Wahltarife Kostenerstattung Arzt/Zahnarzt (PDF/316 KB) - Knappschaft
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Ausnahmeregelungen bestehen für Neukunden, wenn das Versicherungsverhältnis<br />
zur <strong>Knappschaft</strong> erstmalig begründet wird. In diesen Fällen kann<br />
der Wahltarif zur <strong>Kostenerstattung</strong> ebenfalls schon mit Wirkung ab Beginn<br />
der Mitgliedschaft gewählt werden.<br />
Wann endet der Wahltarif <strong>Kostenerstattung</strong>?<br />
Der Gesetzgeber hat die Kündigung eines <strong>Wahltarife</strong>s zur <strong>Kostenerstattung</strong><br />
erstmals nach Ablauf eines Jahres ab Teilnahme beginn vorgesehen. Innerhalb<br />
dieser Zeit kann auch die Mitgliedschaft in der <strong>Knappschaft</strong> nicht gekündigt<br />
werden. Bei der Kündigung ist eine Frist von drei Monaten zu beachten.<br />
Bei fehlender Kündigung verlängert sich die Teilnahme jeweils um ein<br />
weiteres Jahr.<br />
Im Falle von Prämienerhöhungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />
Die Kündigung kann frei bestimmt werden, sie wird frühestens mit<br />
dem Zeitpunkt der Prämienanhebung wirksam.