Wahltarife Kostenerstattung Arzt/Zahnarzt (PDF/316 KB) - Knappschaft
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* Der kalenderjährliche Selbstbehalt beträgt maximal 500,00 Euro im jeweiligen<br />
Tarif (<strong>Arzt</strong> oder <strong>Zahnarzt</strong> - ohne Zahnersatz). Bei einem Eigenanteil<br />
von 20 Prozent entspricht dies einer Honorarforderung von 2.500,00 Euro.<br />
Darüber hinausgehende <strong>Arzt</strong>kostenforderungen werden für den Rest des<br />
Kalenderjahres in voller Höhe aus dem Wahltarif ausgeglichen, maßgebend<br />
bestimmt von dem Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung.<br />
Ergebnis:<br />
Gesamtforderung aus der<br />
Privatrechnung 4.600,00 Euro<br />
Erstattung aus gesetzlicher<br />
Kassenleistung 1.775,00 Euro Gesamterstattung<br />
Zusätzliche Erstattung aus Wahltarif 2.300,00 Euro 4.075,00 Euro<br />
Tatsächlich verbleibender Anteil<br />
für den Versicherten 525,00 Euro<br />
Darauf entfallen:<br />
- Verwaltungskostenabschlag 25,00 Euro (Höchstbetrag<br />
je Antrag)<br />
- Selbstbehalt 500,00 Euro (Höchstbetrag je<br />
Kalenderjahr im jeweiligen Tarif)