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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 16 von 42<br />

Baugrenze ein Mindestabst<strong>an</strong>d von 5,0 m zum bestehenden Bodendenkmal/ Grabungsschutzgebiet<br />

„Römerstraße“ eingehalten. Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> übrigen Gewerbegebietsgrenzen<br />

wird <strong>der</strong> Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Baugrenze zur Außengrenze auf 5,0 m festgelegt.<br />

3.4.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />

Die Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen, wie auch die Firstrichtung bei Gebäuden mit<br />

geneigten Dächern wird frei gestellt. Damit wird eine optimale aktive o<strong>der</strong> passive<br />

Nutzung von Sonnenenergie auf den Dachflächen <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen<br />

ermöglicht. Bei Verzicht auf die Nutzung von Sonnenenergie legen die Gesamtgröße<br />

des Pl<strong>an</strong>gebiets, die zentrale Anordnung <strong>der</strong> Zufahrtsstraße sowie <strong>der</strong><br />

Zuschnitt <strong>der</strong> Grundstücke bei optimaler/ wirtschaftlicher Ausnutzung eine Orientierung<br />

<strong>der</strong> Gebäude/ Firstrichtungen <strong>an</strong> den Grenzen des Baufensters nahe, wodurch<br />

auch ohne verbindliche Festsetzung eine innere Strukturierung <strong>der</strong> Bebauung<br />

bzw. städtebaulich harmonische Baukörpergruppierung erfolgen wird. Die<br />

Firstrichtung <strong>der</strong> bestehenden Gebäude mit geneigten Dächern ist zudem leicht<br />

Nordwest-Südost orientiert, wobei unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> geringfügige Abweichungen in<br />

<strong>der</strong> Gebäudestellung bestehen. Die gepl<strong>an</strong>te Freistellung dient somit auch dem<br />

Best<strong>an</strong>dsschutz. Im Hinblick auf die Außenwirkung <strong>der</strong> Gebäude wird das Gebiet<br />

nahezu allseitig von hohen und dichten Gehölzbeständen umgeben bzw. werden<br />

entsprechende r<strong>an</strong>dliche Erhaltungsbindungen/ Pfl<strong>an</strong>zgebote festgesetzt (siehe<br />

Kap. 3.4.9). so dass wesentliche Störungen auf das L<strong>an</strong>dschaftsbild nicht zu erwarten<br />

sind. Im Hinblick auf die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbegebiets<br />

sind zudem die Dach- und Fassadengestaltung als relev<strong>an</strong>ter einzuschätzen (siehe<br />

hierzu Kap. 3.4.12). Aus lokalklimatischer Sicht (insb. Durchlüftung) ergeben<br />

sich darüber hinaus keine beson<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nisse im Hinblick auf die Stellung<br />

<strong>der</strong> baulichen Anlagen.<br />

3.4.6 Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen<br />

Die großzügige Abgrenzung des Baufensters ermöglicht eine höhere Variabilität<br />

<strong>der</strong> Stellung und Zuordnung <strong>der</strong> Gebäude je nach individuellem Betriebserfor<strong>der</strong>nis.<br />

Folgerichtig wird die Errichtung von als Gebäude einzustufenden Neben<strong>an</strong>lagen<br />

sowie von Garagen, Carports und Freilagern nur innerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen<br />

zugelassen, um eine mögliche zusätzliche Versiegelung/ Bebauung des Außenr<strong>an</strong>des<br />

des Gewerbegebiets (außerhalb <strong>der</strong> zeichnerisch festgesetzten Pfl<strong>an</strong>zbindungen/<br />

Pfl<strong>an</strong>zgebote bzw. nachrichtlich übernommenen Schutzstreifen) zu verhin<strong>der</strong>n.

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