17.04.2013 Aufrufe

Blutalkohol 2010.pdf - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

Blutalkohol 2010.pdf - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

Blutalkohol 2010.pdf - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtsprechungsübersicht<br />

17<br />

Seite<br />

13. – MPU-Anordnung wegen wiederholter Zuwiderhandlung <strong>im</strong> Straßenverkehr unter<br />

<strong>Alkohol</strong>einfluss gemäß § 13 S. 1 Nr. 2 b FeV –<br />

*) Der Annahme wiederholter Zuwiderhandlungen <strong>im</strong> Straßenverkehr unter <strong>Alkohol</strong>einfluss<br />

nach § 13 Satz 1 Nr. 2 b FeV steht selbst ein Zeitraum von mehreren Jahren zwischen den alkoholbedingten<br />

Verkehrsverstößen nicht ent<strong>gegen</strong>, solange die einzelnen Verkehrsverstöße noch<br />

verwertbar sind.<br />

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2009 ...................................... 48<br />

14. – Fahreignung nach durchgeführter Methadon-Behandlung –<br />

1. Eine positive Beurteilung der Fahreignung von Personen, die sich in einer lege artis durchgeführten<br />

Methadon-Substitution befinden, ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn<br />

besondere Umstände dies <strong>im</strong> Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehört u. a., dass die Freiheit von<br />

Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen, inklusive <strong>Alkohol</strong>, seit mindestens einem Jahr<br />

durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie<br />

nachgewiesen ist.<br />

2. Ist die Freiheit des Beigebrauchs anderer psychoaktiver Substanzen nicht nachgewiesen<br />

<strong>und</strong> daher von der fehlenden Fahreignung auszugehen, kann die Wiedererlangung der Fahreignung<br />

nur durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachgewiesen werden, auch wenn<br />

die Methadon-Behandlung zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen wurde.<br />

Saarländisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 05. November 2009 ...................................... 50<br />

15. – Entziehung der Fahrerlaubnis bei <strong>Drogen</strong>-Mischkonsum <strong>und</strong> Bindungswirkung gemäß<br />

§ 3 Abs. 3 StVG –<br />

1. Zur Befugnis zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Mischkonsum von <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> Cannabis<br />

<strong>und</strong> Teilnahme am Straßenverkehr mit [einem] Kraftfahrzeug.<br />

2. Zur Auslegung von § 3 Abs. 3 StVG i. V. m. § 69 Abs. 1 StGB, wenn ein polizeilich eingeleitetes<br />

Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes <strong>gegen</strong> das BtMG noch nicht abgeschlossen ist.<br />

*) 3. Mit der Einstellung eines Strafverfahrens bezogen auf den Straftatbestand der Trunkenheit<br />

nach § 316 StGB entfällt die Bindungswirkung der Straßenverkehrsbehörde an den Vorrang<br />

eines anhängigen einschlägigen Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens.<br />

Saarländisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2009.......................................... 51<br />

16. – Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis <strong>im</strong> Inland –<br />

1. Nach verbreiteter Auffassung ist § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FeV richtlinienkonform dahin<br />

anzuwenden, dass das Innehaben eines ordentlichen Wohnsitzes <strong>im</strong> Inland bei Erteilung der mitgliedstaatlichen<br />

Fahrerlaubnis allein nicht genügt, die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />

<strong>im</strong> Inland entfallen zu lassen; erforderlich sein soll außerdem, dass zuvor eine inländische<br />

Fahrerlaubnis entzogen oder sonst beschränkt worden ist.<br />

2. Liegt ein solcher Fall nicht vor, besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse daran,<br />

den Inhaber der mitgliedstaatlichen Fahrerlaubnis vorläufig zu hindern, <strong>im</strong> <strong>B<strong>und</strong></strong>esgebiet Kraftfahrzeuge<br />

zu führen.<br />

3. Die Pflicht, einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein nach sofort vollziehbarer<br />

Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen <strong>im</strong> Inland unverzüglich<br />

der entscheidenden Behörde vorzulegen, ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.<br />

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29. Oktober 2009.................................................. 53<br />

17. – Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis <strong>im</strong> Inland –<br />

*) 1. § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG i. V. m. § 47 Abs. 2 FeV sind auf den Fall einer nicht <strong>im</strong> Sinne des<br />

§ 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis entsprechend anzuwenden.<br />

2. Die Anordnung einer isolierten Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis <strong>im</strong> Sinne<br />

von § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB ist als eine <strong>im</strong> Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV „entzugsähnliche<br />

Maßnahme“ anzusehen.<br />

BLUTALKOHOL VOL. 47/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!