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Öffentliche Niederschrift - Gemeinde Dietramszell

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terlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.04.2010 in Kraft.<br />

§ 22<br />

In-Kraft-Treten<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.02.2000, in der Fassung der Änderungssatzung vom<br />

15.05.2001, außer Kraft.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt den Erlass der EWS für Ascholding wie vorgelegen. Die<br />

Entwässerungssatzung tritt zum 01.04.2010 in Kraft.<br />

Abstimmung: 19:0<br />

5. Abwasserbeseitigung Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und<br />

Steingau - Entscheidung über die Erhebung einer 3. Vorauszahlungsrate<br />

Bei dem Bau der Abwasserbeseitigungsanlage in den oben genannten Ortsteilen ist<br />

ein Beitragssatz von 19,90 € pro m² Geschoßfläche kalkuliert. Bis zur endgültigen<br />

Fertigstellung und Schlusskalkulation können Vorauszahlungen bis zu diesem Betrag<br />

erhoben werden.<br />

Bisher wurden 16,-- € pro m² Geschoßfläche in 2 Raten erhoben. Es besteht somit<br />

die Möglichkeit eine 3. Vorauszahlungsrate in Höhe von 3,90 € pro m² Geschoßfläche<br />

zu erheben.<br />

Bei einer Gesamtgeschoßflächenzahl von 157.420 m² ergibt dies Einnahmen in Höhe<br />

von 613.938,-- €.<br />

Beschluss:<br />

Es wird eine 3. Vorauszahlungsrate in Höhe von 3,90 € pro m² Geschoßfläche, mit<br />

Fälligkeit im Juni 2010, erhoben.<br />

Abstimmung: 19:0<br />

6. Abwasserentsorgung Thankirchen<br />

Vorstellung der Ergebnisse aus der Anliegerversammlung und Beschlussfassung<br />

über die Trassenführung und Ausführung der Leitungen.<br />

In der GR-Sitzung am 13.03.2010 wurde der TOP bereits bis zur Einholung der Einverständniserklärung<br />

aller betroffenen Grundeigentümer vertagt. Aufgrund von Terminschwierigkeiten<br />

konnte noch kein Treffen stattfinden.<br />

Beschluss:<br />

Der TOP wird vertagt.<br />

Abstimmung: ohne<br />

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