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Tätigkeitsbericht Geriatrischer Schwerpunkt Zollernalb Klinikum ...

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3.4. „Geriatrische Therapie“ - praktische Konsequenzen des geriatrischen<br />

Konsils<br />

Seite 16<br />

Auf dem Boden der Ergebnisse des Assessments wird im Team des Geriatrischen <strong>Schwerpunkt</strong>s<br />

erörtert, welche Konsequenzen erforderlich sind, damit die untersuchten geriatrischen Probleme<br />

(Seite 22) beseitigt werden können oder wie sich der Patient mit entsprechenden Hilfen und/oder<br />

Hilfsmitteln am besten damit arrangieren kann. Hierzu finden am Montag, Mittwoch und Freitag<br />

jeweils Besprechungen des gesamten Teams statt, durch die enge Kooperation und den direkten<br />

Kontakt der Teammitglieder untereinander kann jedoch auch in der dazwischenliegenden Zeit<br />

kurzfristig auf Veränderungen und Neuentwicklungen reagiert werden.<br />

3.4.1. Geriatrische Akutrehabilitation<br />

Bei Patienten, die für eine Verlegung in die stationäre geriatrische Rehabilitation noch nicht<br />

ausreichend stabil sind (z.B. Schlaganfallpatienten mit bestehender Herzinsuffizienz oder schlecht<br />

eingestelltem Diabetes mellitus), erfolgen bereits im Akutkrankenhaus rehabilitative Maßnahmen,<br />

z.B. im Rahmen der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung, welche unter fachäztlicher<br />

Behandlungsleitung von der Krankenschwester, der Physiotherapeutin, der Ergotherapeutin sowie<br />

ggfs. von der Logopädin wahrgenommen werden.<br />

3.4.2. Stationäre geriatrische Rehabilitation<br />

V.a. bei akuten Erkrankungen (meist Schlaganfall, Frakturen oder längere Immobilisation bei<br />

unterschiedlichen Erkrankungen), die eine vorher vorhandene weitgehende Selbständigkeit<br />

gefährden und deren intensive Rehabilitation eine wesentliche Funktionsverbesserung erwarten<br />

lässt,wird eine stationäre Rehabilitation erwogen.<br />

Nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Zusatzkosten für die Allgemeinheit erfolgt eine<br />

ausführliche Beurteilung der Rehabilitationsfähigkeit. Entscheidungskriterien hierbei sind:<br />

– Rehabilitationswilligkeit und Motivation<br />

– Körperliche Mindestbelastbarkeit zur Durchführung entsprechender therapeutischer<br />

Maßnahmen<br />

– Ausreichende Kommunikationsfähigkeit: keine schwere Sprachverständnisstörung<br />

– Ausreichende Denkfähigkeit, keine schwere Demenz<br />

– Stuhlkontinenz.

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