Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim
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(6) Eine Bewirtschaftung bei Veranstaltungen im großen Veranstaltungssaal im EG erfolgt<br />
grundsätzlich über die Küche und ist und ist von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung zu genehmigen. Die<br />
hygienischen Vorschriften sind zu beachten.<br />
Über die jeweilige Übergabe und Rücknahme <strong>der</strong> Küche ist zwischen Hausmeister und<br />
Nutzer ein Protokoll anzufertigen. Die Küche ist nach <strong>der</strong> Veranstaltung durch den Nutzer<br />
nass zu reinigen. Hierzu gehört auch das fettfreie Reinigen <strong>der</strong> Fußböden. Beschädigtes<br />
o<strong>der</strong> abhanden gekommenes Inventar ist zu ersetzen.<br />
(7) Bei Zulassung einer bewirtschafteten Veranstaltung hat <strong>der</strong> Nutzer die Pflicht<br />
a) die notwendigen Genehmigungen (z.B. GEMA, Bewirtschaftungserlaubnis)<br />
rechtzeitig einzuholen und die fälligen Gebühren zu entrichten,<br />
b) die Möblierung <strong>der</strong> städtischen Einrichtung mit Tischen und Stühlen gemäß<br />
Bestuhlungsplan selbst zu veranlassen. Nach <strong>der</strong> Veranstaltung ist die<br />
Ausgangslage wie<strong>der</strong> herzustellen<br />
c) die Veranstaltung beim städtischen Steueramt (Rathaus, Zimmer 21) zur<br />
Vergnügungssteuer anzumelden<br />
d) Parkordner in ausreichendem Umfang im Außenbereich einzusetzen, da Park-<br />
möglichkeiten nur begrenzt zur Verfügung stehen. Bei größeren Veranstaltungen<br />
besteht die Möglichkeit, den Betriebsparkplatz <strong>der</strong> Firma ATB nach vorheriger<br />
Absprache des Veranstalters mit <strong>der</strong> Firma zu benützen, soweit ATB hierfür eine<br />
Genehmigung erteilt.<br />
Die Parkordner haben Parkverstöße zu verhin<strong>der</strong>n und Fahrzeuglenker auf<br />
offizielle Parkmöglichkeiten in <strong>der</strong> Nähe und Umgebung hinzuweisen<br />
(8) Saalöffnung ist grundsätzlich 1 Stunde vor Beginn <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung, sofern im<br />
Benützungsvertrag nichts an<strong>der</strong>es geregelt wurde.<br />
(9) Ein im Vertrag festgesetztes Bewirtschaftungsende ist mit dem Veranstaltungsende<br />
identisch. Nach Veranstaltungsende steht dem Nutzer eine Auslaufzeit von 1 Stunde zur<br />
Verfügung, in <strong>der</strong> Besucher <strong>der</strong> Veranstaltung die städtische Einrichtung zu verlassen<br />
haben. Der Nutzer hat in geeigneter Weise hierauf hinzuwirken. Die öffentliche<br />
Einrichtung ist vom Nutzer nach Veranstaltungsende zügig in ihren ursprünglichen<br />
Zustand zurück zu versetzen und an den Hausmeister zurückzugeben.