Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Die Abst<strong>an</strong>dsflächen nach L<strong>an</strong>desbauordnung sind einzuhalten.<br />
Ausnahmsweise ist eine Grenzbebauung für H<strong>an</strong>dwerkerhöfe mit gemeinsamer<br />
Hoffläche möglich.<br />
1.4 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 und<br />
18 BauNVO)<br />
Die Höhe von Freilagern wird bezogen auf die im Mittel gemessene Achshöhe ab<br />
<strong>der</strong> Oberk<strong>an</strong>te des fertigen Straßenniveaus (Pl<strong>an</strong>straße) auf 8,0 m begrenzt.<br />
1.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen (§ 9 (1) / 2 BauGB)<br />
Die Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen, wie auch die Firstrichtung bei Gebäuden mit<br />
geneigten Dächern ist frei gestellt.<br />
1.6 Flächen für Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 (1)<br />
Nr. 4 BauGB)<br />
Garagen, Carports, Freilager und Neben<strong>an</strong>lagen - soweit sie Gebäude sind - sind<br />
nur innerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Offene Stellplätze<br />
sind auch außerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche unter Beachtung <strong>der</strong><br />
sonstigen zeichnerischen Festsetzungen/ nachrichtlichen Übernahmen zulässig.<br />
1.7 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
(§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)<br />
Es sind geeignete Rückhaltemöglichkeiten vorzusehen, um das im Gewerbegebiet<br />
<strong>an</strong>fallende Oberflächenwasser vollständig zurückzuhalten.<br />
Das <strong>an</strong>fallende nicht schädlich verunreinigte Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf den<br />
Grundstücken zu versickern (vorzugsweise breitflächig) und/ o<strong>der</strong> in Zisternen zwischenzuspeichern<br />
und als Brauchwasser zu nutzen.<br />
Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung entsprechend gekennzeichneten Flächen dienen <strong>der</strong> Anlage<br />
von Retentionsmulden zur Einleitung, breitflächigen Rückhaltung und Versickerung<br />
von im Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>fallendem, unbelastetem Oberflächenwasser. Zur<br />
Rückhaltung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers sind vorzugsweise flache Mulden/ Gräben<br />
mit flach und unterschiedlich geneigten Böschungen sowie variabler Sohlenbreite<br />
<strong>an</strong>zulegen. Befestigungen (u. a. im Bereich von Ein- und Auslässen) sind auf das<br />
technisch unbedingt erfor<strong>der</strong>liche Maß zu reduzieren.<br />
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