
Die Bezugspunkte werden wie folgt festgesetzt:<br />
Die Firsthöhe (FH) wird definiert als das senkrecht gemessene Maß zwischen Oberk<strong>an</strong>te<br />
des fertigen Straßenniveaus (Pl<strong>an</strong>straße) und <strong>der</strong> obersten Dachbegrenzungsk<strong>an</strong>te<br />
(bei Flachdächern inkl. Attika), zu messen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straßenbegrenzungslinie<br />
in <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> straßenzugew<strong>an</strong>dten Gebäudeseite.<br />
Ausnahmen von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen:<br />
Die maximal zulässige Firsthöhe darf für beson<strong>der</strong>e betriebliche Einrichtungen, z.<br />
B. notwendige technische Aufbauten wie Lüftungs<strong>an</strong>lagen, ausnahmsweise um bis<br />
zu 2,5 m überschritten werden; ihre Grundfläche darf maximal 10 % <strong>der</strong> Grundfläche<br />
des Gebäudes betragen.<br />
1.3 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />
Für das Gewerbegebiet GE1/ GE2 wird die offene Bauweise mit einer maximalen<br />
Gebäudelänge von 50 m festgesetzt (gemäß § 22 (2) BauNVO).