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Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim

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(6) Eine Bewirtschaftung bei Veranstaltungen im großen Veranstaltungssaal im EG erfolgt<br />

grundsätzlich über die Küche und ist und ist von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung zu genehmigen. Die<br />

hygienischen Vorschriften sind zu beachten.<br />

Über die jeweilige Übergabe und Rücknahme <strong>der</strong> Küche ist zwischen Hausmeister und<br />

Nutzer ein Protokoll anzufertigen. Die Küche ist nach <strong>der</strong> Veranstaltung durch den Nutzer<br />

nass zu reinigen. Hierzu gehört auch das fettfreie Reinigen <strong>der</strong> Fußböden. Beschädigtes<br />

o<strong>der</strong> abhanden gekommenes Inventar ist zu ersetzen.<br />

(7) Bei Zulassung einer bewirtschafteten Veranstaltung hat <strong>der</strong> Nutzer die Pflicht<br />

a) die notwendigen Genehmigungen (z.B. GEMA, Bewirtschaftungserlaubnis)<br />

rechtzeitig einzuholen und die fälligen Gebühren zu entrichten,<br />

b) die Möblierung <strong>der</strong> städtischen Einrichtung mit Tischen und Stühlen gemäß<br />

Bestuhlungsplan selbst zu veranlassen. Nach <strong>der</strong> Veranstaltung ist die<br />

Ausgangslage wie<strong>der</strong> herzustellen<br />

c) die Veranstaltung beim städtischen Steueramt (Rathaus, Zimmer 21) zur<br />

Vergnügungssteuer anzumelden<br />

d) Parkordner in ausreichendem Umfang im Außenbereich einzusetzen, da Park-<br />

möglichkeiten nur begrenzt zur Verfügung stehen. Bei größeren Veranstaltungen<br />

besteht die Möglichkeit, den Betriebsparkplatz <strong>der</strong> Firma ATB nach vorheriger<br />

Absprache des Veranstalters mit <strong>der</strong> Firma zu benützen, soweit ATB hierfür eine<br />

Genehmigung erteilt.<br />

Die Parkordner haben Parkverstöße zu verhin<strong>der</strong>n und Fahrzeuglenker auf<br />

offizielle Parkmöglichkeiten in <strong>der</strong> Nähe und Umgebung hinzuweisen<br />

(8) Saalöffnung ist grundsätzlich 1 Stunde vor Beginn <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung, sofern im<br />

Benützungsvertrag nichts an<strong>der</strong>es geregelt wurde.<br />

(9) Ein im Vertrag festgesetztes Bewirtschaftungsende ist mit dem Veranstaltungsende<br />

identisch. Nach Veranstaltungsende steht dem Nutzer eine Auslaufzeit von 1 Stunde zur<br />

Verfügung, in <strong>der</strong> Besucher <strong>der</strong> Veranstaltung die städtische Einrichtung zu verlassen<br />

haben. Der Nutzer hat in geeigneter Weise hierauf hinzuwirken. Die öffentliche<br />

Einrichtung ist vom Nutzer nach Veranstaltungsende zügig in ihren ursprünglichen<br />

Zustand zurück zu versetzen und an den Hausmeister zurückzugeben.

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