GTÜ Expert-Service 2/2012 (pdf, 1.4 MB)
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Foto: © <strong>GTÜ</strong><br />
NEUE REGELN BEI DER<br />
HAUPTUNTERSUCHUNG<br />
VON TANJA STRAUß<br />
Seit 1. Juli gelten die neuen Bestimmungen bei der HU. Diese beeinflussen<br />
insbesondere die Arbeit der Prüfingenieure in den Prüfstellen.<br />
Die Kfz-Hauptuntersuchungen (HU) leisten einen enormen Beitrag<br />
zur Sicherheit im Straßenverkehr. Um die Untersuchungen<br />
noch effizienter zu gestalten, gibt es umfangreiche Änderungen.<br />
In Kraft getreten sind diese zum 1. Juli <strong>2012</strong>. Unter anderem sind<br />
Prüfer jetzt zu Probefahrten mit einer Geschwindigkeit von mindestens<br />
8 km/h verpflichtet. So sollen Mängel an Fahrwerksteilen und an<br />
sicherheitsrelevanten elektronischen Systemen wie ABS oder ESP<br />
besser erkannt werden.<br />
Die wichtigsten Neuerungen betreffen aber das Fälligkeitsdatum: So<br />
fällt die Rückdatierung weg. Kommt ein Kunde zu spät in die<br />
Werkstatt zur HU, erhält er trotz allem die volle Plakettenzeit ab dem<br />
Datum der Untersuchung. Bisher wurde auf das eigentliche Fälligkeitsdatum<br />
zurückdatiert. Ist der Fahrzeughalter mehr als zwei<br />
Monate in Verzug, müssen die Prüfingenieure eine vertiefte HU durchführen,<br />
für die sie 20 Prozent mehr als für die übliche HU berechnen<br />
dürfen.<br />
Alle Prüforganisationen greifen auf einen einheitlichen Mangelbaum<br />
zurück. Das soll Prüfberichte transparenter gestalten und wird insbesondere<br />
vom Verein für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung<br />
(QM) begrüßt, der sich hiervon eine „wesentliche Verbesserung<br />
bei der Qualität“ verspricht.<br />
Aufgewertet wurde die Kategorie „Hinweise für den Fahrzeughalter“.<br />
Die Prüfingenieure können damit auf einen sich abzeichnenden Mangel<br />
– etwa durch Verschleiß oder Korrosion – aufmerksam machen. Im<br />
SPOTLIGHT<br />
Die Prüfingenieure nutzen<br />
bei der HU jetzt einen für<br />
alle Prüforganisationen<br />
einheitlichen Mangelbaum.<br />
Werkstattportal der <strong>GTÜ</strong> unter www.gtue-werkstattportal.de finden<br />
Werkstätten neben nütz lichen Informationen zu betriebswirtschaftlichen,<br />
fachlichen und marketingrelevanten Themen eine detaillierte<br />
Auf listung der Änderungen bei der HU. ⊳<br />
BUCHTIPP<br />
DIE HAUPTUNTERSUCHUNG<br />
„Die Hauptuntersuchung“ von Dipl.-Ing. Heribert Braun verrät alles, was<br />
Werkstattleiter, Fahrzeugverkäufer und<br />
Sachverständige über wichtige technischrechtliche<br />
Fragen in Bezug auf die neue<br />
HU wissen sollten. Das Buch enthält auf<br />
seinen 600 Seiten unter anderem die ab<br />
dem 1. Juli <strong>2012</strong> geltenden Vorschriften<br />
und Richtlinien bei der Hauptuntersuchung<br />
einschließlich der AU-Richtlinie.<br />
Bestellbar ist „Die Hauptuntersuchung“<br />
unter www.auto-business-shop.de. ⊳<br />
<strong>GTÜ</strong>-EXPERT-SERVICE 2/<strong>2012</strong> | 7