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Öffentliche Niederschrift - Gemeinde Dietramszell

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P r o t o k o l l:<br />

1. Bürgerfrageviertelstunde<br />

-Karl März, Ascholding – Ortsteilversammlung in Ascholding<br />

Herr März erkundigt sich, ob in Ascholding zu aktuellen Themen eine Ortsteilversammlung<br />

stattfinden wird. Bgm. Gröbmaier verweist auf die Auftaktveranstaltung<br />

„Lebensqualität durch Nähe“ am 15. April 2010 im Gasthaus Geiger in Humbach und<br />

sagt aber die grundsätzliche Möglichkeit zu einer Ortsteilversammlung zu.<br />

2. Protokollgenehmigung der Sitzung vom 23.02.2010 und vom 13.03.2010<br />

Beschluss:<br />

Das GR-Protokoll vom 23.02.2010 und vom 13.03.2010 wird genehmigt.<br />

Abstimmung: 18:0 (ohne GR Fröstl)<br />

3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) für die Abwasserentsorgung<br />

im Bereich Ascholding<br />

Aufgrund der Globalkalkulation ist die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

erforderlich.<br />

Aus der Globalberechnung ergibt sich ein neuer Beitragssatz von 21,46 € pro m² Geschoßfläche.<br />

Bei der Einleitungsgebühr ergibt sich bei einer Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte<br />

Anlageteile eine Gebühr von 1,69 € pro m³ Abwasser (ohne Abschreibung 0,61<br />

€ pro m³ Abwasser)<br />

Folgender Entwurf der BGS/EWS für Ascholding wird vorgestellt:<br />

Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dietramszell</strong> (BGS/EWS)<br />

Vom 23.03.2010<br />

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dietramszell</strong> folgende<br />

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:<br />

§ 1<br />

Beitragserhebung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung<br />

für das Gebiet des <strong>Gemeinde</strong>teiles<br />

einen Beitrag.<br />

Ascholding<br />

(ausgenommen der Flurnummern 637, 647, 663, 683, 720/2, 903, 1284, 1290,<br />

1332, 1354, 1357, 1357/1, 1360, 1672, 1678 der Gemarkung Ascholding)<br />

§ 2<br />

Beitragstatbestand<br />

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare<br />

Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit<br />

aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn<br />

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