Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim
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i) Über Spül- und Waschbecken sowie WC dürfen Abfälle, Fett, umweltschädliche<br />
Flüssigkeiten u.ä. nicht entsorgt werden.<br />
k) Mitbringen, Verkauf und Konsum von Alko-Pop-Mixgetränken<br />
l) Verwendung von Plastikbesteck und -geschirr bei Bewirtung<br />
m) Mitbringen, Verkauf und Konsum illegaler Drogen<br />
n) Das Einbringen und die Nutzung von Waffen jedwelcher Art<br />
o) Glückspiel- und Zigarettenautomaten dürfen nicht aufgestellt werden<br />
p) Tiere dürfen nicht ins Gebäude mitgebracht werden<br />
q) Im Außenbereich darf keine Gartenwirtschaft o.ä. betrieben werden<br />
r) Die Grundstücksbegrenzung <strong>der</strong> AK (Zaun zu Grundstücksanliegern) darf nicht<br />
beschädigt o<strong>der</strong> überklettert werden<br />
(10) Die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten, insbeson<strong>der</strong>e gilt:<br />
10.1 Die Zufahrt zur öffentlichen Einrichtung, insbeson<strong>der</strong>e Feuergassen, auch die <strong>der</strong><br />
angrenzenden Gebäude, sowie die Zugänge zum Gebäude müssen zur ungehin-<br />
<strong>der</strong>ten Nutzung ständig freigehalten werden. Der Nutzer hat ggf. Parkordner<br />
einzusetzen (siehe § 7 Abs. 7d).<br />
10.2 Während <strong>der</strong> Benützung <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung dürfen die Zu- und Ausgänge<br />
des Gebäudes nicht verschlossen werden.<br />
10.3 Notausgänge dürfen nicht zugestellt, durch Ausschmückungsgegenstände zuge-<br />
hängt o<strong>der</strong> verschlossen werden. Gleiches gilt sinngemäß für die Notbeleuchtung<br />
und sonstige Feuerlöscheinrichtungen.<br />
10.4 Zur Ausschmückung von Veranstaltungen dürfen nur schwer entflammbare o<strong>der</strong><br />
durch Imprägnierung schwer entflammbar gemachte Gegenstände verwendet<br />
werden. Rupfen o<strong>der</strong> Tücher sind mit einem bewährten Imprägniermittel zu<br />
tränken.