Leitfaden Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und ... - economix
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- Stand: 24.04.2012 - SEITE 29 VON 76<br />
Sofern in dem Mischfuttermittel einer der anzugebenden analytischen Bestandteile<br />
nicht (einschließlich nativer Gehalte) vorhanden ist, ist keine Angabe erforderlich (z. B.<br />
Methionin oder Lysin in Mineralfuttermitteln).<br />
Im Falle der Angabe eines Energiewertes sind für Geflügelfuttermittel die Berechnungsmethode<br />
in Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 <strong>und</strong> für Futtermittel<br />
für Wiederkäuer <strong>und</strong> Schweine die Schätzformeln gemäß Anlage 4 der FMV anzuwenden.<br />
Energiewerte für andere Tierarten oder Proteinwerte können auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
wissenschaftlicher Methoden angegeben werden; in diesem Fall ist ein Hinweis<br />
zur Berechnungsmethode anzugeben.<br />
Für die Bewertung der Richtigkeit der Angabe der Inhaltsstoffe gelten die Toleranzen,<br />
die im Anhang IV aufgeführt sind (Artikel 11 Abs. 5 i.V.m. Anhang IV FMVV).<br />
4.2.2.2 Abweichende Angaben bei Mischfuttermitteln für Nicht-Lebensmitteltiere<br />
Für Mischfuttermittel für Nicht-Lebensmitteltiere (z. B. Heimtiere) gelten abweichend<br />
<strong>von</strong> den Regelungen für alle Mischfuttermittel folgende spezielle Regelungen (Artikel 17<br />
FMVV):<br />
a) Tierart <strong>und</strong> Tierkategorie<br />
Die Tierart oder Tierkategorie - soweit näher bestimmt (z. B. durch Altersangabe) - ist<br />
anzugeben.<br />
b) Zusammensetzung (Artikel 17 Abs. 2 Buchstabe c FMVV)<br />
Anstatt der einzelnen enthaltenen Einzelfuttermittel dürfen bei Mischfuttermitteln für<br />
Nicht-Lebensmitteltiere (ausgenommen Pelztiere) die Gruppen <strong>von</strong> <strong>Einzelfuttermitteln</strong><br />
gemäß Anhang 2b der FMV 60 angegeben werden. Die Angabe <strong>von</strong> <strong>Einzelfuttermitteln</strong><br />
ist zulässig, auch wenn diese unter eine der genannten Gruppen fallen.<br />
c) Auf dem Etikett <strong>von</strong> Heimtierfuttermitteln ist eine kostenfreie Telefonnummer oder<br />
ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail) anzugeben, damit der<br />
Käufer zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben weitere Informationen über die in<br />
dem Heimtierfuttermittel enthaltenen Zusatzstoffe <strong>und</strong> die enthaltenen Einzelfuttermit<br />
60 Die Richtlinie 82/475/EWG der Kommission vom 23. Juni 1982 über die Kategorien <strong>von</strong> Futtermittel-<br />
Ausgangserzeugnissen, die zur <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> Mischfuttermitteln für Heimtiere verwendet werden dürfen (ABl. EG<br />
Nr. L 213 vom 21. Juli 1982 S. 27) wurde nicht aufgehoben <strong>und</strong> gilt daher als Liste der Kategorien gemäß Artikel 17<br />
Abs. 4. Die Richtlinie 82/475/EWG ist in Anhang 2b der FMV umgesetzt.