GTÜ Expert-Service 2/2012 (pdf, 1.4 MB)
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Fotos: © <strong>GTÜ</strong> (l.), © EU (r.)<br />
Rollwiderstand größer und damit der Verbrauch schlechter.<br />
Wer mit einem Reifen mit niedrigem Spritverbrauch Geld<br />
sparen will, spart gleichzeitig bei der Sicherheit, denn<br />
zwischen den Bewertungen B und C bei der Nasshaftung<br />
liegt ein Unterschied von vier Metern Bremsweg.<br />
Dies den Kunden zu vermitteln, bleibt also Aufgabe der<br />
<strong>Expert</strong>en in der Werkstatt. Denn obwohl das Label Reifen<br />
leicht verständlich klassifiziert, ersetzt es nicht die Beratung<br />
von kompetentem Fachpersonal in der Werkstatt. Die<br />
Fachleute können nicht nur auf Informationen von ausführlichen<br />
Reifentests zurückgreifen, sondern auch das<br />
individuelle Fahrverhalten und die Ansprüche des Kunden<br />
berücksichtigen.<br />
STRENGE VORGABEN FÜR KENNZEICHNUNG<br />
Mit der EU-Verordnung sind auch die Autohäuser und Werkstätten<br />
verpflichtet, die im Verkaufsraum präsentierten<br />
Reifen mit dem Label zu kennzeichnen. Das passiert entweder<br />
mit dem vom Hersteller mitgelieferten Sticker auf der<br />
Lauffläche oder – etwa bei der Präsentation von mehreren<br />
identischen Reifen – über einen Aufsteller in unmittelbarer<br />
Nähe. Zusätzlich sind alle Händler verpflichtet, den Kunden<br />
die Labelinformationen mit der Rechnung auszuhändigen,<br />
entweder als Flyer oder direkt auf die Rechnung gedruckt.<br />
Das Verhalten der Reifen beim Bremsen auf nasser Straße gehört<br />
neben der Energieeffizienz und dem Abrollgeräusch zu den drei<br />
Kriterien, die das neue EU-Label abbildet. Im <strong>GTÜ</strong>-Reifentest werden<br />
jedoch weit mehr Kriterien berücksichtigt.<br />
Auch für Produktwerbung in Form von Katalogen,<br />
Broschüren oder Internetseiten gilt die Kennzeichnungspflicht.<br />
Verbände raten, die Regelungen genau zu befolgen,<br />
da ansonsten mit Abmahnungen von Verbraucherschutzorganisationen<br />
zu rechnen sei.<br />
Informationen zu den Regelungen des EU-Labels stellt<br />
etwa der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe<br />
auf der Internetseite www.kfzgewerbe.de zur Verfügung. ⊳<br />
AUSNAHMEN VON DER KENNZEICHNUNGSPFLICHT<br />
DIESE REIFEN BRAUCHEN KEIN EU-LABEL<br />
Runderneuerte Reifen<br />
Reifen für Oldtimer<br />
Reifen für Rennfahrzeuge<br />
Notreifen des Typs T<br />
Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h<br />
Reifen für Felgen mit einem Durchmesser<br />
unter 10 Zoll und über 25 Zoll<br />
Spikereifen<br />
Geländereifen für den gewerblichen Einsatz<br />
BRANCHE<br />
<strong>GTÜ</strong>-EXPERT-SERVICE 2/<strong>2012</strong> | 13