Wahltarife Kostenerstattung Arzt/Zahnarzt (PDF/316 KB) - Knappschaft
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Stationäre Versorgung (Pflege- und <strong>Arzt</strong>kosten, Unterbringungskosten)<br />
<strong>Wahltarife</strong> zur <strong>Kostenerstattung</strong><br />
Ärztlich oder zahnärztlich „veranlasste Leistungen“, wie beispielsweise<br />
Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel, Fahrkosten, häusliche<br />
Krankenpflege.<br />
Für das Tarifangebot ‚<strong>Arzt</strong>’ ist (zumindest) die Wahl des Leistungsbereiches<br />
der ambulanten ärztlichen Versorgung im allgemeinen <strong>Kostenerstattung</strong>sverfahren<br />
erforderlich.<br />
Für das Tarifangebot ‚<strong>Zahnarzt</strong>’ ist (zumindest) die Wahl des Leistungsbereiches<br />
der ambulanten zahnärztlichen Versorgung im allgemeinen <strong>Kostenerstattung</strong>sverfahren<br />
erforderlich.<br />
Versicherte, die sich bereits für eine Teilnahme am allgemeinen <strong>Kostenerstattung</strong>sverfahren<br />
entschieden haben, können die <strong>Wahltarife</strong> ab Beginn<br />
des Folgemonats nach Abgabe der Wahlerklärung in Anspruch nehmen.<br />
Auf Antrag kann auch der Beginn eines zeitlich später liegenden Kalendermonats<br />
bestimmt werden.<br />
Versicherte, die sich bisher noch nicht für das gesetzliche <strong>Kostenerstattung</strong>sverfahren<br />
entschieden haben, können die <strong>Wahltarife</strong> ab Beginn<br />
des jeweils nächsten Kalendervierteljahres in Anspruch nehmen. Gleichzeitig<br />
ist eine Wahlerklärung nach § 13 Absatz 2 SGB V abzugeben.<br />
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