Öffentliche Niederschrift - Gemeinde Dietramszell
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terlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.04.2010 in Kraft.<br />
§ 22<br />
In-Kraft-Treten<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.02.2000, in der Fassung der Änderungssatzung vom<br />
15.05.2001, außer Kraft.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt den Erlass der EWS für Ascholding wie vorgelegen. Die<br />
Entwässerungssatzung tritt zum 01.04.2010 in Kraft.<br />
Abstimmung: 19:0<br />
5. Abwasserbeseitigung Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und<br />
Steingau - Entscheidung über die Erhebung einer 3. Vorauszahlungsrate<br />
Bei dem Bau der Abwasserbeseitigungsanlage in den oben genannten Ortsteilen ist<br />
ein Beitragssatz von 19,90 € pro m² Geschoßfläche kalkuliert. Bis zur endgültigen<br />
Fertigstellung und Schlusskalkulation können Vorauszahlungen bis zu diesem Betrag<br />
erhoben werden.<br />
Bisher wurden 16,-- € pro m² Geschoßfläche in 2 Raten erhoben. Es besteht somit<br />
die Möglichkeit eine 3. Vorauszahlungsrate in Höhe von 3,90 € pro m² Geschoßfläche<br />
zu erheben.<br />
Bei einer Gesamtgeschoßflächenzahl von 157.420 m² ergibt dies Einnahmen in Höhe<br />
von 613.938,-- €.<br />
Beschluss:<br />
Es wird eine 3. Vorauszahlungsrate in Höhe von 3,90 € pro m² Geschoßfläche, mit<br />
Fälligkeit im Juni 2010, erhoben.<br />
Abstimmung: 19:0<br />
6. Abwasserentsorgung Thankirchen<br />
Vorstellung der Ergebnisse aus der Anliegerversammlung und Beschlussfassung<br />
über die Trassenführung und Ausführung der Leitungen.<br />
In der GR-Sitzung am 13.03.2010 wurde der TOP bereits bis zur Einholung der Einverständniserklärung<br />
aller betroffenen Grundeigentümer vertagt. Aufgrund von Terminschwierigkeiten<br />
konnte noch kein Treffen stattfinden.<br />
Beschluss:<br />
Der TOP wird vertagt.<br />
Abstimmung: ohne<br />
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