Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen - Lehr- und ...
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Laura Willée 2<br />
1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung<br />
Die Umweltgesetzgebung in Deutschland macht rechtliche Vorgaben, um den<br />
umweltgerechten Umgang mit Abfällen sicherzustellen. Fallen Abfälle an, ist es für<br />
die Entsorgung daher von Bedeutung, die rechtlichen Vorgaben genau zu kennen.<br />
1.1. Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz<br />
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft <strong>und</strong> Sicherung der<br />
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong><br />
Abfallgesetz, KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 regelt die Vermeidung,<br />
Verwertung <strong>und</strong> Beseitigung von Abfällen. Zweck des Gesetzes ist es, durch<br />
Förderung der Kreislaufwirtschaft natürliche Ressourcen zu schonen. Zusätzlich<br />
soll die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen sichergestellt werden [KrW-<br />
/AbfG, §1]. Von diesem Gesetz ausgenommen sind sieben Stoffgruppen, da deren<br />
Beseitigung unter andere Gesetze oder Verordnungen fällt, wie beispielsweise das<br />
Tierkörperbeseitigungsgesetz <strong>und</strong> das Atomgesetz. In diese Gruppen fallen unter<br />
anderem radioaktive Stoffe, Kampfmittel <strong>und</strong> nicht in Behälter gefasste Gase<br />
[KrW-/AbfG, §2].<br />
Unter Abfällen versteht das Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz alle<br />
beweglichen Sachen, die unter Anhang 1 dieses Gesetzes fallen. Tabelle 1 gibt<br />
Gruppe Beschreibung<br />
1 Produktions- <strong>und</strong> Verbrauchsrückstände<br />
2 Nicht den Normen entsprechende Produkte<br />
3 Produkte, bei denen das Verfallsdatum<br />
überschritten ist<br />
4 Unabsichtlich ausgebrachte oder<br />
kontaminierte Produkte<br />
5 Absichtlich verschmutzte Stoffe wie<br />
Reinigungsrückstände<br />
6 Nichtverwendbare Elemente, z.B.<br />
verbrauchte Batterien<br />
7 Unverwendbar gewordene Stoffe<br />
8 Rückstände aus industriellen Verfahren<br />
9 Rückstände von der Bekämpfung von<br />
Verunreinigungen, z.B. Filterrückstände<br />
10 Rückstände aus der Formgebung<br />
11 Rückstände aus der Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> -<br />
aufbereitung<br />
12 Kontaminierte Stoffe<br />
13 Stoffe, deren Verwendung gesetzlich<br />
verboten ist<br />
14 Produkte, die von ihrem Besitzer nicht mehr<br />
verwendet werden<br />
15 Rückstände aus der Bodensanierung<br />
16 Sonstige Stoffe oder Produkte<br />
Tabelle 1: Abfallgruppen des Anhang 1,<br />
[KrW-/AbfG, Anhang 1]<br />
einen Überblick über die in diesem<br />
Anhang zu Stoffgruppen<br />
zusammengefassten Arten von<br />
Abfällen. Fällt ein Stoff in eine dieser<br />
Kategorien <strong>und</strong> möchte sich der<br />
Besitzer dieses Stoffes entledigen, hat<br />
sich dessen bereits entledigt oder ist<br />
dazu verpflichtet sich des Materials zu<br />
entledigen, gilt der Stoff als Abfall.<br />
Eine Entledigung wird vom Gesetz als<br />
eine Verwertung oder Beseitigung des<br />
Abfalls definiert [KrW-/AbfG, §3].<br />
Für alle Abfälle gilt, dass sie in erster<br />
Analyse der Entsorgungsstrukturen sowie Ansätze zur Kostenoptimierung der<br />
Restabfallentsorgung am Beispiel der B<strong>und</strong>eswehrliegenschaft Hardthöhe