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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 4 von 42<br />

Zur Berechnung <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Retentionsräume sind die jeweils aktuellen Nie<strong>der</strong>schlagsdaten<br />

bzw. die gültigen Regelwerke her<strong>an</strong>zuziehen.<br />

Die Detailpl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasserbewirtschaftung ist frühzeitig mit <strong>der</strong><br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />

Bodenschutz Neustadt a.d.Wstr. abzustimmen.<br />

1.8 Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote sowie Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und L<strong>an</strong>dschaft (§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 25 BauGB)<br />

1.8.1 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />

(gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB)<br />

Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung entsprechend gekennzeichneten Einzelbäume (vier Eichen,<br />

zwei Salweiden, eine Birke, eine Pappel, eine Kiefer), Gehölzbestände (Eichenwald,<br />

Hainbuchen-Eichenwald, Laubmischwald, Zitterpappel-Vorwald, naturraumtypische<br />

Baumhecke, Besenginster-Gebüsch, Gebüsch mittlerer St<strong>an</strong>dorte<br />

mit Brombeer-Gestrüpp) sowie sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen (Hochstaudenflur) sind<br />

zu erhalten und bei Bauarbeiten gemäß DIN 18 920 bzw. RAS-LG-4 zu schützen.<br />

Die Traufbereiche <strong>der</strong> Bäume sind von Versiegelung sowie von Aufschüttungen<br />

und Abgrabung freizuhalten. Die Gehölze dürfen nur in dem Umf<strong>an</strong>g beseitigt werden,<br />

wie dies zur Verwirklichung <strong>der</strong> zugelassenen baulichen Nutzung unvermeidlich<br />

ist. Ausnahmen von <strong>der</strong> Erhaltungsbindung sind möglich, wenn auf dem betroffenen<br />

Grundstück Ersatzpfl<strong>an</strong>zungen (Einzelbäume: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger<br />

Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g von mind. 20 / 25 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt;<br />

Gehölzbestände: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g<br />

von mind. 18 / 20 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt; Sträucher Mindestgröße 60-<br />

100 cm, 2 x verpfl<strong>an</strong>zt) vorgenommen bzw. entsprechende Hochstaudenfluren<br />

entwickelt werden.<br />

1.8.2 Anpfl<strong>an</strong>zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />

(gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB)<br />

1.8.2.1 Für die Anlage <strong>der</strong> Vegetationsflächen werden die folgenden zeitlichen<br />

Vorgaben getroffen:<br />

Verkehrsbegleitgrün: jeweils spätestens eine Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Beginn<br />

<strong>der</strong> Erschließung.<br />

Private gärtnerisch <strong>an</strong>zulegende Freiflächen: jeweils spätestens eine<br />

Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Bezugsfertigkeit <strong>der</strong> Gebäude.<br />

Die Artenauswahl für Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen soll die st<strong>an</strong>dörtlichen, natur- und<br />

kulturraumtypischen Gegebenheiten berücksichtigen (siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste,<br />

Anh<strong>an</strong>g A).<br />

Vorzugsweise ist Pfl<strong>an</strong>zmaterial aus regionaler Herkunft zu verwenden. Alle<br />

Bepfl<strong>an</strong>zungen sind fachgerecht durchzuführen, zu pflegen und dauer-

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