Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
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Zur Berechnung <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Retentionsräume sind die jeweils aktuellen Nie<strong>der</strong>schlagsdaten<br />
bzw. die gültigen Regelwerke her<strong>an</strong>zuziehen.<br />
Die Detailpl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasserbewirtschaftung ist frühzeitig mit <strong>der</strong><br />
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />
Bodenschutz Neustadt a.d.Wstr. abzustimmen.<br />
1.8 Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote sowie Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und L<strong>an</strong>dschaft (§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 25 BauGB)<br />
1.8.1 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />
(gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB)<br />
Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung entsprechend gekennzeichneten Einzelbäume (vier Eichen,<br />
zwei Salweiden, eine Birke, eine Pappel, eine Kiefer), Gehölzbestände (Eichenwald,<br />
Hainbuchen-Eichenwald, Laubmischwald, Zitterpappel-Vorwald, naturraumtypische<br />
Baumhecke, Besenginster-Gebüsch, Gebüsch mittlerer St<strong>an</strong>dorte<br />
mit Brombeer-Gestrüpp) sowie sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen (Hochstaudenflur) sind<br />
zu erhalten und bei Bauarbeiten gemäß DIN 18 920 bzw. RAS-LG-4 zu schützen.<br />
Die Traufbereiche <strong>der</strong> Bäume sind von Versiegelung sowie von Aufschüttungen<br />
und Abgrabung freizuhalten. Die Gehölze dürfen nur in dem Umf<strong>an</strong>g beseitigt werden,<br />
wie dies zur Verwirklichung <strong>der</strong> zugelassenen baulichen Nutzung unvermeidlich<br />
ist. Ausnahmen von <strong>der</strong> Erhaltungsbindung sind möglich, wenn auf dem betroffenen<br />
Grundstück Ersatzpfl<strong>an</strong>zungen (Einzelbäume: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger<br />
Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g von mind. 20 / 25 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt;<br />
Gehölzbestände: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g<br />
von mind. 18 / 20 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt; Sträucher Mindestgröße 60-<br />
100 cm, 2 x verpfl<strong>an</strong>zt) vorgenommen bzw. entsprechende Hochstaudenfluren<br />
entwickelt werden.<br />
1.8.2 Anpfl<strong>an</strong>zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />
(gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB)<br />
1.8.2.1 Für die Anlage <strong>der</strong> Vegetationsflächen werden die folgenden zeitlichen<br />
Vorgaben getroffen:<br />
Verkehrsbegleitgrün: jeweils spätestens eine Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Beginn<br />
<strong>der</strong> Erschließung.<br />
Private gärtnerisch <strong>an</strong>zulegende Freiflächen: jeweils spätestens eine<br />
Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Bezugsfertigkeit <strong>der</strong> Gebäude.<br />
Die Artenauswahl für Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen soll die st<strong>an</strong>dörtlichen, natur- und<br />
kulturraumtypischen Gegebenheiten berücksichtigen (siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste,<br />
Anh<strong>an</strong>g A).<br />
Vorzugsweise ist Pfl<strong>an</strong>zmaterial aus regionaler Herkunft zu verwenden. Alle<br />
Bepfl<strong>an</strong>zungen sind fachgerecht durchzuführen, zu pflegen und dauer-