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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Beleuchtung <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen sowie von Werbe<strong>an</strong>lagen (wie festgesetzt)<br />

voraussichtlich nicht wesentlich aus. Ergänzende Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebote erhöhen<br />

zudem die Wirksamkeit des Sichtschutzes verbleiben<strong>der</strong> Gehölzbestände<br />

gegenüber vorhabensbedingten Störeffekten.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen und Erhaltungszielen<br />

im FFH-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“ und im Vogelschutzgebiet<br />

„Bienwald und Viehstrichwiesen“ sind bei Umsetzung des Vorhabens nicht zu erwarten<br />

bzw. können mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />

3.6 Abwägung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s sind die öffentlichen und privaten<br />

Bel<strong>an</strong>ge gegenein<strong>an</strong><strong>der</strong> und unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> gerecht abzuwägen. Während <strong>der</strong> Öffentlichkeits-<br />

und Behördenbeteiligung (gemäß §§ 3, 4, 4a BauGB) vorgebrachte<br />

Anregungen und eingeg<strong>an</strong>gene Stellungnahmen wurden diskutiert und in den Abwägungsprozess<br />

eingestellt. Der Abwägungsprozess wird in den am Ende <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Begründung <strong>an</strong>gehängten Stellungnahmen dokumentiert. Der <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

stellt letztlich das Ergebnis eines intensiven und detaillierten Abwägungsprozesses<br />

dar.<br />

Gemäß dem aktuellen Verfahrensst<strong>an</strong>d findet sich in Anh<strong>an</strong>g D (Dokumentation<br />

des Abwägungsprozesses) eine tabellarische Übersicht <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong><br />

frühzeitigen Anhörung (Scoping) <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Bel<strong>an</strong>ge (vom 15.12.2009 - 04.02.2010). Im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

(Auslegung vom 05.01. - 04.02.2010) gingen keine Anregungen/ Einwände<br />

ein.<br />

3.7 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet befindet sich - mit Ausnahme <strong>der</strong> gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen<br />

- im Privateigentum. Eine Bodenordnung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3.8 Flächenbil<strong>an</strong>z<br />

Vorläufige Flächenbil<strong>an</strong>z:<br />

Gewerbegebiet GE1/ GE2 45.365 m 2<br />

(davon gärtnerisch <strong>an</strong>zulegende Freifläche mit<br />

Erhaltungsbindungen/ Pfl<strong>an</strong>zgeboten mind. 9.073 m 2 )<br />

Private Verkehrsfläche 1.860 m 2<br />

Öffentliche Straßenverkehrsfläche 2.637 m 2<br />

Fläche für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität) 25 m 2<br />

Gesamt 49.887 m 2<br />

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