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GTÜ Expert-Service 2/2012 (pdf, 1.4 MB)

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Foto: © <strong>GTÜ</strong><br />

NEUE REGELN BEI DER<br />

HAUPTUNTERSUCHUNG<br />

VON TANJA STRAUß<br />

Seit 1. Juli gelten die neuen Bestimmungen bei der HU. Diese beeinflussen<br />

insbesondere die Arbeit der Prüfingenieure in den Prüfstellen.<br />

Die Kfz-Hauptuntersuchungen (HU) leisten einen enormen Beitrag<br />

zur Sicherheit im Straßenverkehr. Um die Untersuchungen<br />

noch effizienter zu gestalten, gibt es umfangreiche Änderungen.<br />

In Kraft getreten sind diese zum 1. Juli <strong>2012</strong>. Unter anderem sind<br />

Prüfer jetzt zu Probefahrten mit einer Geschwindigkeit von mindestens<br />

8 km/h verpflichtet. So sollen Mängel an Fahrwerksteilen und an<br />

sicherheitsrelevanten elektronischen Systemen wie ABS oder ESP<br />

besser erkannt werden.<br />

Die wichtigsten Neuerungen betreffen aber das Fälligkeitsdatum: So<br />

fällt die Rückdatierung weg. Kommt ein Kunde zu spät in die<br />

Werkstatt zur HU, erhält er trotz allem die volle Plakettenzeit ab dem<br />

Datum der Untersuchung. Bisher wurde auf das eigentliche Fälligkeitsdatum<br />

zurückdatiert. Ist der Fahrzeughalter mehr als zwei<br />

Monate in Verzug, müssen die Prüfingenieure eine vertiefte HU durchführen,<br />

für die sie 20 Prozent mehr als für die übliche HU berechnen<br />

dürfen.<br />

Alle Prüforganisationen greifen auf einen einheitlichen Mangelbaum<br />

zurück. Das soll Prüfberichte transparenter gestalten und wird insbesondere<br />

vom Verein für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung<br />

(QM) begrüßt, der sich hiervon eine „wesentliche Verbesserung<br />

bei der Qualität“ verspricht.<br />

Aufgewertet wurde die Kategorie „Hinweise für den Fahrzeughalter“.<br />

Die Prüfingenieure können damit auf einen sich abzeichnenden Mangel<br />

– etwa durch Verschleiß oder Korrosion – aufmerksam machen. Im<br />

SPOTLIGHT<br />

Die Prüfingenieure nutzen<br />

bei der HU jetzt einen für<br />

alle Prüforganisationen<br />

einheitlichen Mangelbaum.<br />

Werkstattportal der <strong>GTÜ</strong> unter www.gtue-werkstattportal.de finden<br />

Werkstätten neben nütz lichen Informationen zu betriebswirtschaftlichen,<br />

fachlichen und marketingrelevanten Themen eine detaillierte<br />

Auf listung der Änderungen bei der HU. ⊳<br />

BUCHTIPP<br />

DIE HAUPTUNTERSUCHUNG<br />

„Die Hauptuntersuchung“ von Dipl.-Ing. Heribert Braun verrät alles, was<br />

Werkstattleiter, Fahrzeugverkäufer und<br />

Sachverständige über wichtige technischrechtliche<br />

Fragen in Bezug auf die neue<br />

HU wissen sollten. Das Buch enthält auf<br />

seinen 600 Seiten unter anderem die ab<br />

dem 1. Juli <strong>2012</strong> geltenden Vorschriften<br />

und Richtlinien bei der Hauptuntersuchung<br />

einschließlich der AU-Richtlinie.<br />

Bestellbar ist „Die Hauptuntersuchung“<br />

unter www.auto-business-shop.de. ⊳<br />

<strong>GTÜ</strong>-EXPERT-SERVICE 2/<strong>2012</strong> | 7

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