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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 6 von 42<br />

Für die Pfl<strong>an</strong>zung ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g<br />

18 / 20 cm sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Die Pfl<strong>an</strong>zflächen müssen<br />

eine Mindestgröße von 4,0 qm aufweisen.<br />

Die Baumscheiben sowie verbleibende Grünflächen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten<br />

Erschließungsstraße sind mit einer st<strong>an</strong>dortgerechten Pfl<strong>an</strong>zung zu versehen.<br />

1.8.2.6 Offene Stellplatz<strong>an</strong>lagen auf den privaten Grundstücksflächen sind durch<br />

Reihen bzw. Pfl<strong>an</strong>zinseln (Mindestgröße 4,0 qm) groß- o<strong>der</strong> mittelgroßkroniger<br />

Laubbäume zu glie<strong>der</strong>n (Arten siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.3). Dabei<br />

ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g 18 - 20 cm<br />

sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Für je 5 Stellplätze ist mindestens ein<br />

hochstämmiger Laubbaum zu pfl<strong>an</strong>zen.<br />

1.8.2.7 Die Flächen des Verkehrsbegleitgrüns entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> öffentlichen Straßenverkehrsfläche<br />

sind mit einer artenreichen, st<strong>an</strong>dortgerechten Wiesensaatgutmischung<br />

<strong>an</strong>zusäen und extensiv zu pflegen.<br />

1.8.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und L<strong>an</strong>dschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB)<br />

1.8.3.1 In den nicht zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksteilen sind Bodenverdichtungen<br />

zu vermeiden. Der bei Unterkellerung <strong>an</strong>fallende Erdaushub<br />

ist nach Möglichkeit im Rahmen <strong>der</strong> Freiflächengestaltung <strong>der</strong> privaten<br />

Grün-/ Gartenflächen zu integrieren und einer unmittelbaren Nutzung zuzuführen.<br />

Für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Auffüllungen ist nur einw<strong>an</strong>dfreies, nicht verunreinigtes<br />

Material zu verwenden. Dabei sind sowohl die Vorsorgewerte <strong>der</strong><br />

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1 ) sowie für<br />

Schadstoffe, für die in <strong>der</strong> BBodSchV keine Vorsorgewerte festgelegt sind,<br />

die Zuordnungswerte Z0 bis Z0* <strong>der</strong> Technischen Regel <strong>der</strong> LAGA „Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“, Teil II TR<br />

Boden 2 im Eluat und in Feststoffen einzuhalten. Die Verwendung von Z0*-<br />

Material ist nur unterhalb <strong>der</strong> durchwurzelbaren Bodenschicht zulässig. Die<br />

gen<strong>an</strong>nten Anfor<strong>der</strong>ungen gelten auch als eingehalten, wenn das Bodenmaterial<br />

aus natürlich <strong>an</strong>stehenden Schichten innerhalb des L<strong>an</strong>dkreises<br />

gewonnen wurde bei dem schädliche Kontaminationen aus <strong>an</strong>thropogenen<br />

Einflüssen nicht zu erwarten sind. Ein entsprechen<strong>der</strong> Nachweis über Herkunft<br />

und Qualität des zur Verwendung kommenden Bodenmaterials ist<br />

<strong>der</strong> SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bo-<br />

1 vom 12.07.1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geän<strong>der</strong>t am 23.12.2004 (BGBl. I S. 3807).<br />

2 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), St<strong>an</strong>d: 06.11.2003, Mitteilung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

Abfall 20 (LAGA M 20) mit den abfallspezifischen Regelungen Teil II - Technische<br />

Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) vom 05.11.2004 und 1.4 Bauschutt<br />

vom 06.11.1997.

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