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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen - Lehr- und ...

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Laura Willée 2<br />

1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung<br />

Die Umweltgesetzgebung in Deutschland macht rechtliche Vorgaben, um den<br />

umweltgerechten Umgang mit Abfällen sicherzustellen. Fallen Abfälle an, ist es für<br />

die Entsorgung daher von Bedeutung, die rechtlichen Vorgaben genau zu kennen.<br />

1.1. Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz<br />

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft <strong>und</strong> Sicherung der<br />

umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong><br />

Abfallgesetz, KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 regelt die Vermeidung,<br />

Verwertung <strong>und</strong> Beseitigung von Abfällen. Zweck des Gesetzes ist es, durch<br />

Förderung der Kreislaufwirtschaft natürliche Ressourcen zu schonen. Zusätzlich<br />

soll die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen sichergestellt werden [KrW-<br />

/AbfG, §1]. Von diesem Gesetz ausgenommen sind sieben Stoffgruppen, da deren<br />

Beseitigung unter andere Gesetze oder Verordnungen fällt, wie beispielsweise das<br />

Tierkörperbeseitigungsgesetz <strong>und</strong> das Atomgesetz. In diese Gruppen fallen unter<br />

anderem radioaktive Stoffe, Kampfmittel <strong>und</strong> nicht in Behälter gefasste Gase<br />

[KrW-/AbfG, §2].<br />

Unter Abfällen versteht das Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz alle<br />

beweglichen Sachen, die unter Anhang 1 dieses Gesetzes fallen. Tabelle 1 gibt<br />

Gruppe Beschreibung<br />

1 Produktions- <strong>und</strong> Verbrauchsrückstände<br />

2 Nicht den Normen entsprechende Produkte<br />

3 Produkte, bei denen das Verfallsdatum<br />

überschritten ist<br />

4 Unabsichtlich ausgebrachte oder<br />

kontaminierte Produkte<br />

5 Absichtlich verschmutzte Stoffe wie<br />

Reinigungsrückstände<br />

6 Nichtverwendbare Elemente, z.B.<br />

verbrauchte Batterien<br />

7 Unverwendbar gewordene Stoffe<br />

8 Rückstände aus industriellen Verfahren<br />

9 Rückstände von der Bekämpfung von<br />

Verunreinigungen, z.B. Filterrückstände<br />

10 Rückstände aus der Formgebung<br />

11 Rückstände aus der Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> -<br />

aufbereitung<br />

12 Kontaminierte Stoffe<br />

13 Stoffe, deren Verwendung gesetzlich<br />

verboten ist<br />

14 Produkte, die von ihrem Besitzer nicht mehr<br />

verwendet werden<br />

15 Rückstände aus der Bodensanierung<br />

16 Sonstige Stoffe oder Produkte<br />

Tabelle 1: Abfallgruppen des Anhang 1,<br />

[KrW-/AbfG, Anhang 1]<br />

einen Überblick über die in diesem<br />

Anhang zu Stoffgruppen<br />

zusammengefassten Arten von<br />

Abfällen. Fällt ein Stoff in eine dieser<br />

Kategorien <strong>und</strong> möchte sich der<br />

Besitzer dieses Stoffes entledigen, hat<br />

sich dessen bereits entledigt oder ist<br />

dazu verpflichtet sich des Materials zu<br />

entledigen, gilt der Stoff als Abfall.<br />

Eine Entledigung wird vom Gesetz als<br />

eine Verwertung oder Beseitigung des<br />

Abfalls definiert [KrW-/AbfG, §3].<br />

Für alle Abfälle gilt, dass sie in erster<br />

Analyse der Entsorgungsstrukturen sowie Ansätze zur Kostenoptimierung der<br />

Restabfallentsorgung am Beispiel der B<strong>und</strong>eswehrliegenschaft Hardthöhe

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