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Wahltarife Kostenerstattung Arzt/Zahnarzt (PDF/316 KB) - Knappschaft

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Ergebnis:<br />

Der Leistungsanteil für Zahnersatz aus dem Wahltarif „<strong>Zahnarzt</strong>“ beträgt in<br />

Abhängigkeit von der Höhe des Rechnungsbetrages nicht 200,00 Euro (Höhe<br />

des Festzuschusses nach § 55 SGB V), sondern ist auf 100,00 Euro (Erstattungsgrenze<br />

ist der Rechnungsbetrag) zu begrenzen.<br />

Beispiel 5 – Festzuschuss begrenzt Erstattungsbetrag bei<br />

Zahnersatz –<br />

Der Versicherte gehört dem Tarif<br />

‚<strong>Zahnarzt</strong>’ weniger als 1 Jahr an.<br />

Gesamtkosten des Zahnersatzes 800,00 Euro<br />

Festzuschuss der <strong>Knappschaft</strong> 200,00 Euro<br />

Versichertenanteil 600,00 Euro<br />

Ergebnis:<br />

Der Leistungsanteil Zahnersatz aus dem Wahltarif ‚<strong>Zahnarzt</strong>’ beträgt in<br />

Abhängigkeit von der Höhe des Festzuschusses nach § 55 SGB V im vorliegenden<br />

Fall nicht 250,00 Euro, sondern ist auf 200,00 Euro (Festzuschuss) zu<br />

begrenzen.

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