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Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft

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Die Leistungen bei häuslicher Pflege<br />

werden ergänzt um Pflegehilfsmittel <strong>und</strong><br />

um technische Hilfen im Haushalt, die der<br />

Erleichterung der häuslichen Pflege dienen<br />

oder eine unabhängigere Lebensführung<br />

der pflegebedürftigen Personen ermöglichen.<br />

Die <strong>Knappschaft</strong> zahlt darüber hinaus<br />

finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung<br />

des Wohnumfeldes, wenn die Pflege<br />

dadurch ermöglicht, erheblich erleichtert<br />

oder eine möglichst selbständige Lebensführung<br />

des Pflegebedürftigen wiederhergestellt<br />

wird.<br />

Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen<br />

können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen neben dem Anspruch<br />

auf ambulante Pflegesachleistungen,<br />

Pflegegeld oder die Kombinationsleistung<br />

zusätzlich einen pauschalen Wohngruppenzuschlag<br />

in Höhe von 200 Euro monatlich<br />

erhalten.<br />

Teilstationäre Tages- <strong>und</strong><br />

Nachtpflege/Kurzzeitpflege<br />

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem<br />

Umfang sichergestellt ist, kann<br />

der Pflegebedürftige in einer Tages- oder<br />

Nachtpflegeeinrichtung betreut werden.<br />

Es gibt auch Situationen, in denen die<br />

häusliche Pflege zeitweise nicht, noch<br />

nicht oder nicht im erforderlichen Umfang<br />

erbracht werden kann <strong>und</strong> auch die teilstationäre<br />

Tages- <strong>und</strong> Nachtpflege nicht<br />

ausreicht. In diesen Fällen besteht die<br />

Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer<br />

vollstationären Einrichtung, mit der die<br />

<strong>Knappschaft</strong> einen Versorgungsvertrag<br />

abgeschlossen hat.

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