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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 36 von 42<br />

Stoffen im Schutzstreifen sind mit <strong>der</strong> E.ON Ruhrgas AG, Essen abzustimmen. Vor<br />

Aufnahme von Arbeiten im Bereich o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Schutzstreifen ist die<br />

E.ON Ruhrgas AG, Essen zu benachrichtigen, damit erfor<strong>der</strong>lichenfalls die Lage<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Leitung und <strong>der</strong> zugehörigen Einrichtungen durch den Leitungsträger<br />

in <strong>der</strong> Örtlichkeit markiert und die Arbeiten überwacht werden können.<br />

Sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Vor Realisierung gepl<strong>an</strong>ter Maßnahmen im Bereich von sonstigen vorh<strong>an</strong>denen<br />

Versorgungsleitungen ist es erfor<strong>der</strong>lich, sich rechtzeitig für eine Einweisung zur<br />

genauen Lage <strong>der</strong> unterirdisch vorh<strong>an</strong>denen Leitungen sowie für eine technische<br />

Abstimmung erfor<strong>der</strong>lich werden<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen und/ o<strong>der</strong> Sicherungen <strong>der</strong> Leitungen<br />

mit den jeweils zuständigen Org<strong>an</strong>isationseinheiten in Verbindung zu setzen<br />

(Stromversorgung: Pfalzwerke AG Netzteam K<strong>an</strong>del bzw. Netzbetrieb L<strong>an</strong>dau,<br />

Telekommunikation: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Kaiserslautern).<br />

Kosten für erfor<strong>der</strong>liche Än<strong>der</strong>ungen und/ o<strong>der</strong> Sicherungen <strong>an</strong> den Versorgungs<strong>an</strong>lagen<br />

und -leitungen sind vom Ver<strong>an</strong>lasser zu übernehmen.<br />

Die Einrichtung und/ o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung baulicher Anlagen im Schutzstreifen <strong>der</strong> 20kV-Freileitung<br />

bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Pfalzwerke AG. Hierzu sind alle genehmigungsbedürftigen<br />

und genehmigungsfreien Vorhaben <strong>der</strong> Pfalzwerke AG zur<br />

Stellungnahme vorzulegen. Auflagen <strong>der</strong> Pfalzwerke AG sind von den Antragstellern<br />

für sich und ihre Rechtsnachfolger sowie von nachfolgenden Erwerbern <strong>der</strong><br />

Grundstücke als bindend <strong>an</strong>zuerkennen. In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g wird den Antragstellern<br />

empfohlen, ihre Vorhaben in Bezug auf einzuhaltende Abstände zu <strong>der</strong><br />

Freileitung bereits im Stadium <strong>der</strong> Vorpl<strong>an</strong>ung mit <strong>der</strong> Pfalzwerke AG abzustimmen.<br />

Bei einer Unterbauung <strong>der</strong> überirdischen Freileitung ist die ausgewiesene<br />

maximale Bauhöhe (Firsthöhe) eventuell zu reduzieren. Grundsätzlich ist eine Errichtung<br />

von Wohnungen und Wohngebäuden im ausgewiesenen Schutzstreifen<br />

nicht zulässig.<br />

Sämtliche <strong>der</strong> Versorgung des Gebietes dienende Elektro- und Fernmeldeleitungen<br />

sind vorr<strong>an</strong>gig zu verkabeln (gilt nicht für bestehende Hochsp<strong>an</strong>nungsfreileitungen);<br />

ggf. können sie auch oberirdisch verlegt werden. Für den rechtzeitigen<br />

Ausbau des Netzes sowie die Koordinierung mit den Erschließungsmaßnahmen<br />

bzw. den Baumaßnahmen <strong>der</strong> Leitungsträger unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> ist es notwendig, dass<br />

den Versorgungsträgern Beginn und Ablauf <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen so früh<br />

wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich <strong>an</strong>gezeigt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Verlegung von Leitungen sind die im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> festgesetzten Gehölzst<strong>an</strong>dorte<br />

freizuhalten. Bei Baumpfl<strong>an</strong>zungen ist zu unterirdischen Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen mindestens einen seitlichen Abst<strong>an</strong>d von 2,50 m zwischen<br />

Stammachse und Leitungsachse einzuhalten (siehe DVGW-Regelwerk GW 125<br />

sowie DIN 1988). Sonst müssen in Absprache mit dem jeweiligen Versorgungsträger<br />

technische Vorkehrungen zum Schutz <strong>der</strong> Leitungen getroffen werden (Kostenübernahme<br />

durch den Vorhabenträger).

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