Wahltarife Kostenerstattung Arzt/Zahnarzt (PDF/316 KB) - Knappschaft
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Als Teilnehmer am Wahltarif können Sie ambulante ärztliche bzw. zahnärzt-<br />
liche Leistungen wie ein Privatpatient in Anspruch nehmen. Sie erhalten für<br />
die in Anspruch genommenen Leistungen eine Privatrechnung nach Maßgabe<br />
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für<br />
Zahnärzte (GOZ), die Sie gegenüber dem <strong>Arzt</strong> oder <strong>Zahnarzt</strong> selbst bezahlen<br />
müssen. Für die anschließende <strong>Kostenerstattung</strong> durch die <strong>Knappschaft</strong><br />
genügt die Vorlage der - auch unbezahlten - spezifizierten Originalrechnung.<br />
Wer kann die <strong>Wahltarife</strong> zur <strong>Kostenerstattung</strong> nicht wählen?<br />
Personen, deren Beitragszahlung vollständig von Dritten (z. B. von der Bundesagentur<br />
für Arbeit oder einem Sozialhilfeträger) gezahlt werden, können<br />
aufgrund eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen nicht an den <strong>Wahltarife</strong>n<br />
zur <strong>Kostenerstattung</strong> teilnehmen.<br />
Ebenso sind Versicherte, die sich bereits für eine Teilnahme an der hausarzt<br />
zentrierten Versorgung oder für eine Teilnahme an der Integrierten<br />
Versor gung prosper/proGesund entschieden haben, wegen der vom <strong>Kostenerstattung</strong>sprinzip<br />
abweichenden Zielsetzung dieser besonderen Versorgungsformen<br />
nicht teilnahmeberechtigt.<br />
Was kostet die Teilnahme an den <strong>Wahltarife</strong>n zur<br />
<strong>Kostenerstattung</strong>?<br />
Im Rahmen der <strong>Wahltarife</strong> wird für jede teilnehmende Person eine eigene<br />
Monatsprämie erhoben, deren Höhe sich nach dem jeweils aktuellen Lebens-