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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

haft zu erhalten. Im Falle des „Eingehens“ bzw. des Abg<strong>an</strong>gs von Bäumen,<br />

Sträuchern o<strong>der</strong> von sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen sind Ersatzpfl<strong>an</strong>zungen gemäß<br />

den festgesetzten Pfl<strong>an</strong>zqualitäten vorzunehmen.<br />

Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 sind mit <strong>der</strong> zuständigen Straßenbauverwaltung<br />

sowie den Versorgungsträgern unterirdischer Leitungen<br />

abzustimmen.<br />

Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen im Bereich des Schutzstreifens <strong>der</strong> 20 kV-Freileitung<br />

bzw. entl<strong>an</strong>g von unterirdischen Stromleitungen sind mit dem zuständigen<br />

Versorgungsträger (PFALZWERKE AG) abzustimmen.<br />

1.8.2.2 Im Gewerbegebiet GE1/ GE2 sind mindestens 20 % <strong>der</strong> Grundstücksfläche<br />

gärtnerisch <strong>an</strong>zulegen.<br />

1.8.2.3 Mindestens 40 % <strong>der</strong> gärtnerisch <strong>an</strong>zulegenden Freiflächen <strong>der</strong> Baugrundstücke<br />

sind mit freiwachsenden, st<strong>an</strong>dortheimischen Gehölzen zu bepfl<strong>an</strong>zen<br />

(Arten siehe insbeson<strong>der</strong>e Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.1). Bei flächigen<br />

Bepfl<strong>an</strong>zungen ist pro 30,0 qm <strong>der</strong> Gehölzpfl<strong>an</strong>zung mind. ein Laubbaum<br />

vorzusehen.<br />

Entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen sind bei den am Nordr<strong>an</strong>d<br />

des Geltungsbereichs gelegenen Baugrundstücken die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

am Nordr<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zuordnen; bei den am Ostr<strong>an</strong>d des Geltungsbereichs<br />

gelegenen Baugrundstücken sind die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen darüber<br />

hinaus am Ostr<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zuordnen. Die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen dürfen hier eine<br />

Mindestbreite von 5,0 m nicht unterschreiten. Dabei ist ein gestufter Aufbau<br />

mit <strong>an</strong> den Rän<strong>der</strong>n niedrigeren und im mittleren Bereich höheren Gehölzen<br />

herzustellen. Die Eingrünung <strong>der</strong> westlichen Baugrenze mit Gehölzen<br />

wird empfohlen.<br />

Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung mit einer Erhaltungsbindung versehenen Einzelbäume<br />

und Gehölzbestände (Bäume und Sträucher) können auf das Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebot<br />

<strong>an</strong>gerechnet werden.<br />

1.8.2.4 W<strong>an</strong>dflächen von fensterlosen, ungeglie<strong>der</strong>ten Fassaden und Fassadenteilen<br />

von mehr als 100 qm sind dauerhaft zu begrünen (Arten siehe insbeson<strong>der</strong>e<br />

Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.2). Je laufende 5,0 m W<strong>an</strong>dfläche ist<br />

mindestens eine Pfl<strong>an</strong>ze in einem Pfl<strong>an</strong>zbeet von mindestens 1,0 qm zu<br />

setzen.<br />

1.8.2.5 Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Verkehrsfläche beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung sind <strong>an</strong> den in<br />

<strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung festgesetzten St<strong>an</strong>dorten auf den privaten Grundstücksflächen<br />

Laubbäume zu pfl<strong>an</strong>zen (Arten siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g<br />

A.3). Die Verschiebung <strong>der</strong> festgesetzten Baumst<strong>an</strong>dorte für notwendige<br />

Grundstückseinfahrten bis zu 5,0 m ist zulässig. Abstände von mindestens<br />

1,0 m von den Einfahrten zu den Baumst<strong>an</strong>dorten sind einzuhalten. Der<br />

Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Bäume unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> darf 30,0 m nicht überschreiten.<br />

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