Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft
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Häusliche Pflege<br />
Ein pflegebedürftiger Mensch möchte am<br />
liebsten zu Hause, in seiner gewohnten<br />
Umgebung <strong>und</strong> von ihm vertrauten<br />
Menschen, betreut werden. Die Hilfe kann<br />
so gestaltet werden, dass sie den persönlichen<br />
Bedürfnissen des Pflegebedürftigen<br />
entspricht. Hierfür kann der Betroffene<br />
zwischen Pflegegeld (Pflege wird durch<br />
private Pflegeperson/en sichergestellt)<br />
<strong>und</strong> Pflegesachleistung (Pflege durch<br />
Vertragspartner der <strong>Knappschaft</strong> - ambulante<br />
Pflegedienste -) wählen. Auch eine<br />
Kombination dieser beiden Leistungen ist<br />
möglich (Kombinationsleistung).<br />
Ein verlässlicher Partner im Pflegefall<br />
Was eine gute Versicherung kann, zeigt sich vor allem dann, wenn plötzlich<br />
ein Pflegefall eintritt <strong>und</strong> die Betroffenen mit neuen, unbekannten Belastungen fertig<br />
werden müssen. Vieles, was bisher selbstverständlich war, lässt sich kaum noch allein,<br />
sondern nur mit Unterstützung anderer bewältigen. Ob selbst pflegebedürftig oder als<br />
Pflegeperson tätig: Schnelle <strong>und</strong> unbürokratische Hilfe ist jetzt am wichtigsten. Als<br />
Versicherter der <strong>Knappschaft</strong> haben Sie <strong>und</strong> <strong>Ihre</strong> Familienangehörigen Anspruch auf<br />
gezielte Pflegeleistungen, wenn Sie für die regelmäßigen Tätigkeiten des täglichen<br />
Lebens dauerhaft Hilfe benötigen. Ob zu Hause, in teil- oder in vollstationärer Pflege:<br />
Der Umfang der Leistungen zur Pflege ist individuell abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.<br />
Die <strong>Knappschaft</strong> steht Ihnen im Pflegefall mit umfassenden Leistungen zur Seite. Die<br />
enge Zusammenarbeit mit dem Sozialmedizinischen Dienst garantiert kurze Wege <strong>und</strong><br />
zügige Entscheidungen, sodass pflegebedürftigen Patienten die notwendigen Leistungen<br />
schnell <strong>und</strong> unkompliziert zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Des Weiteren unterstützen wir Personen,<br />
die die Pflege ehrenamtlich durchführen,<br />
mit der kostenlosen Teilnahme an Pflegekursen.<br />
Für demenzkranke, geistig behinderte<br />
<strong>und</strong> psychisch kranke Menschen mit<br />
erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf<br />
besteht außerdem die Möglichkeit,<br />
zusätzliche Betreuungsleistungen in<br />
Anspruch zu nehmen.<br />
Darüber hinaus erhalten diese Personen<br />
im ambulant versorgten Bereich, bis zum<br />
Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Leistungsgewährung<br />
aufgr<strong>und</strong> eines neuen<br />
Pflegebedürftigkeitsbegriffs <strong>und</strong> eines<br />
entsprechenden Begutachtungsverfahrens<br />
regelt, aufgestockte Leistungen.<br />
<strong>Pflegeversicherung</strong> 29<br />
Fällt eine Pflegeperson vorübergehend<br />
aus bzw. ist sie verhindert, haben Pflegebedürftige<br />
Anspruch auf eine Vertretung.<br />
Hierfür steht die Leistung der Verhinderungspflege<br />
zur Verfügung.