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Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 11 - Ausgabe 45/2012<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großsteinhausen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013<br />

vom 25.10.2012<br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung/Prüfung der Kreisverwaltung<br />

Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom 17.10.2012 hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2012 für das Haushaltsjahr 2013<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 724.870 € 745.220 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 792.740 € 803.550 €<br />

der Jahresfehlbetrag -67.870 € -58.330 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 633.550 € 651.460 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 668.470 € 680.510 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -34.920 € -29.050 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0€ 0€<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0€ 0€<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ 0€<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 46.545 € 84.560 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 122.720 € 247.000 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -76.175 € -162.440 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 123.225 € 211.250 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.130 € 19.760 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 111.095 € 191.490 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 803.320 € 947.270 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 803.320 € 947.270 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,<br />

wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2012 für das Haushaltsjahr 2013<br />

für verzinste Kredite auf 52.875 € 45.600 €<br />

für zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />

die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt<br />

für das Haushaltsjahr 2012 auf 0 €<br />

für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren<br />

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich<br />

für das Haushaltsjahr 2012 auf 0 €<br />

für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: für das Haushaltsjahr 2012 für das Haushaltsjahr 2013<br />

Grundsteuer A auf 285 v.H. 285 v.H.<br />

Grundsteuer B auf 351 v.H. 351 v.H.<br />

Gewerbesteuer auf 352 v.H. 352 v.H.<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />

175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgesetzt:<br />

für das Haushaltsjahr 2012 für das Haushaltsjahr 2013<br />

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 12,78 € 12,78 €<br />

§ 6<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. (Haushaltsvorvorjahr) betrug -,— €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. (Haushaltsvorjahr)<br />

beträgt -,— € und zum 31.12. (Haushaltsjahr) -,— €.<br />

§ 7<br />

Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Die Haushaltssatzung tritt am 01.<br />

Januar 2012 in Kraft<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, den 25.10.2012<br />

(Siegel) Ortsbürgermeister<br />

Die erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde wurde am 17.10.2012, Az.: I/10/901-11/12/13, erteilt.<br />

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 09.11.2012 bis einschließlich 19.11.2012 arbeitstäglich während der Dienstzeit (Montag bis Mittwoch<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr; Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr; Freitag 8.30 Uhr bis<br />

12.30 Uhr) bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, in <strong>Zweibrücken</strong>, <strong>Land</strong>auer Str. 18-20, Zimmer Nr. 302 zu jedermanns<br />

Einsichtnahme öffentlich aus. Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach<br />

Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />

worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll<br />

schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, den 25.10.2012<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> In Vertretung Schmidt, 1. Beigeordneter

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