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Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft

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den gewählten Hausarzt aufzusuchen <strong>und</strong><br />

fachärztliche Leistungen nur auf dessen<br />

Überweisung in Anspruch zu nehmen.<br />

Lediglich der Besuch bei Augenärzten <strong>und</strong><br />

Gynäkologen sowie die Inanspruchnahme<br />

genehmigter psychotherapeutischer Behandlungen<br />

bedürfen keiner Überweisung.<br />

Die Teilnahme an der hausarztzentrierten<br />

Versorgung ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt<br />

sind alle, die nicht bereits im<br />

Ges<strong>und</strong>heitsnetz prosper/proGes<strong>und</strong><br />

entsprechend versorgt werden. Die Teilnahme<br />

wird schriftlich erklärt, dabei wird<br />

der gewählte Hausarzt angegeben. Die<br />

Einschreibeunterlagen hält der teilnehmende<br />

Hausarzt bereit.<br />

Entscheidet sich ein Versicherter für die<br />

Teilnahme am Hausarztmodell, ist er<br />

hieran – <strong>und</strong> an den gewählten Hausarzt –<br />

mindestens ein Jahr lang geb<strong>und</strong>en.<br />

Wahltarife zur ambu lanten<br />

privatärztlichen Behandlung<br />

Die <strong>Knappschaft</strong> bietet ihren Versicherten<br />

Wahltarife zur Kostenerstattung für<br />

die Leistungsbereiche Arzt <strong>und</strong> Zahnarzt<br />

an. Das Angebot hat den Charakter einer<br />

Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherung.

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