MITTEILUNGSBLATT - VG Kallmünz
MITTEILUNGSBLATT - VG Kallmünz
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Bezeichnung des Wasserzählers Grundgebühren pro Jahr<br />
Verbundzähler DN 80 Qn 40 600 €<br />
Verbundzähler DN 100 Qn 60 732 €<br />
Verbundzähler DN 150 Qn 150 1080 €<br />
(4) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />
Die Gebühr beträgt 1,05 € pro Kubikmeter entnommenen<br />
Wassers.<br />
(5) § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:<br />
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher<br />
Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr<br />
5 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
(1) § 1 Abs. 1 dieser Satzung tritt rückwirkend zum 20.8.<br />
2002 in Kraft.<br />
(2) Die restlichen Bestimmungen dieser Satzung treten am<br />
1.1.2004 in Kraft.<br />
Burglengenfeld, 19. Dez. 2003 F. Gluth, 1.Vorstand<br />
Aus der Gemeinderatssitzung am 16.12.2004<br />
Bauantrag Christine und Franz Gebhard, Schwandorf –<br />
Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Fl.Nr.<br />
442/9 der Gemarkung Holzheim a. Forst<br />
Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />
keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />
BauGB.<br />
Bauantrag Hilde und Albert Karl, Holzheim a. Forst –<br />
Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von Gauben<br />
Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />
keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />
BauGB.<br />
Bauantrag Yvonne und Andreas Lobensteiner, Burglengenfeld<br />
– Dachgeschossausbau „Auf der Röth 14,<br />
Holzheim a. Forst“<br />
Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />
keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />
BauGB.<br />
Bauantrag Riepl Michaela, Regenstauf – Neubau eines<br />
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.<br />
614/16 der Gemarkung Holzheim a. Forst<br />
Für diesen Bauantrag gilt das Genehmigungsfreistellungsverfahren.<br />
Der GR Holzheim a. Forst hat hiervon<br />
Kenntnis genommen.<br />
Bauantrag Max Fehlner – Holzheim a. Forst – Anbau<br />
einer Balkonüberdachung auf Fl.Nr. 580 der Gemarkung<br />
Holzheim a. Forst<br />
Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />
keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />
BauGB.<br />
Bekanntgaben<br />
Marterl in Widlthal<br />
1. Bgm. Wittl gibt bekannt, dass die Fa. Wittmann mit<br />
der Restaurierung beauftragt wurde. Die Fa. Küffner hat<br />
das Marterl bereits abgebaut und einen neuen Sockel<br />
errichtet. Die Maßnahme wird mit Spenden finanziert.<br />
– 8 –<br />
Schulverband <strong>Kallmünz</strong> –<br />
Ganztags- Hausaufgabenbetreuung<br />
1. Bgm. Wittl gibt bekannt, dass in der letzten Schulverbandssitzung<br />
vorgenannte Themen behandelt wurden.<br />
Bei der Ganztagsbetreuung leistet der Staat und der<br />
Schulverband 565 € pro Kind. Hinzu kommt ein Beitrag<br />
der Eltern mit einem Richtwert von ca. 40 € pro Monat<br />
zzgl. Verköstigung und Bus. Nach den derzeitigen Ermittlungen<br />
würden 7 Kinder diese Einrichtung benutzen,<br />
von denen jedoch 2 Kinder für 2 Tage pro Woche vorgemerkt<br />
sind. Für diese Betreuung ist pädagogisch geschultes<br />
Personal erforderlich. Hierfür wären entsprechende<br />
Verträge abzuschließen. Für die Errichtung der<br />
erforderlichen Räumlichkeiten werden 90% Zuschuss in<br />
Aussicht gestellt. Vor einer Zuschusszusage wird jedoch<br />
von der Regierung geprüft, ob der Zuschuss gewährt<br />
werden kann und ob nicht alternative Räume oder Gebäude<br />
zur Verfügung stehen. Das Zuwendungsprogramm<br />
ist bis 31.1.2007 befristet.<br />
Als Alternative hierzu wurde eine Hausaufgabenbetreuung<br />
in Betracht gezogen. Hierfür sind von den<br />
Eltern 10 € pro Monat für die Fahrtkosten an den Schulverband<br />
zu bezahlen. Die erforderliche Aufsicht für diese<br />
Einrichtung wird von der Schule organisiert. Bei dieser<br />
Variante bestehen für den Schulverband keine vertraglichen<br />
Bindungen. Die Kosten für die Betreuung regelt die<br />
Schule mit den Eltern. Das Projekt ist zunächst bis zum<br />
Ende des laufenden Schuljahres befristet.<br />
Die Gemeinde Holzheim a. Forst ist gezwungen, mit<br />
ihren Haushaltsmitteln restriktiv zu wirtschaften. Aus Zeitungsberichten<br />
war bereits zu entnehmen, dass drei Gemeinden<br />
im Landkreis Regensburg ohne genehmigte<br />
Haushalte sind. Außerdem wurde darauf hingewiesen,<br />
dass künftig größere Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude<br />
und der Turnhalle anstehen, die noch zu finanzieren<br />
sind. Diese Kosten kommen unausweichlich auf<br />
den Schulverband zu und sollten bei der Finanzplanung<br />
und Finanzierung anderweitiger Maßnahmen nicht außer<br />
Acht gelassen werden.<br />
Der GR Holzheim a. Forst hat hiervon Kenntnis genommen.<br />
Bürgerversammlung Holzheim a. Forst –<br />
Haushaltsansatz 3.900 € für Sportförderung<br />
1. Bgm. Wittl gibt bekannt, dass bei diesem Haushaltsposten<br />
in der Bürgerversammlung heftig diskutiert wurde.<br />
Herr Drexler hat in der Bürgerversammlung bereits darauf<br />
hingewiesen, dass sich der Haushaltsansatz aus mehreren<br />
Positionen zusammensetzt.<br />
Für die Turnhallenbelegung wurde ein Betrag von ein<br />
paar Hundert Euro verrechnet. Die Differenz zum Haushaltsansatz<br />
von 3.900 € ist als Pacht für den Sportplatz<br />
festgesetzt, der dem ASV Holzheim a. Forst rechnerisch<br />
als Zuschuss gewährt wird. Durch die entsprechende<br />
Buchung werden keine Geldmittel bewegt.<br />
Anfragen<br />
Zurückschneiden von Bäumen beim Kollerweiher<br />
GR-Mitglied Hofrichter gibt bekannt, dass an der Grenze<br />
zum Anwesen Kerres die Bäume den Lieferverkehr behindern.<br />
Er wurde gebeten, anzufragen ob die Bäume<br />
zurück geschnitten werden können.