EPA Sport
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Auf der Grundlage der genannten Anforderungen wird die Prüfungsleistung in einem<br />
zusammenfassenden Gutachten beurteilt. Das Gutachten muss so abgefasst sein, dass die<br />
Bewertungskriterien erkennbar werden.<br />
3.2.3 Aufgabenbeispiele<br />
Aufgabenbeispiele des Zentralabiturs liegen den Schulen vor.<br />
3.3 Mündliche Prüfung<br />
Die mündliche Prüfung im Schwerpunkt- und im fünften Prüfungsfach darf sich nicht nur auf<br />
Sachgebiete eines Kurshalbjahres beziehen und keine Wiederholung der schriftlichen Prüfung sein.<br />
3.3.1 Aufgabenstellung und Prüfungsgestaltung<br />
Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, der etwa die Hälfte der Prüfungs-<br />
zeit umfasst, erhält der Prüfling Gelegenheit, sich zu der in der Vorbereitungszeit bearbeiteten<br />
Prüfungsaufgabe in zusammenhängendem Vortrag zu äußern. Ein bloßes Ablesen der in der<br />
Vorbereitungszeit erstellten Aufzeichnungen ist nicht zulässig. Die Prüferin oder der Prüfer hält sich<br />
in diesem Teil der Prüfung weitgehend zurück und greift nur dann ein, wenn es aus pädagogischen<br />
oder prüfungspsychologischen Gründen oder zur Klärung des Verständnisses notwendig erscheint.<br />
Im zweiten Teil der Prüfung führt die Prüferin oder der Prüfer mit dem Prüfling ein Gespräch, das<br />
über die im Vortrag zu lösende Aufgabe hinausgeht und größere fachliche Zusammenhänge zum<br />
Gegenstand hat. Besonders in diesem Teil soll der semesterübergreifende Bezug in der Leistungs-<br />
anforderung sichtbar werden.<br />
Dem Prüfling wird eine schriftliche auf den vorangegangenen Unterricht bezogene Aufgabe auf der<br />
Grundlage von Materialien vorgelegt, die in 2 - 3 Teilaufgaben untergliedert sein sollten. Die<br />
Prüfungsaufgabe muss so angelegt sein, dass in der Prüfung grundsätzlich jede Punktzahl<br />
erreichbar ist.<br />
Hinsichtlich der Information des Fachprüfungsausschusses über Aufgabenstellung und erwartete<br />
Leistungen wird auf die Ergänzenden Bestimmungen der AVO-GOFAK verwiesen.<br />
Niedersächsisches Kultusministerium 51