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| 6 | FREIZEIT UND TOURISMUS<br />

Gerade im Freizeitbereich wird sehr viel mit dem <strong>Fahrrad</strong><br />

erreicht:<br />

• Sportstätten<br />

• kulturelle Veranstaltungen<br />

• Freizeiteinrichtungen.<br />

Darauf kommt es an:<br />

Wie bei allen anderen Anwendungsfällen auch, gelten Bedingungen wie<br />

• nahe am Eingang<br />

• beleuchtete, abschließbare Stellplätze<br />

• überdachte Anlagen bei Hallenbädern, Bibliotheken, Kino<br />

etc. – überall dort, wo auch bei schlechtem Wetter Veranstaltungen<br />

besucht werden.<br />

Bei großen Veranstaltungen sind mobile Anlagen interessant,<br />

dadurch ist ein geordnetes, platzsparendes Abstellen möglich.<br />

Empfehlungen zur Kapazitätsermittlung<br />

(Quelle Neufert Bauentwurfslehre, 39. Auflage):<br />

Sportplätze, Sporthallen, Hallenbäder:<br />

0,5 je Kleiderablage<br />

Versammlungsstätten überörtlich:<br />

1 Stellplatz je 20 Besucherplätze<br />

sonstige Versammlungsstätten:<br />

1 Stellplatz je 7 Besucherplätze<br />

Die vollständige Tabelle finden Sie auf S. 157. Weitere Hinweise<br />

finden Sie auch in den jeweiligen Landesbauordnungen.<br />

<strong>Fahrrad</strong>ständer DESIGN-Parker (S. 44-45)<br />

<strong>Fahrrad</strong>überdachung CALYPSO (S. 118-119)<br />

Flacher und gebogener <strong>Fahrrad</strong>ständer RICCIO – Individuallösung auf Anfrage (S. 46-47)<br />

154 | Kundenservice: Fachberatung: Free Free Call Call 0800 0800 100 49 100 01 49 | Free 02 | Free Fax 0800 Fax 288 0800 63 288 50 63 50

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