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Wahltarife Kostenerstattung Arzt/Zahnarzt (PDF/316 KB) - Knappschaft

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Beispiele für die Prämienermittlung:<br />

Ein Mitglied, das am 15. Juni 2009 das 40. Lebensjahr vollendet, zahlt<br />

für die Teilnahme am Wahltarif <strong>Arzt</strong> bis zum 30. Juni 2009 einen Betrag<br />

von 25,83 Euro monatlich; ab dem 1. Juli 2009 liegt die Monatsprämie bei<br />

29,24 Euro. Erst mit Erreichen des 50. Lebensjahres würde die Prämie nach<br />

heutiger Kalkulation auf dann 39,62 Euro monatlich steigen.<br />

Für ein Kind, das sich zur Durchführung einer privatzahnärztlichen Kieferorthopädie<br />

entscheidet, wird im Wahltarif <strong>Zahnarzt</strong> eine monatliche<br />

Prämie von 11,07 Euro erhoben. Sollte nach Ablauf der kieferorthopädischen<br />

Bemühungen eine Beibehaltung des Wahltarifs <strong>Zahnarzt</strong> angestrebt werden,<br />

z. B. wegen weiterführender zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen,<br />

würde die Monatsprämie mit Erreichen des 20. Lebensjahres auf 18,49 Euro<br />

steigen.<br />

Welche Leistungserbringer bzw. Ärzte können in Anspruch<br />

genommen werden?<br />

Selbstverständlich steht Wahltarifkunden die Wahl unter allen „zugelassenen“<br />

Ärzten und Zahnärzten frei. Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern,<br />

die nicht Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sind (z. B. ausschließlich auf privater Basis tätige Mediziner, Chefärzte im<br />

Krankenhaus) ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch nach gesetzlicher<br />

Vorschrift der vorherigen Zustimmung durch die <strong>Knappschaft</strong>.

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