Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (PDF/1 MB) - Knappschaft
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den gewählten Hausarzt aufzusuchen <strong>und</strong><br />
fachärztliche Leistungen nur auf dessen<br />
Überweisung in Anspruch zu nehmen.<br />
Lediglich der Besuch bei Augenärzten <strong>und</strong><br />
Gynäkologen sowie die Inanspruchnahme<br />
genehmigter psychotherapeutischer Behandlungen<br />
bedürfen keiner Überweisung.<br />
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten<br />
Versorgung ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt<br />
sind alle, die nicht bereits im<br />
Ges<strong>und</strong>heitsnetz prosper/proGes<strong>und</strong><br />
entsprechend versorgt werden. Die Teilnahme<br />
wird schriftlich erklärt, dabei wird<br />
der gewählte Hausarzt angegeben. Die<br />
Einschreibeunterlagen hält der teilnehmende<br />
Hausarzt bereit.<br />
Entscheidet sich ein Versicherter für die<br />
Teilnahme am Hausarztmodell, ist er<br />
hieran – <strong>und</strong> an den gewählten Hausarzt –<br />
mindestens ein Jahr lang geb<strong>und</strong>en.<br />
Wahltarife zur ambu lanten<br />
privatärztlichen Behandlung<br />
Die <strong>Knappschaft</strong> bietet ihren Versicherten<br />
Wahltarife zur Kostenerstattung für<br />
die Leistungsbereiche Arzt <strong>und</strong> Zahnarzt<br />
an. Das Angebot hat den Charakter einer<br />
Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherung.