U1-4 Ziegler 2010_FM-Fahrrad.indd
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VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | Stand: Mai <strong>2010</strong> |<br />
1. Geschäftsverkehr<br />
In unserem Geschäftsverkehr gehen wir davon aus, dass es<br />
sich bei unseren Kunden um Vollkaufleute handelt. Wir beschränken<br />
uns daher auf die wichtigsten Punkte. Weichen Ihre<br />
Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten<br />
Ihre nur dann, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.<br />
2. Maß- und Gewichtsangaben<br />
Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten,<br />
Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs-<br />
und branchenübliche Annäherungswerte und solange<br />
unverbindlich, solange diese Angaben nicht von uns<br />
ausdrücklich als „Zusicherung“ Ihnen schriftlich bestätigt<br />
wurden. Änderungen, die qualitätsfördernd sind oder dem<br />
technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.<br />
3. Preise<br />
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, wenn keine anderen<br />
Angaben gemacht wurden. Für Bestellungen unter<br />
einen Auftragswert von 50,– € berechnen wir generell<br />
eine Frachtkostenpauschale von 6,– €. Frei Haus-Preise<br />
gelten nicht für Lieferungen auf Inseln. Die Preise wurden<br />
aufgrund der Zulieferpreise, Stand Januar 2009, kalkuliert.<br />
Spätere Preiserhöhungen führen zu Erhöhungen unserer<br />
Katalogpreise. Im Normalfall gelten unsere Preise<br />
für die Laufzeit eines Kataloges. Mit Erscheinen<br />
dieses Kataloges werden alle früheren Preise ungültig.<br />
Änderungen durch unvorhersehbare Ereignisse sind möglich,<br />
aber selten. Verbindlich sind deshalb nur die in unserer<br />
Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Wir behalten uns<br />
vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.<br />
Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information.<br />
Sollte es zu gravierenden Änderungen auf dem Rohstoffmarkt<br />
kommen, behalten wir uns vor, die angegebenen Preise<br />
entsprechend anzupassen.<br />
4. Verpackung<br />
Es ist unser Bemühen, den Verpackungsumfang –<br />
und damit verbundene Kosten – so gering wie möglich<br />
zu halten, bei hoher Umweltfreundlichkeit<br />
und maximalem Schutz auf dem Transportweg.<br />
Wo eine Transportverpackung nicht unbedingt notwendig ist,<br />
werden wir darauf verzichten. Wir sind bemüht, Folien, Kartonagen<br />
und dgl. einzusetzen, welche mit dem Resy-Symbol<br />
oder grünem Punkt versehen sind. So gekennzeichnete Materialien<br />
sind bei den bekannten Verwertungsstellen problemlos<br />
zu entsorgen. Rücksendungen von Transportverpackungen an<br />
uns sind generell möglich, jedoch haben diese frei unserem<br />
Lager zu erfolgen.<br />
5. Lieferzeiten<br />
Unsere Angaben beziehen sich auf die Zeit vom Datum des<br />
Eingangs Ihrer Bestellung bis zur Übergabe der Ware an den<br />
Frachtführer. Dieser benötigt dann noch eine angemessene Zeit<br />
für die Zustellung. Viele Produkte liefern wir aus Lagervorrat.<br />
Durch periodische Fertigung und schwankenden Auftragseingang<br />
sind diese Angaben Richtwerte, die über- bzw. auch<br />
unterschritten werden können. Letztverbindlich sind die Lieferzeiten,<br />
die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind.<br />
Fixtermine werden von uns gesondert bestätigt. Für eintretende<br />
Termin-Überschreitung, bedingt durch Vorlieferanten,<br />
höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende<br />
Umstände, können wir nicht haften, es sei denn, dass Vorsatz<br />
oder grobfahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt.<br />
6. Angebote und Vertragsabschluss<br />
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages<br />
und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche<br />
Bestellannahme (Auftragsbestätigung) maßgebend.<br />
Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen<br />
vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen<br />
durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht<br />
binnen 8 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme<br />
(Auftragsbestätigung) ein widersprechender Bescheid<br />
eingegangen ist.<br />
7. Doppelbestellungen<br />
Telefonisch oder schriftlich, sofern sie von uns nicht rechtzeitig<br />
erkannt werden, betrachten wir als selbstständige<br />
Aufträge und wir müssen bei zu später Stornierung auf deren<br />
Erfüllung bestehen.<br />
8. Rücknahmegarantie und Ansichtssendungen<br />
Wir gewährleisten ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Anlieferdatum.<br />
Es kann nur Ware ohne Gebrauchsspuren<br />
in Originalverpackung zurückgenommen werden. Setzen<br />
Sie sich vor Rücksendungen mit uns in Verbindung.<br />
Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffung, auftragsbezogene<br />
und Sonderfertigung, farbbeschichtete Waren<br />
und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass)<br />
gewährt wurden.<br />
9. Eigentumsvorbehalt, Verarbeiterklausel,<br />
Vorausabtretung<br />
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen<br />
erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder<br />
zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderung<br />
aus Kontokorrent. Bei vertragswidrigem Verhalten<br />
des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die<br />
Vorbehaltsware nach erfolgloser Nachfristsetzung zurückzufordern.<br />
Transportkosten fallen dabei dem Käufer zur Last.<br />
Gleiches gilt bei Pfändung der Vorbehaltsware durch uns.<br />
In diesen Fällen steht uns das Recht zur Verwertung zu, der<br />
Erlös der Verwertung mit geschuldeten Beträge verrechnet,<br />
nachdem ein angemessener Betrag für die Kosten der Verwertung<br />
(Transport, Aufarbeitung, etc.) abgezogen worden ist.<br />
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als<br />
Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.<br />
Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden<br />
Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der<br />
hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem sie zueinander<br />
stehen, den Rechnungswert unserer für die hergestellten<br />
Sachen verwendeten Vorbehaltsware zu der Summe sämtlicher<br />
Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten<br />
Waren zuzüglich anderer Herstellungskosten des Käufers.<br />
Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt<br />
oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der<br />
Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird hiermit bereits<br />
jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte<br />
des Käufers an dem vermischten Bestand oder der<br />
einheitlichen Sache im Umfang unseres Rechnungswertes<br />
unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Käufer<br />
diese für uns entgeltlich verwahrt. Für aus der Verarbeitung<br />
oder aus Verbindung oder Vermischung entstehende Sachen/<br />
Bestände gilt sonst das gleiche wie für Vorbehaltsware.<br />
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen<br />
und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Veräußerung<br />
der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt<br />
und ermächtigt, dass er die Forderungen aus der Weiterveräußerung<br />
an uns abtritt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware<br />
ist er ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt.<br />
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der<br />
Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und<br />
zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung,<br />
Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder<br />
mehrere Abnehmer veräußert wird.<br />
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen<br />
mit anderen nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt<br />
die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur<br />
in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.<br />
Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere<br />
nach Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden<br />
Waren oder nach Verbindung / Vermischung weiter veräußert,<br />
so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Eigentumsanteiles<br />
an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.<br />
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung<br />
bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen;<br />
wir werden von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch<br />
machen, wenn sich der Käufer mit seiner Leistung im Verzug befindet,<br />
oder wenn Umstände eintreten, die eine Leistungserfüllung<br />
überhaupt oder in vollem Umfange als fraglich erscheinen lässt.<br />
Über den Umfang unseres Rechnungsbetrages ist der Käufer<br />
zu Abtretung der Forderung in keinem Fall befugt. Auf<br />
Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmer von der<br />
Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung<br />
erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.<br />
Der Käufer verpflichtet sich, unsere Rechte aus verlängertem<br />
Eigentumsvorbehalt bei Abtretung seiner Forderungen<br />
(Globalzession) an einen Gläubiger zu wahren und uns über<br />
eine derartige Zession zu informieren.<br />
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten<br />
unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, dann<br />
sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe<br />
von Sicherungen verpflichtet.wir dürfen die freigegebenen<br />
Sicherheiten auswählen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind<br />
uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern im Falle einer<br />
unberechtigten Pfändung der Pfändungsgläubiger die uns<br />
in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder<br />
außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet<br />
hierfür der Käufer.<br />
10. Zahlungsweise<br />
Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen: 10 Tage nach<br />
Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum<br />
netto. Ein Skonto-Abzug ist nur vom Warenwert<br />
möglich, nicht von Verpackung, Fracht, Montage. Wechsel<br />
und Scheck-Wechsel-Verfahren bedarf vor Kaufabschluss<br />
einer besonderen Vereinbarung. Bei größeren Aufträgen<br />
sind wir berechtigt, Teilzahlungen zu vereinbaren, z. B. 1/3<br />
bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Lieferung und<br />
Rechnungsstellung, 1/3 max. 30 Tage ab Rechnungsdatum.<br />
Bei Erstkunden behalten wir uns vor, per Nachnahme zu<br />
beliefern bzw. eine Vorauszahlung von 50% des Warenwertes<br />
zu vereinbaren. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung<br />
sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren<br />
tatsächlichen Verzugschadens berechtigt, Zinsen in Höhe<br />
von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen<br />
Zentralbank zu verlangen.<br />
11. Montage<br />
Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch,<br />
gemäß unserer jeweils gültigen Montagebedingungen. Wir<br />
sind berechtigt, Subunternehmer damit zu beauftragen.<br />
Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen und separat.<br />
Montage-Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar.<br />
12. Liefertermin<br />
Sollte sich die Anlieferung und Abnahme der von uns hergestellten<br />
Produkte aus Gründen, die ausschließlich vom<br />
Auftraggeber zu vertreten sind, um mehr als zwei Wochen<br />
verzögern, so wird bei Teillieferungen spätestens zwei Wochen<br />
nach Rechnungsstellung der Teilrechnungsbetrag sofort<br />
fällig. Bei Verzögerungen während der Schlussabnahme reduziert<br />
sich die dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Prüfungsfrist<br />
für die von uns erbrachten Leistungen um die vom<br />
Auftraggeber zu vertretende Verzögerung. Maßgebend dafür<br />
ist die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag von uns<br />
bestätigte Lieferwoche. Diese Vereinbarung ist Bestandteil<br />
unserer für Sie optimal erstellten Kalkulationen und somit die<br />
Basis für die erfolgreiche Abwicklung dieses Projektes. Sollte<br />
eine Anlieferung der hergestellten Produkte am gewünschten<br />
Aufstellungsort zum geplanten Termin nicht möglich sein,<br />
so lagern wir diese Produkte auf Wunsch vier Wochen lang<br />
kostenfrei auf unserem Gelände ein. Bitte haben Sie Verständnis<br />
dafür, dass wir aus Lagerkapazitätsgründen nach Ablauf<br />
dieser Frist 1% vom Netto-Waren-Wert pro angefangenen<br />
Monat berechnen müssen. Ab dem Zeitpunkt der Meldung<br />
der Versandbereitschaft geht die Gefahr der Beschädigung<br />
bzw. des Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über,<br />
sofern diese Gefahr vom Auftragnehmer nicht grobfahrlässig<br />
bzw. vorsätzlich herbeigeführt wurde.<br />
13. Transport<br />
Mit der Warenübergabe an den Transportführer (Post, Bahn,<br />
Paketdienst, Spediteur) gilt der Kaufvertrag als erfüllt und<br />
das Risiko geht auf unseren Kunden über. Zur Abdeckung<br />
des Transportrisikos schließen wir für Sie eine Transport-<br />
Versicherung ab. Dafür berechnen wir eine Prämie von 0,6%.<br />
Sollten Sie den Abschluss einer Transport-Versicherung nicht<br />
wünschen, teilen Sie uns dies bei Auftragserteilung bitte mit.<br />
Prüfen Sie die Ware beim Empfang auf Ihre Unversehrtheit.<br />
Bei Vorliegen eines Transportschadens beachten Sie bitte die<br />
beigelegten Richtlinien oder rufen Sie umgehend unseren<br />
Kundendienst an. Wenn es im Rahmen einer zügigen Abwicklung<br />
vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen<br />
wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere dann, wenn stark<br />
abweichende Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten auftreten,<br />
damit Sie schnellstmöglich Ihre Ware erhalten.<br />
14. Gewährleistung<br />
Für alle unsere Produkte geben wir eine Qualitätsgarantie von<br />
3 Jahren. Gewährleistungsvoraussetzung bei Naturprodukten<br />
wie Holz ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege.<br />
Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewaltanwendung<br />
oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind,<br />
werden nicht durch die Garantie abgedeckt. Im Einzelfall<br />
kann für Stahlbauobjekte eine Garantie von 5 Jahren vereinbart<br />
werden. Diese Garantiezeit bedarf der ausdrücklichen,<br />
schriftlichen Bestätigung durch die E. ZIEGLER Metallbearbeitung<br />
AG. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von<br />
7 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, nicht offensichtliche<br />
innerhalb 7 Tage nach Feststellung. Bei Mängelanzeige bieten<br />
wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung<br />
oder Wandlung. Für die Mängelbeseitigung steht uns eine<br />
angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche<br />
müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.<br />
15. Produzentenhaftung<br />
Ansprüche des Käufers wegen Verletzung von Verkehrspflichten<br />
und sonstige damit im Zusammenhang stehende<br />
deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht<br />
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Käufers beruhen.<br />
Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Zweifache<br />
des Rechnungsbetrages, der den deliktischen Anspruch<br />
auslösenden Waren, beschränkt.<br />
16. Datenspeicherung<br />
Personen und firmenbezogene Daten unserer Kunden speichern<br />
und verarbeiten wir, soweit geschäftsnotwendig, im<br />
zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26<br />
BDSG). Hiervon geben wir Ihnen hiermit Kenntnis.<br />
17. Gerichtsstand<br />
Für alle aus dem Vertragsverhältnis evtl. entstehenden Rechtsstreitigkeiten<br />
ist Erfüllungsort Nebelschütz, Gerichtsstand<br />
Bautzen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.<br />
18. Sonstiges<br />
Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Liefer- und<br />
Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam<br />
sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen<br />
Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht<br />
berührt.<br />
160 | Kundenservice: Fachberatung: Free Free Call Call 0800 0800 100 49 100 01 49 | Free 01 | Free Fax 0800 Fax 288 0800 63 288 50 63 50