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Leitfaden Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und ... - economix

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1. Zielstellung<br />

- Stand: 24.04.2012 - SEITE 3 VON 76<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> soll<br />

den im Futtermittelsektor tätigen Futtermittelunternehmern gemäß Artikel 3 Nr. 6<br />

der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom<br />

28.Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Anforderungen des<br />

Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />

<strong>und</strong> zur Festlegung <strong>von</strong> Verfahren zur Lebensmittelsicherheit 1 ,<br />

den Verantwortlichen für die <strong>Kennzeichnung</strong> nach Artikel 12 der Verordnung (EG)<br />

Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 13. Juli 2009 über<br />

das Inverkehrbringen <strong>und</strong> die Verwendung <strong>von</strong> Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates <strong>und</strong> zur<br />

Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission,<br />

82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG<br />

des Rates <strong>und</strong> 96/25/EG des Rates <strong>und</strong> der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission<br />

2 (im Folgenden: FMVV) <strong>und</strong><br />

den in der amtlichen Futtermittelkontrolle tätigen Personen<br />

als Orientierung für die Durchführung der Vorschriften zur <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Einzelfuttermitteln</strong><br />

<strong>und</strong> Mischfuttermitteln gemäß der FMVV dienen.<br />

Der <strong>Leitfaden</strong> ist ausschließlich auf Erläuterung der vorgeschriebenen <strong>Kennzeichnung</strong>sangaben<br />

ausgerichtet. Die Rahmenbedingungen für darüber hinausgehende freiwillige<br />

Angaben können in den Gemeinschaftskodizes festgelegt werden, die <strong>von</strong> den<br />

Wirtschaftsbeteiligten im Futtermittelsektor gemäß Artikel 25 der FMVV ausgearbeitet<br />

werden sollen.<br />

2. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

2.1 Europäisches Recht<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates<br />

vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen <strong>und</strong> die Verwendung <strong>von</strong> Futtermitteln,<br />

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments<br />

<strong>und</strong> des Rates <strong>und</strong> zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates,<br />

80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates,<br />

93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates <strong>und</strong> 96/25/EG des Rates <strong>und</strong> der Ent­<br />

1 ABl. EG Nr. L 31 vom 01.02.2002, S. 1<br />

2 ABl. EG Nr. L 229 vom 01.09.2009 S. 1

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