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Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim

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i) Über Spül- und Waschbecken sowie WC dürfen Abfälle, Fett, umweltschädliche<br />

Flüssigkeiten u.ä. nicht entsorgt werden.<br />

k) Mitbringen, Verkauf und Konsum von Alko-Pop-Mixgetränken<br />

l) Verwendung von Plastikbesteck und -geschirr bei Bewirtung<br />

m) Mitbringen, Verkauf und Konsum illegaler Drogen<br />

n) Das Einbringen und die Nutzung von Waffen jedwelcher Art<br />

o) Glückspiel- und Zigarettenautomaten dürfen nicht aufgestellt werden<br />

p) Tiere dürfen nicht ins Gebäude mitgebracht werden<br />

q) Im Außenbereich darf keine Gartenwirtschaft o.ä. betrieben werden<br />

r) Die Grundstücksbegrenzung <strong>der</strong> AK (Zaun zu Grundstücksanliegern) darf nicht<br />

beschädigt o<strong>der</strong> überklettert werden<br />

(10) Die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten, insbeson<strong>der</strong>e gilt:<br />

10.1 Die Zufahrt zur öffentlichen Einrichtung, insbeson<strong>der</strong>e Feuergassen, auch die <strong>der</strong><br />

angrenzenden Gebäude, sowie die Zugänge zum Gebäude müssen zur ungehin-<br />

<strong>der</strong>ten Nutzung ständig freigehalten werden. Der Nutzer hat ggf. Parkordner<br />

einzusetzen (siehe § 7 Abs. 7d).<br />

10.2 Während <strong>der</strong> Benützung <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung dürfen die Zu- und Ausgänge<br />

des Gebäudes nicht verschlossen werden.<br />

10.3 Notausgänge dürfen nicht zugestellt, durch Ausschmückungsgegenstände zuge-<br />

hängt o<strong>der</strong> verschlossen werden. Gleiches gilt sinngemäß für die Notbeleuchtung<br />

und sonstige Feuerlöscheinrichtungen.<br />

10.4 Zur Ausschmückung von Veranstaltungen dürfen nur schwer entflammbare o<strong>der</strong><br />

durch Imprägnierung schwer entflammbar gemachte Gegenstände verwendet<br />

werden. Rupfen o<strong>der</strong> Tücher sind mit einem bewährten Imprägniermittel zu<br />

tränken.

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