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Wahltarife Kostenerstattung Arzt/Zahnarzt (PDF/316 KB) - Knappschaft

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* Der kalenderjährliche Selbstbehalt beträgt maximal 500,00 Euro im jeweiligen<br />

Tarif (<strong>Arzt</strong> oder <strong>Zahnarzt</strong> - ohne Zahnersatz). Bei einem Eigenanteil<br />

von 20 Prozent entspricht dies einer Honorarforderung von 2.500,00 Euro.<br />

Darüber hinausgehende <strong>Arzt</strong>kostenforderungen werden für den Rest des<br />

Kalenderjahres in voller Höhe aus dem Wahltarif ausgeglichen, maßgebend<br />

bestimmt von dem Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung.<br />

Ergebnis:<br />

Gesamtforderung aus der<br />

Privatrechnung 4.600,00 Euro<br />

Erstattung aus gesetzlicher<br />

Kassenleistung 1.775,00 Euro Gesamterstattung<br />

Zusätzliche Erstattung aus Wahltarif 2.300,00 Euro 4.075,00 Euro<br />

Tatsächlich verbleibender Anteil<br />

für den Versicherten 525,00 Euro<br />

Darauf entfallen:<br />

- Verwaltungskostenabschlag 25,00 Euro (Höchstbetrag<br />

je Antrag)<br />

- Selbstbehalt 500,00 Euro (Höchstbetrag je<br />

Kalenderjahr im jeweiligen Tarif)

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