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Leitfaden Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und ... - economix

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- Stand: 24.04.2012 - SEITE 35 VON 76<br />

die Zulassungsnummer des Betriebes (falls vorhanden),<br />

die Kennnummer der Partie oder des Loses,<br />

die Nettomasse, ausgedrückt als Masseeinheiten, oder das Nettovolumen (alternativ<br />

bei flüssigen Futtermitteln),<br />

den Feuchtgehalt oder<br />

bei <strong>Einzelfuttermitteln</strong> die vorgeschriebenen Angaben zu den Inhaltstoffen entsprechend<br />

der jeweiligen Gruppe gemäß Anhang V der FMVV oder dem Katalog<br />

in der <strong>Kennzeichnung</strong> nicht erforderlich (Artikel 21 Abs. 3 FMVV).<br />

d) Bei <strong>Einzelfuttermitteln</strong> oder Mischfuttermitteln, die in Mengen bis zu 20 kg lose<br />

an den Endverwender abgegeben werden, können die vorgeschriebenen Angaben<br />

mittels eines geeigneten Hinweises an der Verkaufsstelle zur Kenntnis gebracht werden.<br />

In diesem Fall müssen die Angaben über<br />

die Futtermittelart,<br />

bei <strong>Einzelfuttermitteln</strong> die Bezeichnung <strong>und</strong> die vorgeschriebenen Angaben entsprechen<br />

der jeweiligen Gruppe gemäß Anhang V der FMVV oder dem Katalog,<br />

bei Mischfuttermitteln die Tierarten oder Tierkategorien <strong>und</strong> die Hinweise über die<br />

sachgerechte Verwendung<br />

dem Käufer spätestens auf oder mit der Rechnung übermittelt werden (Artikel 21 Abs.<br />

6 FMVV).<br />

e) Bei Heimtierfuttermitteln, die in Verpackungen mit mehreren Behältnissen verkauft<br />

werden, können die vorgeschriebenen <strong>Kennzeichnung</strong>sangaben über<br />

den Namen oder Firma <strong>und</strong> Anschrift des für die <strong>Kennzeichnung</strong> verantwortlichen<br />

Futtermittelunternehmers,<br />

die Zulassungsnummer (falls vorhanden),<br />

bei Mischfuttermitteln in dem Fall, dass der Hersteller nicht die für die <strong>Kennzeichnung</strong><br />

verantwortliche Person ist, die Zulassungsnummer oder die Kennnummer<br />

des Herstellers,<br />

die Zusatzstoffe (falls zugesetzt),<br />

den Feuchtgehalt,<br />

die Hinweise für die sachgerechte Verwendung oder<br />

bei Mischfuttermitteln die Zusammensetzung <strong>und</strong> die analytischen Bestandteile<br />

<strong>und</strong> Gehalte (soweit vorgeschrieben)<br />

http://www.bvl.b<strong>und</strong>.de/cln_007/DE/02__Futtermittel/00__doks__download/fm__<strong>Leitfaden</strong>__Registrierung__Betriebe,te<br />

mplateId=raw,property=publicationFile.pdf/fm_<strong>Leitfaden</strong>_Registrierung_Betriebe.pdf

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