Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
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ner möglichen Gefahrensituation, die von stürzenden Bäumen und Baumteilen<br />
ausgehen k<strong>an</strong>n, wurde dadurch Rechnung getragen, dass mit baulichen Anlagen/<br />
Gebäuden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Baugrenze im Norden und Westen des<br />
Pl<strong>an</strong>gebiets ein Mindestabst<strong>an</strong>d von 25 m eingehalten wird. Dieser Mindestabst<strong>an</strong>d<br />
liegt innerhalb <strong>der</strong> Vorgaben, wonach auf <strong>der</strong> Grundlage von Sachverständigenerfahrungen<br />
ein Mindestabst<strong>an</strong>d zwischen Wald und Bebauung von 25 - 35 m<br />
als ausreichend <strong>an</strong>genommen wird.<br />
3.5.4 Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19/ Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung<br />
Nach § 22 Abs. 1 L<strong>an</strong>desstraßengesetz (LStrG) ist entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 eine Bauverbotszone<br />
von 15 m einzuhalten. Die Abgrenzung des Baufensters im Nordosten<br />
des Gewerbegebiets berücksichtigt eine entsprechend tiefe Bauverbotszone westlich<br />
<strong>der</strong> K 19. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> im Westen des Pl<strong>an</strong>gebiets gelegene<br />
Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung Bellheim - Kehl von einer Bebauung frei<br />
gehalten (Abst<strong>an</strong>d zwischen Baufenster und Leitungstrasse gemäß Verlauf nach<br />
jetzigem Kenntnisst<strong>an</strong>d: 6 m).<br />
3.5.5 Umweltbel<strong>an</strong>ge inkl. artenschutzrechtliche Vorgaben (Umweltbericht<br />
inkl. l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischer und artenschutzrechtlicher Beitrag sowie<br />
NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung)<br />
Die Umweltbel<strong>an</strong>ge, die als Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Umweltprüfung bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />
des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s zu berücksichtigen sind, werden in einem separaten, qualifizierten<br />
Umweltbericht näher dargestellt und bewertet (IUS, November 2012). Die<br />
Erstellung des l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen Beitrags, mit dem die in § 1a Abs. 3<br />
BauGB gefor<strong>der</strong>te Einbringung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Bel<strong>an</strong>ge in die Bauleitpl<strong>an</strong>ung<br />
erfolgt, wird in die Erarbeitung des Umweltberichts integriert. Im Umweltbericht<br />
werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß §§<br />
44ff. BNatSchG (Zugriffsverbote im Hinblick auf europäische Vogelarten und Arten<br />
des Anh<strong>an</strong>g IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie 92/43/EWG) berücksichtigt.<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet ist zudem Teil des im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems<br />
„NATURA 2000“ ausgewiesenen FFH-Gebiets „Bienwaldschwemmfächer“<br />
(Nr. 6914-301, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG) sowie des Vogelschutzgebiets<br />
„Bienwald und Viehstrichwiesen“ (Nr. 6914-401, Vogelschutzrichtlinie<br />
79/409/EWG). Projekte, die ein FFH- o<strong>der</strong> ein Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen<br />
können, erfor<strong>der</strong>n gemäß Artikel 6 Absatz 3 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie eine Prüfung<br />
<strong>der</strong> Verträglichkeit mit den festgelegten Erhaltungszielen des Gebiets. Mit den<br />
§§ 31 - 34 des Gesetzes über Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz<br />
- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) wurden die Vorgaben<br />
<strong>der</strong> EU-Vogelschutz-Richtlinie und <strong>der</strong> FFH-Richtlinie in bundesdeutsches<br />
Recht integriert. Die notwendigen Informationen für Verträglichkeitsprüfung nach §<br />
34 BNatSchG wird den zuständigen Fachbehörden in einer separaten Studie<br />
(FFH-/ Vogelschutzgebiets-Verträglichkeitsuntersuchung, IUS, November 2012)