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VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | Stand: Mai <strong>2010</strong> |<br />

1. Geschäftsverkehr<br />

In unserem Geschäftsverkehr gehen wir davon aus, dass es<br />

sich bei unseren Kunden um Vollkaufleute handelt. Wir beschränken<br />

uns daher auf die wichtigsten Punkte. Weichen Ihre<br />

Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten<br />

Ihre nur dann, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.<br />

2. Maß- und Gewichtsangaben<br />

Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten,<br />

Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs-<br />

und branchenübliche Annäherungswerte und solange<br />

unverbindlich, solange diese Angaben nicht von uns<br />

ausdrücklich als „Zusicherung“ Ihnen schriftlich bestätigt<br />

wurden. Änderungen, die qualitätsfördernd sind oder dem<br />

technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.<br />

3. Preise<br />

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, wenn keine anderen<br />

Angaben gemacht wurden. Für Bestellungen unter<br />

einen Auftragswert von 50,– € berechnen wir generell<br />

eine Frachtkostenpauschale von 6,– €. Frei Haus-Preise<br />

gelten nicht für Lieferungen auf Inseln. Die Preise wurden<br />

aufgrund der Zulieferpreise, Stand Januar 2009, kalkuliert.<br />

Spätere Preiserhöhungen führen zu Erhöhungen unserer<br />

Katalogpreise. Im Normalfall gelten unsere Preise<br />

für die Laufzeit eines Kataloges. Mit Erscheinen<br />

dieses Kataloges werden alle früheren Preise ungültig.<br />

Änderungen durch unvorhersehbare Ereignisse sind möglich,<br />

aber selten. Verbindlich sind deshalb nur die in unserer<br />

Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Wir behalten uns<br />

vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.<br />

Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information.<br />

Sollte es zu gravierenden Änderungen auf dem Rohstoffmarkt<br />

kommen, behalten wir uns vor, die angegebenen Preise<br />

entsprechend anzupassen.<br />

4. Verpackung<br />

Es ist unser Bemühen, den Verpackungsumfang –<br />

und damit verbundene Kosten – so gering wie möglich<br />

zu halten, bei hoher Umweltfreundlichkeit<br />

und maximalem Schutz auf dem Transportweg.<br />

Wo eine Transportverpackung nicht unbedingt notwendig ist,<br />

werden wir darauf verzichten. Wir sind bemüht, Folien, Kartonagen<br />

und dgl. einzusetzen, welche mit dem Resy-Symbol<br />

oder grünem Punkt versehen sind. So gekennzeichnete Materialien<br />

sind bei den bekannten Verwertungsstellen problemlos<br />

zu entsorgen. Rücksendungen von Transportverpackungen an<br />

uns sind generell möglich, jedoch haben diese frei unserem<br />

Lager zu erfolgen.<br />

5. Lieferzeiten<br />

Unsere Angaben beziehen sich auf die Zeit vom Datum des<br />

Eingangs Ihrer Bestellung bis zur Übergabe der Ware an den<br />

Frachtführer. Dieser benötigt dann noch eine angemessene Zeit<br />

für die Zustellung. Viele Produkte liefern wir aus Lagervorrat.<br />

Durch periodische Fertigung und schwankenden Auftragseingang<br />

sind diese Angaben Richtwerte, die über- bzw. auch<br />

unterschritten werden können. Letztverbindlich sind die Lieferzeiten,<br />

die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind.<br />

Fixtermine werden von uns gesondert bestätigt. Für eintretende<br />

Termin-Überschreitung, bedingt durch Vorlieferanten,<br />

höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende<br />

Umstände, können wir nicht haften, es sei denn, dass Vorsatz<br />

oder grobfahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt.<br />

6. Angebote und Vertragsabschluss<br />

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages<br />

und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche<br />

Bestellannahme (Auftragsbestätigung) maßgebend.<br />

Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen<br />

vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen<br />

durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht<br />

binnen 8 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme<br />

(Auftragsbestätigung) ein widersprechender Bescheid<br />

eingegangen ist.<br />

7. Doppelbestellungen<br />

Telefonisch oder schriftlich, sofern sie von uns nicht rechtzeitig<br />

erkannt werden, betrachten wir als selbstständige<br />

Aufträge und wir müssen bei zu später Stornierung auf deren<br />

Erfüllung bestehen.<br />

8. Rücknahmegarantie und Ansichtssendungen<br />

Wir gewährleisten ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Anlieferdatum.<br />

Es kann nur Ware ohne Gebrauchsspuren<br />

in Originalverpackung zurückgenommen werden. Setzen<br />

Sie sich vor Rücksendungen mit uns in Verbindung.<br />

Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffung, auftragsbezogene<br />

und Sonderfertigung, farbbeschichtete Waren<br />

und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass)<br />

gewährt wurden.<br />

9. Eigentumsvorbehalt, Verarbeiterklausel,<br />

Vorausabtretung<br />

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen<br />

erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder<br />

zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderung<br />

aus Kontokorrent. Bei vertragswidrigem Verhalten<br />

des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die<br />

Vorbehaltsware nach erfolgloser Nachfristsetzung zurückzufordern.<br />

Transportkosten fallen dabei dem Käufer zur Last.<br />

Gleiches gilt bei Pfändung der Vorbehaltsware durch uns.<br />

In diesen Fällen steht uns das Recht zur Verwertung zu, der<br />

Erlös der Verwertung mit geschuldeten Beträge verrechnet,<br />

nachdem ein angemessener Betrag für die Kosten der Verwertung<br />

(Transport, Aufarbeitung, etc.) abgezogen worden ist.<br />

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als<br />

Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.<br />

Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden<br />

Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der<br />

hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem sie zueinander<br />

stehen, den Rechnungswert unserer für die hergestellten<br />

Sachen verwendeten Vorbehaltsware zu der Summe sämtlicher<br />

Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten<br />

Waren zuzüglich anderer Herstellungskosten des Käufers.<br />

Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt<br />

oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der<br />

Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird hiermit bereits<br />

jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte<br />

des Käufers an dem vermischten Bestand oder der<br />

einheitlichen Sache im Umfang unseres Rechnungswertes<br />

unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Käufer<br />

diese für uns entgeltlich verwahrt. Für aus der Verarbeitung<br />

oder aus Verbindung oder Vermischung entstehende Sachen/<br />

Bestände gilt sonst das gleiche wie für Vorbehaltsware.<br />

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen<br />

und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Veräußerung<br />

der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt<br />

und ermächtigt, dass er die Forderungen aus der Weiterveräußerung<br />

an uns abtritt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware<br />

ist er ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt.<br />

Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der<br />

Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und<br />

zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung,<br />

Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder<br />

mehrere Abnehmer veräußert wird.<br />

Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen<br />

mit anderen nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt<br />

die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur<br />

in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.<br />

Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere<br />

nach Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden<br />

Waren oder nach Verbindung / Vermischung weiter veräußert,<br />

so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Eigentumsanteiles<br />

an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.<br />

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung<br />

bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen;<br />

wir werden von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch<br />

machen, wenn sich der Käufer mit seiner Leistung im Verzug befindet,<br />

oder wenn Umstände eintreten, die eine Leistungserfüllung<br />

überhaupt oder in vollem Umfange als fraglich erscheinen lässt.<br />

Über den Umfang unseres Rechnungsbetrages ist der Käufer<br />

zu Abtretung der Forderung in keinem Fall befugt. Auf<br />

Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmer von der<br />

Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung<br />

erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.<br />

Der Käufer verpflichtet sich, unsere Rechte aus verlängertem<br />

Eigentumsvorbehalt bei Abtretung seiner Forderungen<br />

(Globalzession) an einen Gläubiger zu wahren und uns über<br />

eine derartige Zession zu informieren.<br />

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten<br />

unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, dann<br />

sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe<br />

von Sicherungen verpflichtet.wir dürfen die freigegebenen<br />

Sicherheiten auswählen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind<br />

uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern im Falle einer<br />

unberechtigten Pfändung der Pfändungsgläubiger die uns<br />

in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder<br />

außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet<br />

hierfür der Käufer.<br />

10. Zahlungsweise<br />

Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen: 10 Tage nach<br />

Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum<br />

netto. Ein Skonto-Abzug ist nur vom Warenwert<br />

möglich, nicht von Verpackung, Fracht, Montage. Wechsel<br />

und Scheck-Wechsel-Verfahren bedarf vor Kaufabschluss<br />

einer besonderen Vereinbarung. Bei größeren Aufträgen<br />

sind wir berechtigt, Teilzahlungen zu vereinbaren, z. B. 1/3<br />

bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Lieferung und<br />

Rechnungsstellung, 1/3 max. 30 Tage ab Rechnungsdatum.<br />

Bei Erstkunden behalten wir uns vor, per Nachnahme zu<br />

beliefern bzw. eine Vorauszahlung von 50% des Warenwertes<br />

zu vereinbaren. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung<br />

sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren<br />

tatsächlichen Verzugschadens berechtigt, Zinsen in Höhe<br />

von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen<br />

Zentralbank zu verlangen.<br />

11. Montage<br />

Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch,<br />

gemäß unserer jeweils gültigen Montagebedingungen. Wir<br />

sind berechtigt, Subunternehmer damit zu beauftragen.<br />

Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen und separat.<br />

Montage-Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar.<br />

12. Liefertermin<br />

Sollte sich die Anlieferung und Abnahme der von uns hergestellten<br />

Produkte aus Gründen, die ausschließlich vom<br />

Auftraggeber zu vertreten sind, um mehr als zwei Wochen<br />

verzögern, so wird bei Teillieferungen spätestens zwei Wochen<br />

nach Rechnungsstellung der Teilrechnungsbetrag sofort<br />

fällig. Bei Verzögerungen während der Schlussabnahme reduziert<br />

sich die dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Prüfungsfrist<br />

für die von uns erbrachten Leistungen um die vom<br />

Auftraggeber zu vertretende Verzögerung. Maßgebend dafür<br />

ist die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag von uns<br />

bestätigte Lieferwoche. Diese Vereinbarung ist Bestandteil<br />

unserer für Sie optimal erstellten Kalkulationen und somit die<br />

Basis für die erfolgreiche Abwicklung dieses Projektes. Sollte<br />

eine Anlieferung der hergestellten Produkte am gewünschten<br />

Aufstellungsort zum geplanten Termin nicht möglich sein,<br />

so lagern wir diese Produkte auf Wunsch vier Wochen lang<br />

kostenfrei auf unserem Gelände ein. Bitte haben Sie Verständnis<br />

dafür, dass wir aus Lagerkapazitätsgründen nach Ablauf<br />

dieser Frist 1% vom Netto-Waren-Wert pro angefangenen<br />

Monat berechnen müssen. Ab dem Zeitpunkt der Meldung<br />

der Versandbereitschaft geht die Gefahr der Beschädigung<br />

bzw. des Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über,<br />

sofern diese Gefahr vom Auftragnehmer nicht grobfahrlässig<br />

bzw. vorsätzlich herbeigeführt wurde.<br />

13. Transport<br />

Mit der Warenübergabe an den Transportführer (Post, Bahn,<br />

Paketdienst, Spediteur) gilt der Kaufvertrag als erfüllt und<br />

das Risiko geht auf unseren Kunden über. Zur Abdeckung<br />

des Transportrisikos schließen wir für Sie eine Transport-<br />

Versicherung ab. Dafür berechnen wir eine Prämie von 0,6%.<br />

Sollten Sie den Abschluss einer Transport-Versicherung nicht<br />

wünschen, teilen Sie uns dies bei Auftragserteilung bitte mit.<br />

Prüfen Sie die Ware beim Empfang auf Ihre Unversehrtheit.<br />

Bei Vorliegen eines Transportschadens beachten Sie bitte die<br />

beigelegten Richtlinien oder rufen Sie umgehend unseren<br />

Kundendienst an. Wenn es im Rahmen einer zügigen Abwicklung<br />

vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen<br />

wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere dann, wenn stark<br />

abweichende Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten auftreten,<br />

damit Sie schnellstmöglich Ihre Ware erhalten.<br />

14. Gewährleistung<br />

Für alle unsere Produkte geben wir eine Qualitätsgarantie von<br />

3 Jahren. Gewährleistungsvoraussetzung bei Naturprodukten<br />

wie Holz ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege.<br />

Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewaltanwendung<br />

oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind,<br />

werden nicht durch die Garantie abgedeckt. Im Einzelfall<br />

kann für Stahlbauobjekte eine Garantie von 5 Jahren vereinbart<br />

werden. Diese Garantiezeit bedarf der ausdrücklichen,<br />

schriftlichen Bestätigung durch die E. ZIEGLER Metallbearbeitung<br />

AG. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von<br />

7 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, nicht offensichtliche<br />

innerhalb 7 Tage nach Feststellung. Bei Mängelanzeige bieten<br />

wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung<br />

oder Wandlung. Für die Mängelbeseitigung steht uns eine<br />

angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche<br />

müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.<br />

15. Produzentenhaftung<br />

Ansprüche des Käufers wegen Verletzung von Verkehrspflichten<br />

und sonstige damit im Zusammenhang stehende<br />

deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht<br />

auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Käufers beruhen.<br />

Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Zweifache<br />

des Rechnungsbetrages, der den deliktischen Anspruch<br />

auslösenden Waren, beschränkt.<br />

16. Datenspeicherung<br />

Personen und firmenbezogene Daten unserer Kunden speichern<br />

und verarbeiten wir, soweit geschäftsnotwendig, im<br />

zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26<br />

BDSG). Hiervon geben wir Ihnen hiermit Kenntnis.<br />

17. Gerichtsstand<br />

Für alle aus dem Vertragsverhältnis evtl. entstehenden Rechtsstreitigkeiten<br />

ist Erfüllungsort Nebelschütz, Gerichtsstand<br />

Bautzen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.<br />

18. Sonstiges<br />

Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Liefer- und<br />

Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam<br />

sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen<br />

Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht<br />

berührt.<br />

160 | Kundenservice: Fachberatung: Free Free Call Call 0800 0800 100 49 100 01 49 | Free 01 | Free Fax 0800 Fax 288 0800 63 288 50 63 50

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