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Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft

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Vollstationäre Pflege<br />

Ist häusliche oder teilstationäre Pflege<br />

nicht möglich, kann die Betreuung des<br />

Pflegebedürftigen in einer vollstationären<br />

Einrichtung der Altenhilfe (Alters- <strong>und</strong><br />

Pflegeheime) erfolgen. Auch für Pflegebedürftige,<br />

die aufgr<strong>und</strong> einer Behinderung<br />

z. B. im Internat oder einem Wohnheim<br />

für behinderte Menschen leben, gibt es<br />

entsprechende Leistungen.<br />

Soziale Sicherung der<br />

Pflegepersonen<br />

Die <strong>Pflegeversicherung</strong> unterstützt mit<br />

ihren Leistungen vorrangig die häusliche<br />

Pflege <strong>und</strong> die Pflegebereitschaft von<br />

Angehörigen, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Nachbarn. Um<br />

den damit verb<strong>und</strong>enen Aufwand <strong>und</strong> die<br />

Einsatzbereitschaft der Pflegepersonen<br />

zu würdigen, zahlt die Pflegekasse der<br />

<strong>Knappschaft</strong> unter bestimmten Voraussetzungen<br />

für diese Personen Beiträge<br />

zur gesetzlichen Rentenversicherung, die<br />

später die Rente erhöhen können. Überdies<br />

werden die Pflegepersonen für die<br />

Pflegetätigkeit in den Schutz der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung einbezogen.<br />

Durch die Einführung des Pflegezeit-<br />

gesetzes wurden die Bedingungen<br />

für die Vereinbarkeit von Beruf <strong>und</strong><br />

familiärer Pflege weiter verbessert. Die<br />

Pflege kasse zahlt unter bestimmten<br />

<strong>Pflegeversicherung</strong> 31<br />

Voraussetzungen während der Pflegezeit<br />

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

<strong>und</strong> einen Zuschuss zu den Beiträgen der<br />

Pflege person zur <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong>.<br />

info Broschüre „<strong>Ihre</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong>“.

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