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Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft

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Gemeinsam entdecken. Wir freuen uns auf die kleinen <strong>und</strong> großen Dinge des Lebens.<br />

versicherung <strong>und</strong> mitgliedschaft<br />

So sind Sie dabei<br />

Die <strong>Knappschaft</strong> ist eine der großen <strong>Kranken</strong>kassen in Deutschland. Über<br />

1,7 Millionen Menschen sind bereits bei uns krankenversichert. Die <strong>Knappschaft</strong><br />

können Sie jetzt jederzeit wählen, wenn Sie Mitglied einer anderen <strong>Kranken</strong>kasse sind.<br />

Und so einfach wechseln Sie zu uns:<br />

1. Senden Sie uns einfach eine Wahlerklärung oder einen Mitgliedschaftsantrag zu.<br />

2. Kündigen Sie bitte formlos schriftlich <strong>Ihre</strong>r bisherigen <strong>Kranken</strong>kasse.<br />

3. Diese sendet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung<br />

eine Kündigungs bestätigung zu, die Sie bitte an die <strong>Knappschaft</strong> weiterleiten.<br />

beispiel Es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Wenn Sie <strong>Ihre</strong> bisherige <strong>Kranken</strong>kasse im Januar kündigen,<br />

dann können Sie schon ab 1. April zur <strong>Knappschaft</strong> wechseln. Wenn Sie erst kürzlich die <strong>Kranken</strong>kasse gewechselt<br />

haben, können Sie frühestens wechseln, wenn Sie 18 Monate bei dieser <strong>Kranken</strong>kasse versichert sind.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Sonderkündigungsrecht.<br />

Sofern Sie sich für einen Wahltarif entschieden haben, kann die Bindungsfrist zu <strong>Ihre</strong>r<br />

bisherigen <strong>Kranken</strong>kasse aber auch bis zu 36 Monate ohne Sonderkündigungsrecht<br />

betragen.<br />

Mitglieder einer privaten <strong>Kranken</strong>versicherung haben leider kein Wahlrecht.

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