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GTÜ Expert-Service 2/2012 (pdf, 1.4 MB)

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Fotos: © <strong>GTÜ</strong> (l.), © EU (r.)<br />

Rollwiderstand größer und damit der Verbrauch schlechter.<br />

Wer mit einem Reifen mit niedrigem Spritverbrauch Geld<br />

sparen will, spart gleichzeitig bei der Sicherheit, denn<br />

zwischen den Bewertungen B und C bei der Nasshaftung<br />

liegt ein Unterschied von vier Metern Bremsweg.<br />

Dies den Kunden zu vermitteln, bleibt also Aufgabe der<br />

<strong>Expert</strong>en in der Werkstatt. Denn obwohl das Label Reifen<br />

leicht verständlich klassifiziert, ersetzt es nicht die Beratung<br />

von kompetentem Fachpersonal in der Werkstatt. Die<br />

Fachleute können nicht nur auf Informationen von ausführlichen<br />

Reifentests zurückgreifen, sondern auch das<br />

individuelle Fahrverhalten und die Ansprüche des Kunden<br />

berücksichtigen.<br />

STRENGE VORGABEN FÜR KENNZEICHNUNG<br />

Mit der EU-Verordnung sind auch die Autohäuser und Werkstätten<br />

verpflichtet, die im Verkaufsraum präsentierten<br />

Reifen mit dem Label zu kennzeichnen. Das passiert entweder<br />

mit dem vom Hersteller mitgelieferten Sticker auf der<br />

Lauffläche oder – etwa bei der Präsentation von mehreren<br />

identischen Reifen – über einen Aufsteller in unmittelbarer<br />

Nähe. Zusätzlich sind alle Händler verpflichtet, den Kunden<br />

die Labelinformationen mit der Rechnung auszuhändigen,<br />

entweder als Flyer oder direkt auf die Rechnung gedruckt.<br />

Das Verhalten der Reifen beim Bremsen auf nasser Straße gehört<br />

neben der Energieeffizienz und dem Abrollgeräusch zu den drei<br />

Kriterien, die das neue EU-Label abbildet. Im <strong>GTÜ</strong>-Reifentest werden<br />

jedoch weit mehr Kriterien berücksichtigt.<br />

Auch für Produktwerbung in Form von Katalogen,<br />

Broschüren oder Internetseiten gilt die Kennzeichnungspflicht.<br />

Verbände raten, die Regelungen genau zu befolgen,<br />

da ansonsten mit Abmahnungen von Verbraucherschutzorganisationen<br />

zu rechnen sei.<br />

Informationen zu den Regelungen des EU-Labels stellt<br />

etwa der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe<br />

auf der Internetseite www.kfzgewerbe.de zur Verfügung. ⊳<br />

AUSNAHMEN VON DER KENNZEICHNUNGSPFLICHT<br />

DIESE REIFEN BRAUCHEN KEIN EU-LABEL<br />

Runderneuerte Reifen<br />

Reifen für Oldtimer<br />

Reifen für Rennfahrzeuge<br />

Notreifen des Typs T<br />

Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h<br />

Reifen für Felgen mit einem Durchmesser<br />

unter 10 Zoll und über 25 Zoll<br />

Spikereifen<br />

Geländereifen für den gewerblichen Einsatz<br />

BRANCHE<br />

<strong>GTÜ</strong>-EXPERT-SERVICE 2/<strong>2012</strong> | 13

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