EPA Sport
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2.2 Dritte sportpraktische Teilprüfung im Schwerpunktfach<br />
Inhalte und Anforderungen<br />
Die dritte sportpraktische Teilprüfung repräsentiert in besonderer Weise das für den <strong>Sport</strong>unterricht<br />
der Kursstufe vorgesehene Konzept eines Praxis-Theorie-Verbundes (vgl. RRL, S. 4). Sie gibt<br />
Aufschlüsse über die Handlungskompetenz des Prüflings sowohl im motorischen als auch im<br />
kognitiven Bereich (vgl. RRL, S. 35), wobei ein unmittelbarer Zusammenhang der geprüften Praxis<br />
mit der Theorie erforderlich ist.<br />
Der theoretische Zugriff auf die praktischen Inhalte der Prüfung kann erfolgen über:<br />
Analyse motorischer und physiologischer Leistungsanforderungen einer <strong>Sport</strong>art bzw.<br />
einer Bewegung,<br />
Reflexion eigenen und fremden Handelns im Spiel,<br />
Lösung situativ auftretender oder vom Prüfer vorgeplanter Probleme im Bewegungsvollzug<br />
oder im Spiel,<br />
Darstellung idealtypischer Bewegungsverläufe, Fehleranalyse, Fehlerkorrektur,<br />
Vorstellung und Durchführung vorbereitender oder trainingsmethodisch relevanter<br />
Übungen,<br />
Vergleiche vorgegebener oder erarbeiteter Bewegungs- und Spielstrukturen,<br />
Entwicklung und Vergleich von Gestaltungsprinzipien,<br />
Diskussion von Gesundheitsaspekten, etc.<br />
Die praktischen Gegenstände einer Prüfung sind auf eine <strong>Sport</strong>art eines Erfahrungs- und Lernfeldes<br />
der Gruppen A oder B zu beziehen (vgl. Nr. 1.4). Prüfungssportarten der dritten Teilprüfung dürfen<br />
nicht Gegenstand der beiden anderen Teilprüfungen sein. Der Prüfungsgegenstand muss sich aus<br />
Inhalten der Kurse ergeben, die von der Lehrkraft im Schwerpunktfach erteilt wurden.<br />
Die Auswahl der <strong>Sport</strong>art trifft die Lehrkraft in Absprache mit dem Prüfling. Aufgabenstellung und<br />
Durchführung obliegen der Prüferin oder dem Prüfer, auf die entsprechenden Ergänzenden<br />
Bestimmungen zur AVO-GOFAK wird verwiesen. In das Prüfungsergebnis gehen theoretische<br />
Anteile mit 30 - 40 Prozent ein. Teilergebnisse und ihre Gewichtung sind im Protokoll zu vermerken.<br />
Theoretische und praktische Teilergebnisse werden getrennt aufgeführt und zu einer Gesamtnote<br />
zusammengefasst; ist dies auf Grund sehr enger Verknüpfung von Praxis und Theorie nicht möglich,<br />
erhält das Protokoll den Vermerk "In die Gesamtnote gingen theoretische Anteile zu ... Prozent ein."<br />
Die Inhalte der dritten sportpraktischen Prüfung dürfen mit denen der sporttheoretischen Fach-<br />
prüfung nicht übereinstimmen. Hinsichtlich des Umfangs orientiert sich die dritte Teilprüfung an den<br />
anderen beiden sportpraktischen Teilprüfungen; dabei ist der Umfang praktischer und theoretischer<br />
Aufgaben an der jeweils festgelegten Gewichtung von Theorie und Praxis auszurichten.<br />
Theoretische Aufgaben werden in aller Regel in Form eines Prüfungsgesprächs bearbeitet, das der<br />
Prüfling durch praktische Demonstration unterstützen kann. Im Regelfall wird mit der Prüfung<br />
unmittelbar begonnen; dem Prüfling kann – wenn Vorarbeiten für die Umsetzung der Prüfungs-<br />
Niedersächsisches Kultusministerium 43