Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim
Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim
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(2) Der Belegungsplan wird in <strong>der</strong> Regel jährlich (Schuljahresbeginn) aufgestellt. Wollen<br />
Gruppen, denen Benutzungsrechte nach dem Belegungsplan eingeräumt sind im<br />
Einzelfall untereinan<strong>der</strong> tauschen, so ist dies mit Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
möglich.<br />
(3) Soweit es sich um die Inanspruchnahme durch örtliche Schulen handelt, wird <strong>der</strong> Bele-<br />
gungsplan im Einvernehmen mit den Schulleitungen aufgestellt.<br />
(4) Soweit es sich um die Inanspruchnahme durch örtliche Vereine zum regelmäßien Vereins-<br />
betrieb handelt, wird <strong>der</strong> Belegungsplan im Einvernehmen mit den Vereinsvorständen auf-<br />
gestellt. Eine Benutzung des großen Veranstaltungssaals im EG darf nur erfolgen, wenn<br />
von dem entsprechenden Nutzer mindestens 10 Personen anwesend sind.<br />
(5) Bei <strong>der</strong> Aufstellung des Belegungsplans kann die öffentliche Einrichtung in <strong>der</strong> Regel wie<br />
folgt zur Verfügung gestellt werden:<br />
5.1 Wochentage:<br />
Montag bis Donnerstag in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 - 22.00 Uhr (Schließung 22.30 Uhr)<br />
Freitag in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 - 1.00 Uhr (Schließung 1.30Uhr)<br />
Samstag in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 - 2.00 Uhr (Schließung 2.30 Uhr)<br />
Sonntag in <strong>der</strong> Zeit von 11.00 - 22.00 Uhr (Schließung 22.30 Uhr)<br />
5.2) Schulferien: (Die AK ist grundsätzlich ganzjährig geöffnet)<br />
Montag bis Donnerstag in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 - 23.00 Uhr (Schließung 23.30 Uhr)<br />
- Freitag in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 - 1.00 Uhr (Schließung 1.30Uhr)<br />
- Samstag in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 - 2.00 Uhr (Schließung 2.30 Uhr)<br />
Sonntag in <strong>der</strong> Zeit von 11.00 - 23.00 Uhr (Schließung 23.30 Uhr)<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung kann darüber hinaus in Einzelfällen Son<strong>der</strong>regelungen treffen.<br />
(6) Können Meinungsverschiedenheiten bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Belegungspläne zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung und den Schulleitungen bzw. Vereinsvorständen nicht ausgeräumt<br />
werden, so entscheidet <strong>der</strong> Bürgermeister. Über die Benutzung <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Einrichtung in allen an<strong>der</strong>en Fällen, vornehmlich bei Einzelveranstaltungen, entscheidet<br />
ausschließlich die <strong>Stadt</strong>verwaltung.