EPA Sport
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Mannschaftsspiele<br />
Teil 3:<br />
Die Überprüfung der Handlungsfähigkeit im Spiel wird im regelgeleiteten Spiel zweier Mannschaften<br />
durchgeführt.<br />
Zur gezielten Beobachtung einzelner Prüflinge können diesen verschiedene Rollen zugewiesen<br />
werden. Der Spielbewertung ist nicht nur ein allgemeiner Eindruck der Gesamtleistung des<br />
jeweiligen Spielverhaltens zugrunde zu legen, sondern eine Beurteilung des Fertigkeits- und Fähig-<br />
keitsniveaus. Dabei werden auch kreative, wenn auch nicht immer erfolgreiche Handlungsvarianten,<br />
mit entsprechender Risikobereitschaft unter Berücksichtigung einzelner Spielsituationen in der<br />
Bewertung berücksichtigt.<br />
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass für jeden Prüfling eine gesicherte<br />
Bewertung möglich ist. Die Spielzeit ist auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Prüflinge festzu-<br />
setzen.<br />
Für die Bewertung sind folgende Beobachtungsschwerpunkte zugrunde zu legen:<br />
situationsgerechte Anwendung der Technik,<br />
taktisches Verhalten in Angriff und Abwehr unter Berücksichtigung der Spielanlage, der<br />
taktischen Auflagen und des positionsspezifischen Spiels,<br />
Einsatzbereitschaft, sportspielspezifische Kondition, faires und mannschaftsdienliches<br />
Partnerspiele<br />
Teil 3:<br />
Verhalten.<br />
Die Überprüfung der Handlungsfähigkeit im Partnerspiel erfolgt im regelgeleiteten Einzel- und / oder<br />
Doppelspiel über einen Satz.<br />
Für die Bewertung sind folgende Beobachtungsschwerpunkte zugrunde zu legen:<br />
Bewertung<br />
situationsgerechte Anwendung von Techniken und Variabilität der Schläge,<br />
taktisches Verhalten im Angriff und in der Abwehr unter Berücksichtigung der Ausnutzung<br />
des gesamten Spielfeldes, der Laufwege und des Einnehmens der Zentralpositionen,<br />
Einsatzbereitschaft, sportspielspezifische Kondition, Fairness.<br />
Bei der Bildung der Endnote haben die Teilergebnisse folgende Gewichtung:<br />
Teil 1: 30 %<br />
Teil 2: 30%<br />
Teil 3: 40%<br />
Niedersächsisches Kultusministerium 41