Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Anh<strong>an</strong>g B: Hinweise<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne des § 89 LbauO h<strong>an</strong>delt, wer den Festsetzungen <strong>der</strong><br />
hiermit nach § 88 LbauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB erlassenen örtlichen Bauvorschriften<br />
zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>delt.<br />
Verstöße gegen die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB (Pfl<strong>an</strong>zgebote)<br />
werden gemäß § 213 BauGB als Ordnungswidrigkeiten geahndet.<br />
Beleuchtung<br />
Für die Straßen- und Außenbeleuchtung sind Beleuchtungssysteme mit einer niedrigen<br />
Anlockwirkung für nachtaktive Insekten zu verwenden. Empfohlen werden<br />
Lampen mit einem Strahlungsmaximum im Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Nie<strong>der</strong>drucklampen,<br />
LED). Die Leuchten sind staubdicht auszubilden.<br />
Art, St<strong>an</strong>dorte und Höhe <strong>der</strong> Beleuchtungssysteme sind so zu wählen, dass eine<br />
Lichtwirkung nur auf die zu beleuchtende Fläche bzw. das zu beleuchtende Objekt<br />
erfolgt und dass eine Abstrahlung in die umgebende freie L<strong>an</strong>dschaft und in den<br />
Nachthimmel sowie eine Blendung von Verkehrsteilnehmern auf <strong>der</strong> K 19 ausgeschlossen<br />
wird.<br />
Beachtung von Ausschlusszeiten für Bewuchsentfernungen/ Erdarbeiten im<br />
Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten (artenschutzrechtlich im Hinblick auf Vögel<br />
und Zauneidechse relev<strong>an</strong>t)<br />
- Durchführung <strong>der</strong> Gehölzrodungen (ohne Wurzelstockentfernung) außerhalb<br />
<strong>der</strong> Brutzeit <strong>der</strong> Vögel, also nicht in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März bis 30. September<br />
- Entfernen <strong>der</strong> Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />
im Bereich möglicher Eiablageplätze <strong>der</strong> Zauneidechse (in<br />
nachfolgen<strong>der</strong> Abbildung rot schraffierte Bereiche) im Zeitraum von Mitte/ Ende<br />
März bis Mitte/ Ende Mai o<strong>der</strong> von Mitte September bis Mitte Oktober mit<br />
jeweils <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />
- Entfernen von Wurzelstöcken und sonstiger Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten<br />
im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten außerhalb möglicher Eiablageplätze<br />
<strong>der</strong> Zauneidechse (siehe oben) im Zeitraum von Mitte/ Ende März bis<br />
Mitte Oktober mit <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten.<br />
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