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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 20 von 42<br />

triebsgesellschaft mbH - FBG).<br />

3.4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Mit den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird in positiver Weise auf die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> baulichen Anlagen Einfluss genommen. Durch die Lage des Gewerbegebiets<br />

im Außenbereich ohne unmittelbaren Anschluss <strong>an</strong> die bestehende<br />

Ortslage ist aus städtebaulicher Sicht die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung <strong>der</strong> Gebäude/<br />

baulichen Anlagen in die umgebenden Freiflächen zu gewährleisten. Die festgesetzten<br />

Dachformen/ -neigungen orientieren sich am <strong>der</strong>zeitigen Erscheinungsbild<br />

und werden entsprechend den typischen Formen gewerblich genutzter Betriebsgebäude<br />

ergänzt. Der Verzicht auf reflektierende, glänzende, spiegelnde u. ä.<br />

Dacheindeckungen und Fassadenmaterialien ist im Interesse <strong>der</strong> Einfügung in das<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbild erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Beschränkungen im Hinblick auf die Dimensionierung, Positionierung und Beleuchtung<br />

von Werbe<strong>an</strong>lagen stellt ein Kompromiss zwischen dem Anliegen <strong>der</strong><br />

Gewerbetreibenden, von <strong>an</strong>grenzenden Verkehrsflächen aus sichtbar zu werben,<br />

und den weit reichenden Wirkungen von Werbe<strong>an</strong>lagen auf das L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

bzw. dessen <strong>an</strong>thropogener Überprägung durch Werbe<strong>an</strong>lagen dar. Die Unzulässigkeit<br />

einer Nachtbeleuchtung <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lagen wird vor allem vor dem Hintergrund<br />

des Artenschutzes getroffen.<br />

Die maximale Höhe von 2,0 m für (nicht pfl<strong>an</strong>zliche) Einfriedungen ist heute zur<br />

Absicherung von Gewerbegrundstücken üblich. Gestalterische Aspekte werden<br />

dadurch berücksichtigt, dass nur tr<strong>an</strong>sparente Ausführungen <strong>der</strong> Einzäunung zulässig<br />

sind.<br />

3.5 Auswirkungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />

3.5.1 Lärmbelastung nächst gelegener schutzbedürftiger Nutzungen<br />

Auf <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche selbst sind die allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen<br />

Nutzungen mit einem Schutz<strong>an</strong>spruch in <strong>der</strong> Nachtzeit weitgehend ausgeschlossen<br />

(insb. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für kirchliche,<br />

kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke). Betriebswohnungen sind nur ausnahmsweise<br />

zulässig. Unmittelbar <strong>an</strong> die Gewerbegebietsfläche grenzen keine<br />

schutzbedürftigen Nutzungen <strong>an</strong>. Die nächst gelegenen l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Aussiedlungen<br />

mit Wohnnutzung liegen Luftlinie mind. 800 m, die nächst gelegenen<br />

Wohn-/ Mischgebiete <strong>der</strong> Ortslage von Hagenbach liegen Luftlinie mind. 1,1 km<br />

von <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche entfernt.<br />

In Gewerbegebieten allgemein bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, die zu<br />

immissionsschutzrechtlichen Konflikten mit beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen<br />

führen können bzw. solche mit überdurchschnittlich hohem Verkehrsaufkom-

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