Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft
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Die Leistungen bei häuslicher Pflege<br />
werden ergänzt um Pflegehilfsmittel <strong>und</strong><br />
um technische Hilfen im Haushalt, die der<br />
Erleichterung der häuslichen Pflege dienen<br />
oder eine unabhängigere Lebensführung<br />
der pflegebedürftigen Personen ermöglichen.<br />
Die <strong>Knappschaft</strong> zahlt darüber hinaus<br />
finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung<br />
des Wohnumfeldes, wenn die Pflege<br />
dadurch ermöglicht, erheblich erleichtert<br />
oder eine möglichst selbständige Lebensführung<br />
des Pflegebedürftigen wiederhergestellt<br />
wird.<br />
Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen<br />
können unter bestimmten<br />
Voraussetzungen neben dem Anspruch<br />
auf ambulante Pflegesachleistungen,<br />
Pflegegeld oder die Kombinationsleistung<br />
zusätzlich einen pauschalen Wohngruppenzuschlag<br />
in Höhe von 200 Euro monatlich<br />
erhalten.<br />
Teilstationäre Tages- <strong>und</strong><br />
Nachtpflege/Kurzzeitpflege<br />
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem<br />
Umfang sichergestellt ist, kann<br />
der Pflegebedürftige in einer Tages- oder<br />
Nachtpflegeeinrichtung betreut werden.<br />
Es gibt auch Situationen, in denen die<br />
häusliche Pflege zeitweise nicht, noch<br />
nicht oder nicht im erforderlichen Umfang<br />
erbracht werden kann <strong>und</strong> auch die teilstationäre<br />
Tages- <strong>und</strong> Nachtpflege nicht<br />
ausreicht. In diesen Fällen besteht die<br />
Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer<br />
vollstationären Einrichtung, mit der die<br />
<strong>Knappschaft</strong> einen Versorgungsvertrag<br />
abgeschlossen hat.