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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Bei Realisierung <strong>der</strong> vorliegenden Pl<strong>an</strong>ung k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> naturschutzrechtliche Ausgleich<br />

nicht innerhalb des Geltungsbereichs erbracht werden (siehe Kap. 3.5.5,<br />

Umweltbel<strong>an</strong>ge/ Eingriffs-/ Ausgleichs-Bil<strong>an</strong>zierung). Die zusätzlich erfor<strong>der</strong>lichen<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen und die darauf auszuführenden Maßnahmen<br />

werden in einem separaten städtebaulichen Vertrag zwischen <strong>der</strong> Stadt<br />

Hagenbach und den Eigentümern des Pl<strong>an</strong>gebiets geregelt werden. Prinzipiell<br />

könnten die südlich <strong>an</strong> das Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>grenzenden Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong><br />

Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38; insg. ca. 1,8 ha) für den naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich her<strong>an</strong>gezogen werden. Sie sind verfügbar und besitzen ein entsprechendes<br />

Aufwertungspotential (siehe IUS 2012, Umweltbericht mit integriertem<br />

l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen und artenschutzrechtlichen Beitrag).<br />

Die weitgehende Verwendung halbdurchlässiger o<strong>der</strong> wasserdurchlässiger Materialien<br />

für die Befestigung von Verkehrs-, Lager- o<strong>der</strong> Abstellflächen (soweit keine<br />

wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sowie von Feuerwehrumfahrungen<br />

dient dem Boden- und Grundwasserschutz. Die Maßnahme dient zugleich <strong>der</strong><br />

Ortsbildgestaltung, da entsprechend befestigte Flächen in <strong>der</strong> Regel "natürlicher"<br />

wirken und so das Bild des Gebiets mitprägen.<br />

3.4.10 Flächen für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität)<br />

Im Norden (östlich <strong>der</strong> Stichstraße) wird eine 5,0 m x 5,0 m große Fläche (zzgl.<br />

r<strong>an</strong>dlicher Freihaltestreifen) zur Anlage einer Verteilerstation/ Schalt<strong>an</strong>lage für<br />

Strom ausgewiesen. Im Gebiet existiert bereits eine entsprechende Verteilerstation;<br />

aufgrund ihrer ungünstigen Lage wird eine Neu-Verortung für sinnvoll erachtet.<br />

Die 20 kV-Freileitung sowie <strong>der</strong> im Gebiet stehende Strommasten werden erhalten<br />

und nachrichtlich in den <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> übernommen (inkl. beidseitig je 10 m breitem<br />

Sicherheitsstreifen). Innerhalb des Sicherheitsstreifens ist die Pl<strong>an</strong>ung von<br />

baulichen Anlagen sowie von Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen mit dem Stromversorgungsunternehmen<br />

abzustimmen.<br />

3.4.11 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

Am Ostr<strong>an</strong>d führen zwei kurze Abschnitte eines Fuß-/ W<strong>an</strong><strong>der</strong>weges durch das<br />

Pl<strong>an</strong>gebiet. Für die im Pl<strong>an</strong>gebiet gelegenen Abschnitte wird im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

ein Gehrecht für die Allgemeinheit bzw. ein Geh- und Fahrrecht für den Unterhaltungspflichtigen<br />

festgesetzt. Hierüber wird die <strong>der</strong>zeitige Nutzung des Weges gesichert.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> auf dem Privatgrundstück im Nordosten des Pl<strong>an</strong>gebiets bereits<br />

vorh<strong>an</strong>denen Freileitungstrasse inkl. Schutzstreifen wird zudem ein Geh-, Fahr-<br />

und Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers Pfalzwerke AG festgesetzt.<br />

Entsprechendes erfolgt im Bereich <strong>der</strong> Produktenfernleitung im Westen des Geltungsbereichs<br />

(Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>der</strong> Fernleitungs-Be-<br />

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