16.04.2013 Aufrufe

EPA Sport

EPA Sport

EPA Sport

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.2 Dritte sportpraktische Teilprüfung im Schwerpunktfach<br />

Inhalte und Anforderungen<br />

Die dritte sportpraktische Teilprüfung repräsentiert in besonderer Weise das für den <strong>Sport</strong>unterricht<br />

der Kursstufe vorgesehene Konzept eines Praxis-Theorie-Verbundes (vgl. RRL, S. 4). Sie gibt<br />

Aufschlüsse über die Handlungskompetenz des Prüflings sowohl im motorischen als auch im<br />

kognitiven Bereich (vgl. RRL, S. 35), wobei ein unmittelbarer Zusammenhang der geprüften Praxis<br />

mit der Theorie erforderlich ist.<br />

Der theoretische Zugriff auf die praktischen Inhalte der Prüfung kann erfolgen über:<br />

Analyse motorischer und physiologischer Leistungsanforderungen einer <strong>Sport</strong>art bzw.<br />

einer Bewegung,<br />

Reflexion eigenen und fremden Handelns im Spiel,<br />

Lösung situativ auftretender oder vom Prüfer vorgeplanter Probleme im Bewegungsvollzug<br />

oder im Spiel,<br />

Darstellung idealtypischer Bewegungsverläufe, Fehleranalyse, Fehlerkorrektur,<br />

Vorstellung und Durchführung vorbereitender oder trainingsmethodisch relevanter<br />

Übungen,<br />

Vergleiche vorgegebener oder erarbeiteter Bewegungs- und Spielstrukturen,<br />

Entwicklung und Vergleich von Gestaltungsprinzipien,<br />

Diskussion von Gesundheitsaspekten, etc.<br />

Die praktischen Gegenstände einer Prüfung sind auf eine <strong>Sport</strong>art eines Erfahrungs- und Lernfeldes<br />

der Gruppen A oder B zu beziehen (vgl. Nr. 1.4). Prüfungssportarten der dritten Teilprüfung dürfen<br />

nicht Gegenstand der beiden anderen Teilprüfungen sein. Der Prüfungsgegenstand muss sich aus<br />

Inhalten der Kurse ergeben, die von der Lehrkraft im Schwerpunktfach erteilt wurden.<br />

Die Auswahl der <strong>Sport</strong>art trifft die Lehrkraft in Absprache mit dem Prüfling. Aufgabenstellung und<br />

Durchführung obliegen der Prüferin oder dem Prüfer, auf die entsprechenden Ergänzenden<br />

Bestimmungen zur AVO-GOFAK wird verwiesen. In das Prüfungsergebnis gehen theoretische<br />

Anteile mit 30 - 40 Prozent ein. Teilergebnisse und ihre Gewichtung sind im Protokoll zu vermerken.<br />

Theoretische und praktische Teilergebnisse werden getrennt aufgeführt und zu einer Gesamtnote<br />

zusammengefasst; ist dies auf Grund sehr enger Verknüpfung von Praxis und Theorie nicht möglich,<br />

erhält das Protokoll den Vermerk "In die Gesamtnote gingen theoretische Anteile zu ... Prozent ein."<br />

Die Inhalte der dritten sportpraktischen Prüfung dürfen mit denen der sporttheoretischen Fach-<br />

prüfung nicht übereinstimmen. Hinsichtlich des Umfangs orientiert sich die dritte Teilprüfung an den<br />

anderen beiden sportpraktischen Teilprüfungen; dabei ist der Umfang praktischer und theoretischer<br />

Aufgaben an der jeweils festgelegten Gewichtung von Theorie und Praxis auszurichten.<br />

Theoretische Aufgaben werden in aller Regel in Form eines Prüfungsgesprächs bearbeitet, das der<br />

Prüfling durch praktische Demonstration unterstützen kann. Im Regelfall wird mit der Prüfung<br />

unmittelbar begonnen; dem Prüfling kann – wenn Vorarbeiten für die Umsetzung der Prüfungs-<br />

Niedersächsisches Kultusministerium 43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!