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Teil 1 - Kinderrechte Afrika eV

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Kinder in Gefängnissen und in Polizeigewahrsam<br />

Mali, Senegal, Elfenbeinküste, Togo, D.R. Kongo<br />

Mütter mit ihren Kleinkindern im Gefängnis<br />

Mali, Senegal, Elfenbeinküste, D.R. Kongo<br />

Kindersoldaten<br />

D.R. Kongo<br />

Mali<br />

Liberia<br />

Ausgebeutete Kinder<br />

In Kinshasa und in der Kasaï-Provinz, D.R. Kongo<br />

Straßenkinder<br />

Abidjan, Elfenbeinküste<br />

Behinderte Kinder<br />

Abidjan, Elfenbeinküste<br />

Elfenbeinküste<br />

Togo<br />

D.R. Kongo<br />

Unser Engagement 2003<br />

Kinder – Opfer von bewaffneten Konflikten<br />

Liberia<br />

Kinderarbeiter:<br />

Lastenträgerinnen in Lomé, Togo<br />

Junge Haushaltshilfen in Abidjan, Elfenbeinküste<br />

4<br />

BICE Deutschland e.V.<br />

Vorstand:<br />

Prof. Dr. med. Peter Stingl<br />

Horst Buchmann<br />

Klaus Sänger<br />

Hubert Henninger<br />

Ordentliche Mitglieder:<br />

Irene Berger, Freiburg<br />

Jutta Fichtner, Lahr<br />

Heinz Fütterer, Lahr<br />

Gudrun Hemker, Schwetzingen<br />

Claus Hemker, Schwetzingen<br />

Peter Klein, Stühlingen<br />

Dr. Ariane Küster, Düsseldorf<br />

Prof. Dr. Jorge Serrano, Leuven<br />

Maria Stingl, Steingaden<br />

Dominique Vergnon, Brüssel<br />

Kinder in Gefängnissen oder in Polizeigewahrsam<br />

– Mütter mit Kleinkindern im Gefängnis.<br />

Regionalprojekt in der D.R. Kongo, der Elfenbeinküste, in<br />

Mali, Senegal und Togo.<br />

Projektfinanzierung: 344.217 Euro<br />

Nach 8 Jahren intensiven Engagements ist dieses Projekt im Dezember 2003 zu Ende gegangen.<br />

Im Sinne der UN–Kinderrechtskonvention legte BICE seinen Aktivitäten einen rechtsorientierten<br />

Handlungsansatz zugrunde. Seine Umsetzung hatte für die vom Projekt begünstigten Kinder zur<br />

Folge, dass ihre Rechte in allen Verfahrensabschnitten, beginnend bei der Verhaftung im<br />

Polizeikommissariat bis hin zur sozialen Wiedereingliederung, gefördert und wirksam geschützt<br />

werden konnten.<br />

Artikel 7: Recht auf Name und Staatsangehörigkeit<br />

Dank der Unterstützung von BICE konnten Säuglinge, die während der Inhaftierung ihrer Mütter<br />

geboren wurden, innerhalb der gesetzlichen Frist offiziell registriert werden. Für die älteren Kinder,<br />

bei denen die vorgeschriebene Registrierungsfrist bereits verstrichen war, wurde durch unseren<br />

Rechtsbeistand die nachträgliche Ausstellung einer Geburtsurkunde erreicht.<br />

Artikel 12: Recht auf eine eigene Meinung und ihre Berücksichtigung<br />

Kinder erfahren zunehmend Anerkennung als Rechtssubjekt. Die Schulung von Anwälten, Staatsanwälten,<br />

Richtern, Polizeibeamten und Sozialarbeitern in <strong>Kinderrechte</strong>n sowie die regelmäßige<br />

Anwesenheit von BICE-Mitarbeitern als Vermittler haben dazu geführt, dass sich Kinder immer öfter<br />

vor Polizei und Justiz äußern können, ohne körperliche oder verbale Gewalt befürchten zu müssen.<br />

Immer häufiger wird die Aussage eines Kindes auch bei von diesen Behörden zu treffenden<br />

Entscheidungen berücksichtigt. Vor Gericht hat sich das Kind zunehmend aus seiner Rolle als<br />

»infans« (lat.: derjenige, der nicht spricht) befreit, um endlich als eine Person mit fundamentalen<br />

Rechten anerkannt zu werden. Zum Beispiel sind Polizeibeamte immer häufiger bereit, dem Kind auf<br />

dessen Verlangen das Vernehmungsprotokoll nochmals vorzulesen und die geltend gemachten Fehler<br />

oder Ergänzungen zu berücksichtigen.<br />

Artikel 15: Recht auf Vereinigungen und Versammlungen<br />

Konkrete Beispiele, wie die Kinder ihre Grundrechte selbst fördern. Im Jahre 2003 legte BICE besonderen<br />

Wert auf die aktive Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen und reaktivierte bereits bestehende<br />

Jugendgruppen im Kongo. Diese organisierten verschiedene Veranstaltungen mit dem Ziel,<br />

andere Kinder, aber auch Erwachsene, über die Rechte von Kindern sowie über ihre bedrückende<br />

Situation in Gefängnissen zu informieren. Durch solche Maßnahmen fällt es den Familien leichter, die<br />

Rückkehr ihrer aus dem Gefängnis entlassenen Kinder zu akzeptieren.<br />

Artikel 37: Recht auf Schutz vor Folter und Freiheitsentzug<br />

Sichtlicher Rückgang von grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen. Die Partner<br />

von BICE, insbesondere die Polizeibeamten und das Gefängnispersonal, die im Strafrecht und im aktiven<br />

Zuhören geschult wurden, haben zunehmend ein Verhalten entwickelt, dass die Rechte und die<br />

Würde des Kindes respektiert. Durch regelmäßige Präsenz und kontinuierliche Schulung und<br />

Beeinflussung des Gefängnispersonals konnte ein deutlicher Rückgang von Brutalitäten (Schläge mit<br />

der Faust, mit dem Gürtel oder Stromkabel) sowie von sexuellen Angriffen auf Mädchen und entwürdigende<br />

Nötigungen, wie sich vollständig auszuziehen, erreicht werden.<br />

Bedeutende Reduzierung von willkürlichen Verhaftungen. Im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit dem<br />

Staat hat BICE für jedes Land, in dem BICE tätig ist, offizielle Zugangsgenehmigungen für<br />

Gefängnisse und Arrestzellen während der Untersuchungshaft erhalten.<br />

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