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EPA Sport

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2 <strong>Sport</strong>praktischer Teil der Fachprüfung<br />

Sofern Prüfungsinhalte im Folgenden nur konzeptionell vorgegeben (z. B. Mannschaftsspiele) oder<br />

nicht angegeben sind, erarbeiten die Fachkonferenzen geeignete Prüfungselemente und -kriterien.<br />

Diese orientieren sich an den Rahmenrichtlinien für das Fach <strong>Sport</strong> und an den nachfolgenden<br />

Vorgaben für sportpraktische Fachprüfungen.<br />

Die sportpraktische Teilprüfung in einer <strong>Sport</strong>art ist jeweils an einem Tag durchzuführen.<br />

Die anliegenden Tabellen und Bewertungsgrundsätze sind verbindlich. Die Tabellenwerte sind in<br />

ganzen Punkten abzulesen. Für eine Leistung, deren Bewertung zwischen zwei Punkten liegt, ist<br />

jeweils die niedrigere Punktzahl abzulesen. Jede Prüfung in einer <strong>Sport</strong>art wird mit einer Note (in<br />

KMK-Punkten) beurteilt. Aus den drei sportpraktischen Teilprüfungen im Schwerpunktfach bzw. den<br />

zwei sportpraktischen Teilprüfungen im fünften Prüfungsfach muss eine Praxisnote ermittelt werden.<br />

Dieses obliegt allen für einen Prüfling zuständigen Fachprüfungsausschüssen <strong>Sport</strong>.<br />

2.1 Erste und zweite sportpraktische Teilprüfung im Schwerpunktfach<br />

<strong>Sport</strong>praktische Teilprüfungen im fünften Prüfungsfach<br />

2.1.1 Schwimmen, Wasserspringen<br />

2.1.1.1 Schwimmen<br />

Inhalte und Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus einem Mehrkampf, der als Drei- oder Vierkampf durchgeführt wird. Dabei<br />

wählen die Schülerinnen und Schüler zwei Prüfungsteile aus dem Pflichtbereich und einen<br />

Prüfungsteil oder zwei Prüfungsteile aus dem Wahlpflichtbereich.<br />

Pflichtbereich<br />

Zeitschwimmen in zwei verschiedenen Disziplinen des <strong>Sport</strong>schwimmens (Schmetterling, Rücken,<br />

Brust, Freistil, Lagenschwimmen):<br />

Zeitschwimmen über eine 100 m- oder 200 m-Strecke,<br />

Zeitschwimmen über eine 600 m-Strecke.<br />

Wahlpflichtbereich<br />

Zeitschwimmen über eine 50 m-, 100m - oder 200 m-Strecke,<br />

Technikprüfung in einer Disziplin des <strong>Sport</strong>schwimmens mit Start und Wende,<br />

zwei Sprünge aus zwei Gruppen der Sprungtabelle des Wasserspringens (Nr. 2.1.1.2).<br />

Ausgeschlossen sind Disziplinen und Strecken, die bereits im Pflichtbereich überprüft wurden. Eine<br />

Technikprüfung darf nicht in einer Disziplin erfolgen, die bereits Gegenstand einer Prüfung im<br />

Zeitschwimmen war.<br />

Niedersächsisches Kultusministerium 9

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