Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
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triebsgesellschaft mbH - FBG).<br />
3.4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Mit den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird in positiver Weise auf die<br />
Gestaltung <strong>der</strong> baulichen Anlagen Einfluss genommen. Durch die Lage des Gewerbegebiets<br />
im Außenbereich ohne unmittelbaren Anschluss <strong>an</strong> die bestehende<br />
Ortslage ist aus städtebaulicher Sicht die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung <strong>der</strong> Gebäude/<br />
baulichen Anlagen in die umgebenden Freiflächen zu gewährleisten. Die festgesetzten<br />
Dachformen/ -neigungen orientieren sich am <strong>der</strong>zeitigen Erscheinungsbild<br />
und werden entsprechend den typischen Formen gewerblich genutzter Betriebsgebäude<br />
ergänzt. Der Verzicht auf reflektierende, glänzende, spiegelnde u. ä.<br />
Dacheindeckungen und Fassadenmaterialien ist im Interesse <strong>der</strong> Einfügung in das<br />
L<strong>an</strong>dschaftsbild erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Beschränkungen im Hinblick auf die Dimensionierung, Positionierung und Beleuchtung<br />
von Werbe<strong>an</strong>lagen stellt ein Kompromiss zwischen dem Anliegen <strong>der</strong><br />
Gewerbetreibenden, von <strong>an</strong>grenzenden Verkehrsflächen aus sichtbar zu werben,<br />
und den weit reichenden Wirkungen von Werbe<strong>an</strong>lagen auf das L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />
bzw. dessen <strong>an</strong>thropogener Überprägung durch Werbe<strong>an</strong>lagen dar. Die Unzulässigkeit<br />
einer Nachtbeleuchtung <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lagen wird vor allem vor dem Hintergrund<br />
des Artenschutzes getroffen.<br />
Die maximale Höhe von 2,0 m für (nicht pfl<strong>an</strong>zliche) Einfriedungen ist heute zur<br />
Absicherung von Gewerbegrundstücken üblich. Gestalterische Aspekte werden<br />
dadurch berücksichtigt, dass nur tr<strong>an</strong>sparente Ausführungen <strong>der</strong> Einzäunung zulässig<br />
sind.<br />
3.5 Auswirkungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />
3.5.1 Lärmbelastung nächst gelegener schutzbedürftiger Nutzungen<br />
Auf <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche selbst sind die allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen<br />
Nutzungen mit einem Schutz<strong>an</strong>spruch in <strong>der</strong> Nachtzeit weitgehend ausgeschlossen<br />
(insb. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für kirchliche,<br />
kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke). Betriebswohnungen sind nur ausnahmsweise<br />
zulässig. Unmittelbar <strong>an</strong> die Gewerbegebietsfläche grenzen keine<br />
schutzbedürftigen Nutzungen <strong>an</strong>. Die nächst gelegenen l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Aussiedlungen<br />
mit Wohnnutzung liegen Luftlinie mind. 800 m, die nächst gelegenen<br />
Wohn-/ Mischgebiete <strong>der</strong> Ortslage von Hagenbach liegen Luftlinie mind. 1,1 km<br />
von <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche entfernt.<br />
In Gewerbegebieten allgemein bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, die zu<br />
immissionsschutzrechtlichen Konflikten mit beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen<br />
führen können bzw. solche mit überdurchschnittlich hohem Verkehrsaufkom-