ehabilitation Ein Zusammenspiel, das funktioniert „Wer das Leben aktiv genießen will, setzt auf Partner, die sich ergänzen – durch Kompetenz <strong>und</strong> Teamgeist.“
Reha nach Bedarf Stationäre Rehabilitationsleistungen Reicht eine ambulante <strong>Kranken</strong>behandlung oder Rehabilitationsleistung in wohnortnahen Einrichtungen nicht aus, um eine Krankheit zu lindern, zu bessern oder zu heilen, wird eine stationäre Rehabilitationsleistung gewährt. Stationäre Leistungen werden von der <strong>Kranken</strong>versicherung allerdings nur erbracht, wenn ein anderer Sozialleistungsträger, insbesondere die Rentenversicherung, keine derartige Leistung erbringen kann. Vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung einer solchen oder ähnlichen Leistung kann eine stationäre Rehabilitationsleistung nicht bewilligt werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Unser Medizinisches Netz verfügt über eigene Reha-Kliniken, verteilt über das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet. Die einzelnen Kliniken bieten individuelle Behandlungsschwerpunkte, z. B. bei Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, psychosomatischen Störungen oder Krebserkrankungen. Ambulante Rehabilitation Die Alternative zu einer stationären Rehabilitation ist die ambulante Nach Verletzungen, Unfällen oder Krankheiten ist es gut, wenn man so schnell wie möglich wieder Rehabilitation 27 aktiv am Leben teilnehmen kann. Dieses Ziel kann selbstverständlich nur dann erreicht werden, wenn bei der Rehabilitation alle am Heilungsprozess Beteiligten perfekt zusammenarbeiten. Durch das enge Zusammenspiel von Rentenversicherung, <strong>Kranken</strong>versicherung <strong>und</strong> eigenen Rehabilitationskliniken steht bei uns einer raschen, unbürokratischen Bewilligung der erforderlichen Leistungen nichts im Wege. Die Vorteile für Sie als Versicherter: die effiziente Verknüpfung von Akut-, Reha- <strong>und</strong> ambulanter medizinischer Versorgung sowie die enge Zusammenarbeit zwischen <strong>Kranken</strong>häusern <strong>und</strong> Rehabilitationskliniken zugunsten einer schnelleren <strong>und</strong> wirkungsvollen Rehabilitation. Für alle Leistungen gilt: Die Dauer beträgt gr<strong>und</strong>sätzlich drei Wochen <strong>und</strong> kann verlängert werden, wenn dies aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Leistung zur Rehabilitation. Sie wird in der Regel für drei Wochen, von Montags bis Freitags für vier bis sechs St<strong>und</strong>en täglich, erbracht. Qualitativ entspricht die ambulante Leistung zur Rehabilitation somit der stationären Rehabilitation, nur „ohne Bett“. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass die ambulante Rehabilitation wohnortnah durchgeführt wird, Sie nicht aus <strong>Ihre</strong>m gewohnten Umfeld „gerissen“ werden <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e, Verwandte <strong>und</strong> Bekannte Sie jederzeit außerhalb der Therapiezeiten besuchen können, ohne erst lange anreisen zu müssen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer ambulanten Rehabilitationsleistung ist, dass ein anderer Sozialleistungsträger, insbesondere die Rentenversicherung, keine derartige Leistung erbringen kann, die beantragte Leistung vom Sozialmedizinischen Dienst der <strong>Knappschaft</strong> befürwortet wird. <strong>Ihre</strong> häusliche <strong>und</strong> sonstige medizinische Versorgung sichergestellt <strong>und</strong> eine Einrichtung in <strong>Ihre</strong>r Nähe vorhanden ist, mit der die <strong>Knappschaft</strong> einen Vertrag hat <strong>und</strong> die Sie in einer zumutbaren Fahrzeit erreichen können. Die Kosten der Rehabilitationsleistung trägt die <strong>Knappschaft</strong>, von Ihnen ist lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung zu leisten. Ergänzende Leistungen Um die Erreichung der Ziele von Rehabilitation <strong>und</strong> <strong>Kranken</strong>behandlung zu fördern <strong>und</strong> zu sichern hat der Gesetzgeber die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation geschaffen. In diesem Rahmen übernehmen wir die Kosten für Rehabilitationssport, Funktionstraining, Patientenschulungsmaßnahmen <strong>und</strong> sozialmedizinische Nachsorge. Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind- Maßnahmen Eltern sind oft vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Um eine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung zu vermeiden oder die angegriffene Ges<strong>und</strong>heit wiederherzustellen, bieten wir spezielle Leistungen an. Insbesondere bei der Auswahl einer <strong>Ihre</strong>m Krankheitsbild entsprechenden Einrichtung erhalten Sie kompetente Beratung in unseren Geschäftsstellen. Die Kosten der Maßnahme trägt die <strong>Knappschaft</strong>, von Ihnen ist lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung zu leisten.