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EPA Sport

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Mannschaftsspiele<br />

Teil 3:<br />

Die Überprüfung der Handlungsfähigkeit im Spiel wird im regelgeleiteten Spiel zweier Mannschaften<br />

durchgeführt.<br />

Zur gezielten Beobachtung einzelner Prüflinge können diesen verschiedene Rollen zugewiesen<br />

werden. Der Spielbewertung ist nicht nur ein allgemeiner Eindruck der Gesamtleistung des<br />

jeweiligen Spielverhaltens zugrunde zu legen, sondern eine Beurteilung des Fertigkeits- und Fähig-<br />

keitsniveaus. Dabei werden auch kreative, wenn auch nicht immer erfolgreiche Handlungsvarianten,<br />

mit entsprechender Risikobereitschaft unter Berücksichtigung einzelner Spielsituationen in der<br />

Bewertung berücksichtigt.<br />

Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass für jeden Prüfling eine gesicherte<br />

Bewertung möglich ist. Die Spielzeit ist auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Prüflinge festzu-<br />

setzen.<br />

Für die Bewertung sind folgende Beobachtungsschwerpunkte zugrunde zu legen:<br />

situationsgerechte Anwendung der Technik,<br />

taktisches Verhalten in Angriff und Abwehr unter Berücksichtigung der Spielanlage, der<br />

taktischen Auflagen und des positionsspezifischen Spiels,<br />

Einsatzbereitschaft, sportspielspezifische Kondition, faires und mannschaftsdienliches<br />

Partnerspiele<br />

Teil 3:<br />

Verhalten.<br />

Die Überprüfung der Handlungsfähigkeit im Partnerspiel erfolgt im regelgeleiteten Einzel- und / oder<br />

Doppelspiel über einen Satz.<br />

Für die Bewertung sind folgende Beobachtungsschwerpunkte zugrunde zu legen:<br />

Bewertung<br />

situationsgerechte Anwendung von Techniken und Variabilität der Schläge,<br />

taktisches Verhalten im Angriff und in der Abwehr unter Berücksichtigung der Ausnutzung<br />

des gesamten Spielfeldes, der Laufwege und des Einnehmens der Zentralpositionen,<br />

Einsatzbereitschaft, sportspielspezifische Kondition, Fairness.<br />

Bei der Bildung der Endnote haben die Teilergebnisse folgende Gewichtung:<br />

Teil 1: 30 %<br />

Teil 2: 30%<br />

Teil 3: 40%<br />

Niedersächsisches Kultusministerium 41

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