Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
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Für die Pfl<strong>an</strong>zung ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g<br />
18 / 20 cm sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Die Pfl<strong>an</strong>zflächen müssen<br />
eine Mindestgröße von 4,0 qm aufweisen.<br />
Die Baumscheiben sowie verbleibende Grünflächen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten<br />
Erschließungsstraße sind mit einer st<strong>an</strong>dortgerechten Pfl<strong>an</strong>zung zu versehen.<br />
1.8.2.6 Offene Stellplatz<strong>an</strong>lagen auf den privaten Grundstücksflächen sind durch<br />
Reihen bzw. Pfl<strong>an</strong>zinseln (Mindestgröße 4,0 qm) groß- o<strong>der</strong> mittelgroßkroniger<br />
Laubbäume zu glie<strong>der</strong>n (Arten siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.3). Dabei<br />
ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g 18 - 20 cm<br />
sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Für je 5 Stellplätze ist mindestens ein<br />
hochstämmiger Laubbaum zu pfl<strong>an</strong>zen.<br />
1.8.2.7 Die Flächen des Verkehrsbegleitgrüns entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> öffentlichen Straßenverkehrsfläche<br />
sind mit einer artenreichen, st<strong>an</strong>dortgerechten Wiesensaatgutmischung<br />
<strong>an</strong>zusäen und extensiv zu pflegen.<br />
1.8.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und L<strong>an</strong>dschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB)<br />
1.8.3.1 In den nicht zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksteilen sind Bodenverdichtungen<br />
zu vermeiden. Der bei Unterkellerung <strong>an</strong>fallende Erdaushub<br />
ist nach Möglichkeit im Rahmen <strong>der</strong> Freiflächengestaltung <strong>der</strong> privaten<br />
Grün-/ Gartenflächen zu integrieren und einer unmittelbaren Nutzung zuzuführen.<br />
Für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Auffüllungen ist nur einw<strong>an</strong>dfreies, nicht verunreinigtes<br />
Material zu verwenden. Dabei sind sowohl die Vorsorgewerte <strong>der</strong><br />
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1 ) sowie für<br />
Schadstoffe, für die in <strong>der</strong> BBodSchV keine Vorsorgewerte festgelegt sind,<br />
die Zuordnungswerte Z0 bis Z0* <strong>der</strong> Technischen Regel <strong>der</strong> LAGA „Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“, Teil II TR<br />
Boden 2 im Eluat und in Feststoffen einzuhalten. Die Verwendung von Z0*-<br />
Material ist nur unterhalb <strong>der</strong> durchwurzelbaren Bodenschicht zulässig. Die<br />
gen<strong>an</strong>nten Anfor<strong>der</strong>ungen gelten auch als eingehalten, wenn das Bodenmaterial<br />
aus natürlich <strong>an</strong>stehenden Schichten innerhalb des L<strong>an</strong>dkreises<br />
gewonnen wurde bei dem schädliche Kontaminationen aus <strong>an</strong>thropogenen<br />
Einflüssen nicht zu erwarten sind. Ein entsprechen<strong>der</strong> Nachweis über Herkunft<br />
und Qualität des zur Verwendung kommenden Bodenmaterials ist<br />
<strong>der</strong> SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bo-<br />
1 vom 12.07.1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geän<strong>der</strong>t am 23.12.2004 (BGBl. I S. 3807).<br />
2 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), St<strong>an</strong>d: 06.11.2003, Mitteilung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />
Abfall 20 (LAGA M 20) mit den abfallspezifischen Regelungen Teil II - Technische<br />
Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) vom 05.11.2004 und 1.4 Bauschutt<br />
vom 06.11.1997.