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Teil 1 - Kinderrechte Afrika eV

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Durch den wöchentlichen Besuch von mehr als 150 Kommissariaten und Polizeistationen wurden<br />

gezielt willkürliche Verhaftungen von Kindern aufgedeckt und deren unmittelbare Entlassung und<br />

Rückführung an die Eltern oder eine Aufsichtsperson veranlasst. 2003 gab es insbesondere in Mbuji-<br />

Mayi im Kongo mehrere Fälle, in denen Kinder ganz willkürlich unter dem völlig unbegründeten<br />

Verdacht der »Rebellion« oder des »Angriffs auf die Staatssicherheit« verhaftet wurden. Diese Kinder<br />

wurden auf Intervention von BICE unmittelbar freigelassen.<br />

Die von BICE organisierten Schulungen ermöglichten es, mit Hilfe von konkreten Fallbeispielen die<br />

gesetzlichen Anforderungen der Inhaftierung oder Ingewahrsamsnahme eines Kindes zu konkretisieren.<br />

Die Statistik zeigt einen leichten Rückgang illegaler Verhaftungen.<br />

Verbesserte Einhaltung gesetzlicher Haftfristen. Die von BICE erarbeitete »Gesetzessammlung zur Jugendgerichtsbarkeit«<br />

wurde 2003 an mehr als 2000 Partner im Kongo und in der Elfenbeinküste verteilt.<br />

Diese Arbeitshilfe, die alle nationalen und internationalen Bestimmungen zum Schutz von<br />

<strong>Kinderrechte</strong>n auflistet, enthält Analysen und Kommentare zur besseren Umsetzung dieser Rechte.<br />

Die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Gesetzessammlung hat dazu beigetragen, die aus den<br />

Schulungen von Polizeibeamten, Staatsanwälten, Anwälten und Richtern gewonnenen Erkenntnisse<br />

zu vertiefen und <strong>Kinderrechte</strong> wirksamer zu schützen.<br />

Diese unterschiedlichen Maßnahmen haben bewirkt, dass die Haftdauer (in Gefängnissen oder<br />

Polizeigewahrsam) sich sichtbar reduziert hat und, im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen<br />

Bestimmungen, »so kurz wie möglich« gehalten werden konnte.<br />

Systematischer Abbau von Gerichtsverfahren bei geringfügigen Streitigkeiten. Zu Beginn seines Engagements<br />

im frankophonen <strong>Afrika</strong> stellte BICE fest, dass viele Kinder bereits wegen geringfügiger<br />

Rechtsverletzungen, meistens kleinerer Diebstähle (Hühner, Bananen etc.) strafrechtlich verfolgt<br />

und verurteilt wurden.<br />

Dies veranlasste BICE, die Polizei und Staatsanwaltschaft für eine außergerichtliche Klärung solcher<br />

Streitigkeiten (unmittelbar vor Ort und möglichst im Beisein des Opfers) zu sensibilisieren, um so<br />

den Eintritt des straffällig gewordenen Kindes in ein Justizverfahren zu verhindern. Mit<br />

Einverständnis der Polizeibeamten und Staatsanwälte traten BICE-Mitarbeiter bei kleineren<br />

Streitigkeiten als Vermittler auf und suchten konsequent nach außergerichtlichen Lösungen, die<br />

sowohl im Interesse des Opfers als auch des straffälligen Kindes lagen. Bei gescheiterten<br />

Vermittlungsverhandlungen und im Fall schwerer Straftaten leistete BICE den betroffenen Kindern in<br />

Zusammenarbeit mit Anwälten rechtlichen Beistand. In den Verhandlungen achteten BICE-<br />

Sozialarbeiter und Anwälte darauf, dass Entscheidungen im Einklang mit dem Gesetz und unter<br />

Berücksichtigung des besonderes Interesses des Kindes getroffen wurden.<br />

Stetige Verbesserung der Haftbedingungen für Minderjährige. Auf Initiative von BICE wurde in 17 Gefängnissen<br />

ein separater Unterbringungstrakt für Kinder und Jugendliche eingerichtet. Dadurch<br />

wurde eine effektive Trennung der erwachsenen von den minderjährigen Häftlingen und ein wirksa-<br />

Noch immer treffen wir bei unserer Arbeit auf Haftbedingungen, die in unerträglicher<br />

Weise gegen elementarste <strong>Kinderrechte</strong> verstoßen.<br />

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Es gelingt BICE aber zunehmend – in Zusammenarbeit mit der lokalen Justiz –<br />

Haftbedingungen zu verbessern und Alternativen zur Haft von Kindern zu initiieren.

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