Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft
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,gut DABEI‘<br />
Strukturierte Behandlungsprogramme<br />
Für bestimmte chronische Krankheiten<br />
bieten wir unseren Versicherten das<br />
strukturierte Behandlungsprogramm<br />
,gut DABEI‘ an. ,gut DABEI‘ ist unter Beteiligung<br />
von Ärzten, Wissenschaftlern <strong>und</strong><br />
dem B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit<br />
erarbeitet worden.<br />
Die – freiwillige <strong>und</strong> kostenlose – Teilnahme<br />
an ,gut DABEI‘ soll die ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Versorgung von chronisch <strong>Kranken</strong><br />
verbessern <strong>und</strong> ihre Lebensqualität<br />
erhöhen. Die kontinuierliche Behandlung<br />
nach festgelegten Qualitätsstandards soll<br />
krankheitsbedingte Spätfolgen vermeiden<br />
<strong>und</strong> langfristige Beeinträchtigungen<br />
reduzieren.<br />
info Unsere Programminformationen erhalten Sie<br />
am Service-Telefon von ,gut DABEI‘.<br />
Arznei- <strong>und</strong> Verbandmittel<br />
Die <strong>Knappschaft</strong> übernimmt die Kosten<br />
für verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben,<br />
sofern die Ärztin/der Arzt diese auf<br />
Kassen rezept verordnet.<br />
Für viele Arzneimittel sind Festbeträge<br />
eingeführt worden, um den Preisunterschieden<br />
für gleichwertige Mittel<br />
Rechnung zu tragen. Die gesetzlichen<br />
<strong>Kranken</strong> kassen dürfen diese Arznei mittel<br />
gemäß § 31 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch<br />
(SGB V) gr<strong>und</strong>sätzlich nur bis zur Höhe des<br />
Fest betrages bezahlen. Die den Festbetrag<br />
übersteigenden Kosten – auch Mehrkosten<br />
genannt – verbleiben zu Lasten des<br />
Versicherten. In vielen Fällen können diese<br />
Mehrkosten <strong>und</strong> teilweise auch die gesetzliche<br />
Zuzahlung durch die Umstellung auf<br />
ein anderes Präparat mit einem vergleichbaren<br />
Wirkstoff vermieden werden. Die<br />
<strong>Kranken</strong>versicherung 15<br />
behandelnde Ärztin/der behandelnde<br />
Arzt ist für eine Umstellung auf ein<br />
Arzneimittel mit einem vergleichbaren<br />
Wirkstoff der richtige Ansprechpartner.<br />
Die Differenzzahlung kann in vielen Fällen<br />
– in Absprache mit dem Arzt – durch die<br />
Umstellung auf ein anderes Präparat mit<br />
einem vergleichbaren Wirkstoff vermieden<br />
werden.<br />
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />
sind gemäß § 34 (1) SGB V gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nicht über nahmefähig.<br />
Dieser Ausschluss gilt nicht<br />
für Kinder unter 12 Jahren<br />
für Jugendliche unter 18 Jahren mit<br />
Entwicklungsstörungen<br />
bei schwerwiegenden Erkrankungen,<br />
sofern das Arzneimittel als Therapiestandard<br />
zur Behandlung der<br />
schwerwiegenden Erkrankung gilt <strong>und</strong>