EPA Sport
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2 <strong>Sport</strong>praktischer Teil der Fachprüfung<br />
Sofern Prüfungsinhalte im Folgenden nur konzeptionell vorgegeben (z. B. Mannschaftsspiele) oder<br />
nicht angegeben sind, erarbeiten die Fachkonferenzen geeignete Prüfungselemente und -kriterien.<br />
Diese orientieren sich an den Rahmenrichtlinien für das Fach <strong>Sport</strong> und an den nachfolgenden<br />
Vorgaben für sportpraktische Fachprüfungen.<br />
Die sportpraktische Teilprüfung in einer <strong>Sport</strong>art ist jeweils an einem Tag durchzuführen.<br />
Die anliegenden Tabellen und Bewertungsgrundsätze sind verbindlich. Die Tabellenwerte sind in<br />
ganzen Punkten abzulesen. Für eine Leistung, deren Bewertung zwischen zwei Punkten liegt, ist<br />
jeweils die niedrigere Punktzahl abzulesen. Jede Prüfung in einer <strong>Sport</strong>art wird mit einer Note (in<br />
KMK-Punkten) beurteilt. Aus den drei sportpraktischen Teilprüfungen im Schwerpunktfach bzw. den<br />
zwei sportpraktischen Teilprüfungen im fünften Prüfungsfach muss eine Praxisnote ermittelt werden.<br />
Dieses obliegt allen für einen Prüfling zuständigen Fachprüfungsausschüssen <strong>Sport</strong>.<br />
2.1 Erste und zweite sportpraktische Teilprüfung im Schwerpunktfach<br />
<strong>Sport</strong>praktische Teilprüfungen im fünften Prüfungsfach<br />
2.1.1 Schwimmen, Wasserspringen<br />
2.1.1.1 Schwimmen<br />
Inhalte und Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus einem Mehrkampf, der als Drei- oder Vierkampf durchgeführt wird. Dabei<br />
wählen die Schülerinnen und Schüler zwei Prüfungsteile aus dem Pflichtbereich und einen<br />
Prüfungsteil oder zwei Prüfungsteile aus dem Wahlpflichtbereich.<br />
Pflichtbereich<br />
Zeitschwimmen in zwei verschiedenen Disziplinen des <strong>Sport</strong>schwimmens (Schmetterling, Rücken,<br />
Brust, Freistil, Lagenschwimmen):<br />
Zeitschwimmen über eine 100 m- oder 200 m-Strecke,<br />
Zeitschwimmen über eine 600 m-Strecke.<br />
Wahlpflichtbereich<br />
Zeitschwimmen über eine 50 m-, 100m - oder 200 m-Strecke,<br />
Technikprüfung in einer Disziplin des <strong>Sport</strong>schwimmens mit Start und Wende,<br />
zwei Sprünge aus zwei Gruppen der Sprungtabelle des Wasserspringens (Nr. 2.1.1.2).<br />
Ausgeschlossen sind Disziplinen und Strecken, die bereits im Pflichtbereich überprüft wurden. Eine<br />
Technikprüfung darf nicht in einer Disziplin erfolgen, die bereits Gegenstand einer Prüfung im<br />
Zeitschwimmen war.<br />
Niedersächsisches Kultusministerium 9