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Es geht ans Eingemachte. - DSAG

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Kehrwoche IN GloBAleN SYSteMeN<br />

LegALes LösChen<br />

Viele global aufgestellte Unternehmen<br />

betreiben ihre SAP-Lösung aus einem Land<br />

heraus. Ein solches System deckt dabei<br />

viele betriebswirtschaftliche Prozesse ab<br />

und enthält zahlreiche kaufmännische Daten.<br />

Den Hauptteil des Datenvolumens machen<br />

Bewegungsdaten aus. Dazu zählen Belege<br />

aus dem Finanzwesen, Lieferscheine, Materialbelege,<br />

Faktura, Dokumente aus dem<br />

Vertrieb, dem Garantiewesen oder IDOCS<br />

(Intermediate Documents). Von Tag zu Tag<br />

steigt die Anzahl von Daten in der Softwarelösung.<br />

Weshalb für die IT-Abteilung<br />

der Bedarf nach einer Auslagerung oder Archivierung<br />

groß wird. Und so stellen sich<br />

SAP-Anwender diverse Fragen: Wann können<br />

die Daten in meinem System aufgeräumt<br />

bzw. gelöscht werden? Wie lange müssen<br />

sie aufbewahrt werden? Um hier keinen<br />

Fehler zu machen, müssen betroffene Mitarbeiter<br />

wissen, welche Residenzzeiten und<br />

Aufbewahrungsfristen für archivierte Daten<br />

in den einzelnen Ländern gelten.<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

aber welche?<br />

Wie gut, dass der Gesetzgeber genaue<br />

Vorgaben für die Archivierung von Daten in<br />

den einzelnen Ländern erlassen hat. Nur,<br />

wer hat den Überblick über die vielen unterschiedlichen<br />

Fristen beispielsweise in<br />

Spanien, Frankreich, Brasilien oder den<br />

USA? Das Problem ist bekannt. „Archivierungsvorhaben<br />

kommen oftmals nicht in<br />

Gang, weil die länderspezifischen Informationen<br />

fehlen. Daten verbleiben dadurch<br />

länger im System als nötig. Die Performance<br />

leidet und Systeme werden langsamer“,<br />

erklärt Frank Schellenberger, Sprecher<br />

der Arbeitsgruppe Application Architecture<br />

im Arbeitskreis Globalization. „Mitarbeiter<br />

müssten die entsprechenden Informationen<br />

für jedes Land zusammentragen<br />

und auf dem aktuellen Stand halten. Eine<br />

aufwendige Angelegenheit. Das wollten wir<br />

ändern. Am besten mit einem Dokument,<br />

das Best Practices zur Datenarchivierung in<br />

globalen SAP-Systemen liefert“, erläutert<br />

Pier-Francesco Cantatore, stellvertretender<br />

Sprecher der Arbeitsgruppe Datenarchivierung<br />

und einer der Initiatoren des Projekts.<br />

Für einen solchen Leitfaden haben die<br />

<strong>DSAG</strong>-Arbeitsgruppen Application Architecture<br />

und Datenarchivierung ihr umfassendes<br />

Know-how gebündelt.<br />

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. <strong>Es</strong><br />

besteht aus einer umfassenden Tabelle, die<br />

die Verweildauer (Residenzzeit, residence<br />

time) von Daten in SAP-Systemen und Aufbewahrungsfristen<br />

(retention time) in den<br />

einzelnen Ländern enthält. Dabei haben<br />

sich die <strong>DSAG</strong>-Gremien hauptsächlich auf<br />

die buchhalterisch relevanten Informationen<br />

fokussiert. „Das betrifft aber trotzdem<br />

fast alle SAP-Module wie Finanzwesen,<br />

Controlling, Logistik und Vertrieb“, verdeutlicht<br />

Frank Schellenberger. So konnte z.B.<br />

festgestellt werden, dass für die Residenzzeit<br />

von FI-Belegen in Europa mit den Ausnahmen<br />

von Spanien (sechs Jahre), Österreich<br />

und Großbritannien (sieben Jahre) eine<br />

Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt.<br />

Im Bereich Materialwirtschaft (MM) liegt die<br />

Residenzzeit von MM-Belegen ebenfalls bei<br />

zehn Jahren mit den Ausnahmen von Spanien<br />

und Polen (sechs Jahre). Bei der Archivierung<br />

von Produktdaten hängt wiederum<br />

vieles vom Garantiewesen ab. Bis zu 30<br />

Jahre können das schon mal sein. Das<br />

ist aber eher eine Ausnahme. Diese<br />

und weitere detaillierte Informationen<br />

können den Best<br />

Practices entnommen werden.<br />

hintergrund datenmanagement und -archivierung<br />

Mit zunehmendem Datenvolumen werden erP-Systeme größer, langsamer und außerdem schwieriger zu pflegen. wann ist<br />

der geeignete zeitpunkt, um Aufräumarbeiten zu starten und Daten auszulagern oder zu löschen? Dafür hat der Gesetzgeber<br />

in den einzelnen ländern Fristen erlassen. zwei <strong>DSAG</strong>-Gremien haben diese in Form von Best Practices zusammengefasst.<br />

g Frank Schellenberger, Sprecher der<br />

Arbeitsgruppe Application Architecture<br />

(links) und Pier-Francesco Cantatore,<br />

stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe<br />

Datenarchivierung und ILM<br />

41<br />

Das Dokument richtet sich u.a. an Mitarbeiter<br />

aus der IT-Abteilung, die mit der Fachabteilung<br />

Archivierungsvorhaben durchführen.<br />

Hier dient es als Argumentationshilfe und<br />

Richtlinie. Dazu Pier-Francesco Cantatore:<br />

„Kollegen, die ganz neu bei dem Thema anfangen,<br />

können auf diesem Konzept aufbauen<br />

und haben eine gute Grundlage für die Verhandlungen<br />

mit den Fachabteilungen.“ Aber<br />

auch die Mitarbeiter in den Fachbereichen<br />

und den Zentralstellen von Unternehmen<br />

greifen gerne darauf zurück. Der Leitfaden<br />

kann unter www.dsag.de/go/archivierung<br />

heruntergeladen werden. (aj)<br />

g weiterführende links<br />

• www.bundesfinanzministerium.de<br />

• www.admin.ch/ch/d/sr/c641_201_1.html<br />

• www.elektronische-steuerpruefung.de<br />

• www.gdpdu.com<br />

• www.gdpdu-portal.com<br />

• www.bmf.gv.at/<br />

• www.belastingdienst.nl/<br />

• www.irs.gov/<br />

<strong>DSAG</strong> blaupause 01-09

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