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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Anh<strong>an</strong>g B: Hinweise<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne des § 89 LbauO h<strong>an</strong>delt, wer den Festsetzungen <strong>der</strong><br />

hiermit nach § 88 LbauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB erlassenen örtlichen Bauvorschriften<br />

zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>delt.<br />

Verstöße gegen die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB (Pfl<strong>an</strong>zgebote)<br />

werden gemäß § 213 BauGB als Ordnungswidrigkeiten geahndet.<br />

Beleuchtung<br />

Für die Straßen- und Außenbeleuchtung sind Beleuchtungssysteme mit einer niedrigen<br />

Anlockwirkung für nachtaktive Insekten zu verwenden. Empfohlen werden<br />

Lampen mit einem Strahlungsmaximum im Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Nie<strong>der</strong>drucklampen,<br />

LED). Die Leuchten sind staubdicht auszubilden.<br />

Art, St<strong>an</strong>dorte und Höhe <strong>der</strong> Beleuchtungssysteme sind so zu wählen, dass eine<br />

Lichtwirkung nur auf die zu beleuchtende Fläche bzw. das zu beleuchtende Objekt<br />

erfolgt und dass eine Abstrahlung in die umgebende freie L<strong>an</strong>dschaft und in den<br />

Nachthimmel sowie eine Blendung von Verkehrsteilnehmern auf <strong>der</strong> K 19 ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Beachtung von Ausschlusszeiten für Bewuchsentfernungen/ Erdarbeiten im<br />

Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten (artenschutzrechtlich im Hinblick auf Vögel<br />

und Zauneidechse relev<strong>an</strong>t)<br />

- Durchführung <strong>der</strong> Gehölzrodungen (ohne Wurzelstockentfernung) außerhalb<br />

<strong>der</strong> Brutzeit <strong>der</strong> Vögel, also nicht in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März bis 30. September<br />

- Entfernen <strong>der</strong> Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />

im Bereich möglicher Eiablageplätze <strong>der</strong> Zauneidechse (in<br />

nachfolgen<strong>der</strong> Abbildung rot schraffierte Bereiche) im Zeitraum von Mitte/ Ende<br />

März bis Mitte/ Ende Mai o<strong>der</strong> von Mitte September bis Mitte Oktober mit<br />

jeweils <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />

- Entfernen von Wurzelstöcken und sonstiger Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten<br />

im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten außerhalb möglicher Eiablageplätze<br />

<strong>der</strong> Zauneidechse (siehe oben) im Zeitraum von Mitte/ Ende März bis<br />

Mitte Oktober mit <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten.<br />

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