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Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft

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,gut DABEI‘<br />

Strukturierte Behandlungsprogramme<br />

Für bestimmte chronische Krankheiten<br />

bieten wir unseren Versicherten das<br />

strukturierte Behandlungsprogramm<br />

,gut DABEI‘ an. ,gut DABEI‘ ist unter Beteiligung<br />

von Ärzten, Wissenschaftlern <strong>und</strong><br />

dem B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit<br />

erarbeitet worden.<br />

Die – freiwillige <strong>und</strong> kostenlose – Teilnahme<br />

an ,gut DABEI‘ soll die ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Versorgung von chronisch <strong>Kranken</strong><br />

verbessern <strong>und</strong> ihre Lebensqualität<br />

erhöhen. Die kontinuierliche Behandlung<br />

nach festgelegten Qualitätsstandards soll<br />

krankheitsbedingte Spätfolgen vermeiden<br />

<strong>und</strong> langfristige Beeinträchtigungen<br />

reduzieren.<br />

info Unsere Programminformationen erhalten Sie<br />

am Service-Telefon von ,gut DABEI‘.<br />

Arznei- <strong>und</strong> Verbandmittel<br />

Die <strong>Knappschaft</strong> übernimmt die Kosten<br />

für verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />

nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben,<br />

sofern die Ärztin/der Arzt diese auf<br />

Kassen rezept verordnet.<br />

Für viele Arzneimittel sind Festbeträge<br />

eingeführt worden, um den Preisunterschieden<br />

für gleichwertige Mittel<br />

Rechnung zu tragen. Die gesetzlichen<br />

<strong>Kranken</strong> kassen dürfen diese Arznei mittel<br />

gemäß § 31 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch<br />

(SGB V) gr<strong>und</strong>sätzlich nur bis zur Höhe des<br />

Fest betrages bezahlen. Die den Festbetrag<br />

übersteigenden Kosten – auch Mehrkosten<br />

genannt – verbleiben zu Lasten des<br />

Versicherten. In vielen Fällen können diese<br />

Mehrkosten <strong>und</strong> teilweise auch die gesetzliche<br />

Zuzahlung durch die Umstellung auf<br />

ein anderes Präparat mit einem vergleichbaren<br />

Wirkstoff vermieden werden. Die<br />

<strong>Kranken</strong>versicherung 15<br />

behandelnde Ärztin/der behandelnde<br />

Arzt ist für eine Umstellung auf ein<br />

Arzneimittel mit einem vergleichbaren<br />

Wirkstoff der richtige Ansprechpartner.<br />

Die Differenzzahlung kann in vielen Fällen<br />

– in Absprache mit dem Arzt – durch die<br />

Umstellung auf ein anderes Präparat mit<br />

einem vergleichbaren Wirkstoff vermieden<br />

werden.<br />

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />

sind gemäß § 34 (1) SGB V gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht über nahmefähig.<br />

Dieser Ausschluss gilt nicht<br />

für Kinder unter 12 Jahren<br />

für Jugendliche unter 18 Jahren mit<br />

Entwicklungsstörungen<br />

bei schwerwiegenden Erkrankungen,<br />

sofern das Arzneimittel als Therapiestandard<br />

zur Behandlung der<br />

schwerwiegenden Erkrankung gilt <strong>und</strong>

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