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MITTEILUNGSBLATT - VG Kallmünz

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Bezeichnung des Wasserzählers Grundgebühren pro Jahr<br />

Verbundzähler DN 80 Qn 40 600 €<br />

Verbundzähler DN 100 Qn 60 732 €<br />

Verbundzähler DN 150 Qn 150 1080 €<br />

(4) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Die Gebühr beträgt 1,05 € pro Kubikmeter entnommenen<br />

Wassers.<br />

(5) § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:<br />

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher<br />

Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr<br />

5 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

(1) § 1 Abs. 1 dieser Satzung tritt rückwirkend zum 20.8.<br />

2002 in Kraft.<br />

(2) Die restlichen Bestimmungen dieser Satzung treten am<br />

1.1.2004 in Kraft.<br />

Burglengenfeld, 19. Dez. 2003 F. Gluth, 1.Vorstand<br />

Aus der Gemeinderatssitzung am 16.12.2004<br />

Bauantrag Christine und Franz Gebhard, Schwandorf –<br />

Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück Fl.Nr.<br />

442/9 der Gemarkung Holzheim a. Forst<br />

Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />

keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />

BauGB.<br />

Bauantrag Hilde und Albert Karl, Holzheim a. Forst –<br />

Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von Gauben<br />

Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />

keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />

BauGB.<br />

Bauantrag Yvonne und Andreas Lobensteiner, Burglengenfeld<br />

– Dachgeschossausbau „Auf der Röth 14,<br />

Holzheim a. Forst“<br />

Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />

keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />

BauGB.<br />

Bauantrag Riepl Michaela, Regenstauf – Neubau eines<br />

Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.<br />

614/16 der Gemarkung Holzheim a. Forst<br />

Für diesen Bauantrag gilt das Genehmigungsfreistellungsverfahren.<br />

Der GR Holzheim a. Forst hat hiervon<br />

Kenntnis genommen.<br />

Bauantrag Max Fehlner – Holzheim a. Forst – Anbau<br />

einer Balkonüberdachung auf Fl.Nr. 580 der Gemarkung<br />

Holzheim a. Forst<br />

Der GR Holzheim a. Forst hat gegen das Bauvorhaben<br />

keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen nach § 36<br />

BauGB.<br />

Bekanntgaben<br />

Marterl in Widlthal<br />

1. Bgm. Wittl gibt bekannt, dass die Fa. Wittmann mit<br />

der Restaurierung beauftragt wurde. Die Fa. Küffner hat<br />

das Marterl bereits abgebaut und einen neuen Sockel<br />

errichtet. Die Maßnahme wird mit Spenden finanziert.<br />

– 8 –<br />

Schulverband <strong>Kallmünz</strong> –<br />

Ganztags- Hausaufgabenbetreuung<br />

1. Bgm. Wittl gibt bekannt, dass in der letzten Schulverbandssitzung<br />

vorgenannte Themen behandelt wurden.<br />

Bei der Ganztagsbetreuung leistet der Staat und der<br />

Schulverband 565 € pro Kind. Hinzu kommt ein Beitrag<br />

der Eltern mit einem Richtwert von ca. 40 € pro Monat<br />

zzgl. Verköstigung und Bus. Nach den derzeitigen Ermittlungen<br />

würden 7 Kinder diese Einrichtung benutzen,<br />

von denen jedoch 2 Kinder für 2 Tage pro Woche vorgemerkt<br />

sind. Für diese Betreuung ist pädagogisch geschultes<br />

Personal erforderlich. Hierfür wären entsprechende<br />

Verträge abzuschließen. Für die Errichtung der<br />

erforderlichen Räumlichkeiten werden 90% Zuschuss in<br />

Aussicht gestellt. Vor einer Zuschusszusage wird jedoch<br />

von der Regierung geprüft, ob der Zuschuss gewährt<br />

werden kann und ob nicht alternative Räume oder Gebäude<br />

zur Verfügung stehen. Das Zuwendungsprogramm<br />

ist bis 31.1.2007 befristet.<br />

Als Alternative hierzu wurde eine Hausaufgabenbetreuung<br />

in Betracht gezogen. Hierfür sind von den<br />

Eltern 10 € pro Monat für die Fahrtkosten an den Schulverband<br />

zu bezahlen. Die erforderliche Aufsicht für diese<br />

Einrichtung wird von der Schule organisiert. Bei dieser<br />

Variante bestehen für den Schulverband keine vertraglichen<br />

Bindungen. Die Kosten für die Betreuung regelt die<br />

Schule mit den Eltern. Das Projekt ist zunächst bis zum<br />

Ende des laufenden Schuljahres befristet.<br />

Die Gemeinde Holzheim a. Forst ist gezwungen, mit<br />

ihren Haushaltsmitteln restriktiv zu wirtschaften. Aus Zeitungsberichten<br />

war bereits zu entnehmen, dass drei Gemeinden<br />

im Landkreis Regensburg ohne genehmigte<br />

Haushalte sind. Außerdem wurde darauf hingewiesen,<br />

dass künftig größere Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude<br />

und der Turnhalle anstehen, die noch zu finanzieren<br />

sind. Diese Kosten kommen unausweichlich auf<br />

den Schulverband zu und sollten bei der Finanzplanung<br />

und Finanzierung anderweitiger Maßnahmen nicht außer<br />

Acht gelassen werden.<br />

Der GR Holzheim a. Forst hat hiervon Kenntnis genommen.<br />

Bürgerversammlung Holzheim a. Forst –<br />

Haushaltsansatz 3.900 € für Sportförderung<br />

1. Bgm. Wittl gibt bekannt, dass bei diesem Haushaltsposten<br />

in der Bürgerversammlung heftig diskutiert wurde.<br />

Herr Drexler hat in der Bürgerversammlung bereits darauf<br />

hingewiesen, dass sich der Haushaltsansatz aus mehreren<br />

Positionen zusammensetzt.<br />

Für die Turnhallenbelegung wurde ein Betrag von ein<br />

paar Hundert Euro verrechnet. Die Differenz zum Haushaltsansatz<br />

von 3.900 € ist als Pacht für den Sportplatz<br />

festgesetzt, der dem ASV Holzheim a. Forst rechnerisch<br />

als Zuschuss gewährt wird. Durch die entsprechende<br />

Buchung werden keine Geldmittel bewegt.<br />

Anfragen<br />

Zurückschneiden von Bäumen beim Kollerweiher<br />

GR-Mitglied Hofrichter gibt bekannt, dass an der Grenze<br />

zum Anwesen Kerres die Bäume den Lieferverkehr behindern.<br />

Er wurde gebeten, anzufragen ob die Bäume<br />

zurück geschnitten werden können.

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