Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim
Benutzungsordnung der Alten Kantine (pdf) - Stadt Welzheim
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(7) Die überlassenen Räume dürfen nicht zweckentfremdet werden. Bauliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />
dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung erfolgen,<br />
ebenso Verpflichtungen gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Belegung <strong>der</strong><br />
städtischen Einrichtung stehen.<br />
(8) Vereinseigenes Mobiliar bzw. sonstige Gerätschaften dürfen nur nach vorheriger Zustim-<br />
mung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung in stets wi<strong>der</strong>ruflicher Weise in die städtische Einrichtung ein-<br />
gebracht werden. Das Eigentum <strong>der</strong> Vereine bzw. seiner Mitglie<strong>der</strong> ist als solches ent-<br />
sprechend zu kennzeichnen. Die <strong>Stadt</strong> übernimmt hierfür keinerlei Haftung (siehe auch<br />
§ 8 Abs. 5). Der Verein hat ggf. selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.<br />
(9) Die Nutzer haben folgende weitere Pflichten:<br />
9.1 Gebote:<br />
a) Partnerschaftliches Miteinan<strong>der</strong>, Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme<br />
gegenüber Nutzern/Besuchern von Veranstaltungen sowie <strong>der</strong> Grundstücksan-<br />
lieger.<br />
b) Der Aufenthalt in <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung ist Unbefugten nicht gestattet.<br />
c) Die öffentliche Einrichtung darf nur in Anwesenheit des verantwortlichen Nutzers<br />
betreten werden. Er hat sich zu Beginn und am Ende <strong>der</strong> Nutzung vom ordnungs-<br />
gemäßen Zustand <strong>der</strong> Räume und Einrichtungsgegenstände zu überzeugen und<br />
Mängel unverzüglich dem Hausmeister zu melden.<br />
d) Im WC ist auf beson<strong>der</strong>e Sauberkeit zu achten. Der Wasser- und Hygienemittel-<br />
bedarf ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />
e) Sportliche Übungen dürfen nur unter Aufsicht eines dazu bestellten verantwort-<br />
lichen Übungsleiters stattfinden.<br />
Zum Umkleiden dürfen nur die zugewiesenen Räume benützt werden.<br />
f) Bewegliche Turngeräte dürfen nur unter größter Schonung von Fußboden, Seiten-<br />
wänden und Geräten nach Anweisung und unter Aufsicht des verantwortlichen<br />
Übungsleiters aufgestellt werden. Nach Gebrauch sind sie unverzüglich wie<strong>der</strong> an<br />
den zur Aufbewahrung bestimmten Stellplatz zurückzubringen.